Abmahnung Angolo Food AG

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma ANGOLO FOOD AG, Im Bösch 37, 6331 Hünenberg, Schweiz, vertreten durch die BHS Rechtsanwälte Bachmann Hansen Schuhmann & Partner, Aschaffenburg/Klingenberg, vor.
Abgemahnt wird eine angebliche Verletzung der IR-Marke „GLAM“ (Nr. 830056).
Nach den Ausführungen in der Abmahnung sei die Marke „GLAM“ in der Klasse 18 in Bezug auf Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus nebst Reise- und Handkoffern geschützt.
Dadurch, dass der Empfänger der Abmahnung Handyhüllen unter Nutzung der Marke „Glam“ im Internet anbietet, sieht Angolo Food AG eine Verletzung ihrer Marke.
Aufgrund dieser (angeblichen) Markenverletzung soll der abgemahnte Onlinehändler eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu Gunsten der Firma Angolo Food AG abgeben, andernfalls behalte man sich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ausdrücklich vor.
Der Abmahnung liegt eine vorformulierte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ bei, die ein Vertragsstrafeversprechen von 5.000,00 € unter Verzicht auf den Einwand des Fortsetzungszusammenhangs beinhaltet. Darüber hinaus soll sich der abgemahnte Onlinehändler darin zur Auskunftserteilung sowie zur Erstattung von Abmahnkosten verpflichten. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird durch die BHS Rechtsanwälte Bachmann Hansen Schuhmann & Partner mit 125.000,00 € beziffert.
Die uns vorliegende Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung der Marke „Glam“ wirft viele Fragen auf. Im konkreten Fall konnten wir jedenfalls nicht empfehlen, den Forderungen uneingeschränkt nachzukommen. Weil dies aber stets eine Frage des Einzelfalls ist, sollte jede Abmahnung sorgfältig überprüft werden, bevor voreilige Schritte eingeleitet werden.
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Alexander Bräuer
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