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Abmahnung Autohaus Mailand GmbH

Abmahnung Autohaus Mailand GmbH - Kanzlei Keller & Niemann Rechtsanwälte
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Autohaus Mailand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Mailand, Bückeburg, vor.

Für diese Abmahnung lässt sich die Firma Autohaus Mailand GmbH durch den Obernkirchener Rechtsanwalt Oliver Keller (Kanzlei Keller & Niemann Rechtsanwälte) vertreten.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Autohaus Mailand GmbH das Angebot von Kraftfahrzeugen bzw. die Werbung für Kraftfahrzeug-Finanzierungen beanstanden, ohne dass bereits bei der Bewerbung der Fahrzeugfinanzierung sowie entgegen von § 6a Preisangabenverordnung – PAngV nähere Angaben zur Finanzierung gemacht werden.

Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß zum Nachteil der Firma Autohaus Mailand GmbH dar, so Rechtsanwalt Oliver Keller in der Abmahnung weiter.

Der Empfänger der Abmahnung wird daher dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Autohaus Mailand GmbH abzugeben.

Die der Abmahnung beiliegende und durch die Rechtsanwälte Keller & Niemann vorformulierte Unterlassungserklärung geht jedoch deutlich über das hinaus, was zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderlich wäre.

Abmahnkosten werden noch nicht geltend gemacht. Erfahrungsgemäß werden jedoch Rechtsanwaltsgebühren von zu erwartenden mehreren hundert Euro mit gesondertem Schreiben beziffert werden, sodass auch dies im Hinblick auf die taktische weitere Vorgehensweise zu berücksichtigen ist.

Ansprechpartner

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