Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Andreas Wirth

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Sie haben eine Abmahnung von Andreas Wirth, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel, erhalten und sind verunsichert? In der Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, auf einer Verkaufsplattform wie eBay angeblich gewerblich gehandelt zu haben, obwohl Sie sich selbst als Privatverkäufer sehen. Verbunden ist dies regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung von Anwaltskosten.

Gerade in solchen Fällen ist Vorsicht geboten. Eine unüberlegte Reaktion kann langfristige rechtliche und finanzielle Folgen haben. Unsere Kanzlei befasst sich seit Jahren intensiv mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag verschiedener Mandanten ausgesprochen werden. Auch Abmahnungen im Namen von Andreas Wirth sind uns aus der anwaltlichen Praxis gut bekannt. Wir wissen, worauf es ankommt und wie solche Abmahnungen sachgerecht eingeordnet und abgewehrt werden können.

Im Folgenden erläutern wir Ihnen, was hinter dieser Abmahnung steckt, welche rechtlichen Fragen im Mittelpunkt stehen und warum insbesondere die Unterscheidung zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer entscheidend ist. Zudem zeigen wir auf, welche Risiken mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden sind und weshalb eine anwaltliche Prüfung in diesen Fällen dringend zu empfehlen ist.

Was Sie über die Abmahnung von Andreas Wirth durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder wissen müssen

Bei der hier behandelten Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Str. 7, 24103 Kiel, im Namen seines Mandanten Andreas Wirth ausgesprochen wird. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte auf einer Online-Verkaufsplattform, insbesondere eBay, nicht mehr als Privatverkäufer, sondern als gewerblicher Anbieter tätig gewesen sein soll.

Aus Sicht des Abmahners soll dadurch ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Begründet wird dies häufig damit, dass ein gewerblicher Verkäufer besonderen gesetzlichen Pflichten unterliegt, etwa zur Bereitstellung eines Impressums, zur Widerrufsbelehrung oder zur Einhaltung verbraucherschützender Informationspflichten. Werden diese Pflichten angeblich nicht erfüllt, soll darin ein unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber ordnungsgemäß auftretenden gewerblichen Anbietern liegen.

Typischerweise enthält die Abmahnung folgende Forderungen:

– die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
– die Verpflichtung zur Zahlung von Anwaltskosten, berechnet auf Grundlage eines nicht unerheblichen Streitwerts.

Für Abgemahnte ist dabei oft nicht sofort erkennbar, ob der erhobene Vorwurf tatsächlich berechtigt ist. Gerade bei Verkäufen aus dem privaten Bereich heraus ist die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln rechtlich anspruchsvoll und stark vom Einzelfall abhängig. Dennoch entsteht durch die Abmahnung ein erheblicher Druck, schnell zu reagieren.

Aus anwaltlicher Sicht ist genau an dieser Stelle Zurückhaltung geboten. Die Abmahnung ist kein Urteil, sondern zunächst lediglich die rechtliche Einschätzung der Gegenseite. Ob diese Einschätzung zutrifft und ob die geltend gemachten Ansprüche in der vorliegenden Form bestehen, bedarf einer sorgfältigen Prüfung.

Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Die Abmahnung von Andreas Wirth, ausgesprochen durch den Kieler Anwalt Lutz Schroeder, stützt sich rechtlich auf Vorschriften des Wettbewerbsrechts. Ziel einer solchen Abmahnung ist es, aus Sicht des Abmahners einen angeblichen Wettbewerbsverstoß außergerichtlich zu unterbinden und für die Zukunft auszuschließen.

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kann ein Mitbewerber dann gegen einen anderen Marktteilnehmer vorgehen, wenn dieser sich durch ein bestimmtes Verhalten einen unlauteren Vorteil verschafft. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass beide Parteien überhaupt als Mitbewerber anzusehen sind. Genau an diesem Punkt setzt der Vorwurf in diesen Fällen an.

Dem Abgemahnten wird vorgehalten, auf einer Verkaufsplattform wie eBay nicht lediglich gelegentlich private Gegenstände verkauft zu haben, sondern planmäßig und dauerhaft am Markt aufzutreten. Wird ein Verkäufer rechtlich als gewerblicher Anbieter eingeordnet, unterliegt er einer Vielzahl gesetzlicher Informations- und Kennzeichnungspflichten. Dazu gehören unter anderem Angaben zur Identität des Verkäufers, Hinweise auf Verbraucherrechte sowie weitere Pflichtinformationen.

Wird ein solcher Verkäufer nach außen hin dennoch als Privatperson wahrgenommen, kann dies aus Sicht des Abmahners einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Die Abmahnung soll dann dazu dienen, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzusichern.

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich jedoch, dass diese rechtliche Bewertung nicht pauschal vorgenommen werden kann. Ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht und ob die Voraussetzungen eines gewerblichen Handelns erfüllt sind, hängt stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Allein eine gewisse Anzahl von Verkäufen oder eine längere Verkaufsdauer reicht hierfür nicht automatisch aus.

Gerade deshalb ist eine differenzierte rechtliche Prüfung entscheidend. Ohne eine solche Prüfung besteht das Risiko, dass Abgemahnte Verpflichtungen eingehen, die rechtlich nicht oder nicht in dieser Form erforderlich gewesen wären.

Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer? Die entscheidende Abgrenzung bei eBay-Verkäufen

Im Mittelpunkt der Abmahnung steht regelmäßig die Frage, ob ein Verkäufer tatsächlich noch privat handelt oder rechtlich bereits als gewerblicher Verkäufer einzustufen ist. Genau diese Abgrenzung ist im Wettbewerbsrecht von erheblicher Bedeutung, denn nur gewerbliche Verkäufer unterliegen den besonderen Informations- und Kennzeichnungspflichten gegenüber Verbrauchern.

Viele Abgemahnte sind überrascht, wenn ihnen plötzlich ein gewerbliches Handeln vorgeworfen wird. Häufig gehen sie davon aus, private Gegenstände aus dem eigenen Besitz zu veräußern und sehen sich selbst nicht als Unternehmer. Aus rechtlicher Sicht kommt es jedoch nicht allein auf die eigene Einschätzung an, sondern auf eine objektive Gesamtbetrachtung der Verkaufstätigkeit.

Bei der rechtlichen Bewertung werden unter anderem folgende Kriterien herangezogen:

– Anzahl der Verkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums
– Dauer und Regelmäßigkeit der Verkaufstätigkeit
– Art der angebotenen Waren
– Auftreten nach außen, etwa durch gleichartige Angebote
– Verkauf von Neuware oder gleichartigen Artikeln

Keines dieser Kriterien ist für sich allein ausschlaggebend. Entscheidend ist vielmehr, ob das Gesamtbild auf eine planmäßige, auf Dauer angelegte Teilnahme am Markt schließen lässt. Gerade hier zeigt sich, dass pauschale Vorwürfe häufig zu kurz greifen.

In der anwaltlichen Praxis kommt es nicht selten vor, dass Abmahnungen auf einzelne Merkmale gestützt werden, ohne den gesamten Kontext ausreichend zu berücksichtigen. So kann etwa eine größere Anzahl von Verkäufen durchaus auch aus einer Haushaltsauflösung oder einer Sammlungsauflösung resultieren, ohne dass bereits ein gewerbliches Handeln vorliegt. Ebenso ist der Verkauf neuwertiger Artikel nicht automatisch ein Beleg für eine unternehmerische Tätigkeit.

Für Abgemahnte ist diese Abgrenzung besonders wichtig, da sich daraus erhebliche rechtliche Konsequenzen ergeben. Wird man als gewerblicher Verkäufer eingestuft, können Verstöße gegen Informationspflichten als wettbewerbswidrig angesehen werden. Wird man hingegen rechtlich zutreffend als Privatverkäufer eingeordnet, fehlt es häufig bereits an der Grundlage für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Gerade wegen dieser rechtlichen Feinheiten ist eine fachkundige Prüfung unerlässlich. Ohne anwaltliche Unterstützung besteht das Risiko, eine falsche rechtliche Einordnung hinzunehmen und daraus weitreichende Verpflichtungen für die Zukunft abzuleiten.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – erhebliche Risiken für die Zukunft

Ein wesentlicher Bestandteil der Abmahnung von Andreas Wirth, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel, ist regelmäßig die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Gerade dieser Punkt birgt für Abgemahnte erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken.

Mit der Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Zugleich wird für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe versprochen. Diese Vertragsstrafe kann schnell eine empfindliche Höhe erreichen und wird unabhängig davon fällig, ob der Verstoß vorsätzlich oder lediglich versehentlich erfolgt.

Viele Abgemahnte gehen davon aus, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung „Ruhe“ einkehrt. Tatsächlich binden sich Betroffene damit jedoch häufig für viele Jahre an eine weitreichende Verpflichtung. Schon kleine Abweichungen, etwa ein erneut eingestelltes Angebot oder eine unvollständige Darstellung, können ausreichen, um eine Vertragsstrafe auszulösen.

Besonders problematisch ist, dass die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung in allen uns hier bekannten Fällen einseitig zugunsten des Abmahners formuliert ist. Sie geht immer über das hinaus, was rechtlich erforderlich wäre, und enthält unklare oder zu weit gefasste Verpflichtungen. Wird eine solche Erklärung ungeprüft unterzeichnet, lassen sich die Folgen später kaum noch korrigieren.

Aus anwaltlicher Sicht ist daher dringend davon abzuraten, vorschnell eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder ob gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt, sollte stets sorgfältig geprüft werden. Gerade hier zeigt sich der besondere Wert einer fundierten anwaltlichen Beratung.

Unsere Erfahrung mit Abmahnungen von Andreas Wirth durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Abmahnungen, die durch Kieler Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Namen unterschiedlicher Mandanten ausgesprochen werden, sind unserer Kanzlei seit vielen Jahren aus der täglichen Beratungspraxis bekannt. Wir haben uns intensiv mit der rechtlichen Struktur, den typischen Vorwürfen und der Argumentationsweise solcher Abmahnungen auseinandergesetzt.

Charakteristisch ist, dass die Abmahnungen inhaltlich häufig sehr ähnlich aufgebaut sind und sich auf den Vorwurf eines angeblich gewerblichen Handelns stützen. Gerade diese Standardisierung macht eine sorgfältige rechtliche Prüfung besonders wichtig. Denn ob die rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegen, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern erfordert eine genaue Analyse der individuellen Verkaufstätigkeit.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich durch eine sachgerechte rechtliche Einordnung oftmals deutlich bessere Ergebnisse erzielen lassen, als es auf den ersten Blick erscheint. In vielen Fällen konnten wir für unsere Mandanten Lösungen erarbeiten, die das wirtschaftliche Risiko erheblich reduzieren und langfristige Nachteile vermeiden. Dabei steht stets im Vordergrund, unnötige Verpflichtungen zu verhindern und die Interessen unserer Mandanten konsequent zu wahren.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt darin, die geltend gemachten Ansprüche kritisch zu hinterfragen. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis besteht, ob der Vorwurf des gewerblichen Handelns tragfähig begründet ist und ob die geforderte Unterlassungserklärung in dieser Form überhaupt erforderlich ist.

Gerade bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder profitieren Mandanten von unserer eingehenden Kenntnis der Vorgehensweise und der rechtlichen Argumentationsmuster. Diese Erfahrung ermöglicht es uns, zielgerichtet und effizient zu beraten und von Beginn an eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was Sie nach Erhalt der Abmahnung von Andreas Wirth unbedingt beachten sollten

Der Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung stellt für viele Betroffene eine belastende Situation dar. Umso wichtiger ist es, in dieser Phase besonnen und strukturiert vorzugehen. Bestimmte Reaktionen können sich später als nachteilig erweisen und sollten daher vermieden werden.

Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe. Auch wenn in der Abmahnung kurze Fristen gesetzt werden, besteht in aller Regel kein Anlass zu übereilten Entscheidungen. Die Abmahnung ist zunächst lediglich die rechtliche Einschätzung der Gegenseite und kein gerichtlicher Beschluss.

Ein besonders häufiger Fehler besteht darin, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Wie bereits dargestellt, gehen Sie damit lebenslängliche Verpflichtungen ein, die mit erheblichen Vertragsstrafenrisiken verbunden sein können. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung lässt sich später kaum noch korrigieren oder einschränken.

Ebenso wenig empfiehlt es sich, eigenständig Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen oder vorschnell Zahlungen zu leisten. Unbedachte Äußerungen können rechtlich nachteilig ausgelegt werden und Ihre Verhandlungsposition schwächen.

Sinnvoll ist es hingegen, die Abmahnung vollständig zu sichern und zeitnah rechtlich prüfen zu lassen. Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

– Liegt tatsächlich ein gewerbliches Handeln vor oder handelte es sich um private Verkäufe?
– Besteht überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis?
– Ist die geforderte Unterlassungserklärung inhaltlich und vom Umfang her angemessen?
– Sind die geltend gemachten Kosten rechtlich nachvollziehbar?

Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Situation und eröffnet Handlungsspielräume, die ohne fachkundige Unterstützung häufig ungenutzt bleiben.

Kostenlose Erstberatung – lassen Sie Ihre Abmahnung jetzt prüfen

Wenn Sie eine Abmahnung von Andreas Wirth durch Rechtsanwalt Schoeder erhalten haben, sollten Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen nicht unterschätzen. Gerade der Vorwurf eines angeblich gewerblichen Handelns und die Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bergen erhebliche Risiken für die Zukunft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig Klarheit über Ihre tatsächliche rechtliche Situation zu gewinnen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre Abmahnung besprechen und eine erste rechtliche Einschätzung vornehmen. Dabei klären wir insbesondere, ob der Vorwurf des gewerblichen Handelns tragfähig ist, ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht und wie mit der geforderten Unterlassungserklärung sachgerecht umzugehen ist. Ziel ist es, unnötige Verpflichtungen und vermeidbare Kosten für Sie zu vermeiden.

Die Erstberatung dient Ihnen als fundierte Entscheidungsgrundlage. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Selbstverständlich erfolgt die Beratung vertraulich und ohne Verpflichtungen.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher eine Abmahnung geprüft wird, desto größer sind in der Regel die rechtlichen Handlungsspielräume. Wir unterstützen Sie dabei, besonnen und rechtssicher auf die Abmahnung zu reagieren.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Musikkapellen bewegen sich im Urheberrecht oft in einem Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die gelebte Praxis mit Proben, Auftritten, Vereinsarbeit und spontanen Zugaben. Au…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben Post von der Mathé Law Firm erhalten, im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH, und es geht um die Nutzung des Songs „Feeling Good“ von Michael Bublé auf Social Media? Da…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Sie haben eine Abmahnung der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten und sehen sich mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert? Dann ist schnelles und ü…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Viele Unternehmen starten beim Datenschutz mit den „sichtbaren“ Themen: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsverträge, vielleicht noch ein Verzeichnis von Verarbeitungstätig…