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Abmahnung AWARES GmbH Facebook

Abmahnung AWARES GmbH Facebook durch Anwaltskanzlei MW, RA Michael Winter

ns liegt eine Facebook- Abmahnung der AWARES GmbH, Heilbronner Str. 30, 74223 Flein, durch die Anwaltskanzlei MW, RA Michael Winter, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim vor.

In der Abmahnung der AWARES GmbH durch die Anwaltskanzlei MW, Rechtsanwalt Michael Winter, wird zunächst ausgeführt, dass die AWARES GmbH unter anderem die auf Ihrer Homepage (awares.de) dargestellt, über das Internet Dienstleistungen im IT-Bereich anbietet. Gleiches würde für den Empfänger der Abmahnung der AWARES GmbH gelten.

Sodann lässt die AWARES GmbH beanstanden, dass der Empfänger der Abmahnung gegen geltendes Recht verstoße. Dies in dem er bei seinem Internetauftritt auf Facebook kein Impressum vorhalte.

Sodann wird auf das Urteil des LG Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11) verwiesen.

Namens und in Vollmacht der AWARES GmbH fordert Rechtsanwalt Michael Winter auf, es zukünftig im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, auf der Internetseite des Providers Facebook kein Impressum vorzuhalten.

Mit der Unterschrift unter die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung würde die AWARES GmbH die Wiederholungsgefahr als beseitigt ansehen.

Wir weisen auch an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die AWARES GmbH kein Anspruch darauf hat, die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Vielmehr steht es jedem Abgemahnten frei, selbst eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungserklärung zu entwerfen.

Wir raten dringend davon ab, die der Abmahnung der AWARES GmbH beigefügte Unterlassungserklärung in dieser Form zur Unterschrift zu bringen. Zunächst fällt an dieser Unterlassungserklärung auf, dass sie eine so genannte Präambel enthält. In dieser Präambel wird das bestehende Wettbewerbsverhältnis festgehalten. Zudem gesteht der Empfänger der Abmahnung der AWARES GmbH ein, einen „Verstoß gegen geltendes Recht“ begangen zu haben.

Weiter wird in der Abmahnung der AWARES GmbH darauf hingewiesen, dass die der AWARES GmbH entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten aus einem Streitwert von 10.000 € zu ersetzen seien.

Am Ende der Abmahnung wird seitens des Kollegen Michael Winter darauf hingewiesen, dass, sollte die gesetzte Frist zur Abgabe der Erklärung oder zur Begleichung der Kostenrechnung versäumt werden, auftragsgemäß ohne weiteren außergerichtlichen Schriftzugverkehr eine einstweilige Verfügung beantragt, bzw. Klage auf Kostenersatz erhoben würde.

Der uns vorliegenden Abmahnung der AWARES GmbH liegt eine Vollmacht auf die Anwaltskanzlei MW, Rechtsanwalt Michael Winter, Kornwestheim, bei. Diese datiert vom 15.08.2012. Weiter ist die Vollmacht nicht auf den konkreten Einzelfall ausgefüllt.

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