Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Andre Wanke

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Sie haben eine Abmahnung von Andre Wanke, vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel, erhalten und fragen sich, wie ernst die Situation ist und was nun zu tun ist? In diesen Fällen wird regelmäßig der Vorwurf erhoben, dass eBay-Verkäufer nicht mehr als private Anbieter auftreten, sondern tatsächlich gewerblich handeln.

Die Abmahnung ist typischerweise mit konkreten Forderungen verbunden. Dazu gehören insbesondere die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Für Betroffene entsteht dadurch ein erheblicher Zeitdruck und nicht selten auch eine erhebliche Verunsicherung.

Unsere Kanzlei befasst sich seit vielen Jahren intensiv mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag unterschiedlicher Mandanten ausgesprochen werden. Die zugrunde liegenden Argumentationsmuster und die rechtliche Struktur dieser Abmahnungen sind uns daher sehr gut bekannt.

Auch wenn Abmahnungen im Namen von Andre Wanke bislang vergleichsweise neu sind, zeigen sie inhaltlich die typische Vorgehensweise dieser Abmahnungen. Genau diese Erfahrung ist in der Praxis entscheidend.

In der Vergangenheit konnten wir Abmahnungen aus diesem Umfeld für unsere Mandanten regelmäßig vollständig abwehren. Maßgeblich hierfür ist eine konsequente rechtliche Prüfung und eine abgestimmte Verteidigungsstrategie im jeweiligen Einzelfall.

Im Folgenden erläutern wir, wie diese Abmahnung aufgebaut ist, welche rechtlichen Fragen im Mittelpunkt stehen und warum insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung mit erheblichen Risiken verbunden sein kann.

Privatverkäufer oder gewerblicher Händler – der zentrale Angriffspunkt der Abmahnung

Im Mittelpunkt der Abmahnung von Andre Wanke, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, steht die Frage, ob ein Verkäufer bei eBay tatsächlich noch als Privatperson handelt oder rechtlich bereits als gewerblicher Anbieter einzustufen ist.

Genau an dieser Stelle setzt die Argumentation der Gegenseite an. In der Abmahnung wird ausführlich dargelegt, dass die Verkaufstätigkeit nach außen nicht mehr wie ein gelegentlicher Privatverkauf wirkt, sondern den Eindruck eines planmäßigen und auf Dauer angelegten Handels vermittelt.

Zur Begründung werden verschiedene Kriterien herangezogen, die nach Auffassung des Abmahners für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen. Dazu zählen insbesondere:

– eine größere Anzahl von Verkäufen innerhalb eines bestimmten Zeitraums
– eine hohe Zahl von Bewertungen
– das Angebot gleichartiger Produkte
– der Verkauf von Neuwaren
– das gleichzeitige Anbieten identischer Artikel

Diese Gesichtspunkte werden miteinander verknüpft und sollen belegen, dass die Tätigkeit nicht mehr dem privaten Bereich zugeordnet werden kann. In der Abmahnung wird dabei ausdrücklich darauf abgestellt, dass es nicht auf die eigene Einschätzung des Verkäufers ankommt, sondern darauf, wie das Verhalten für außenstehende Dritte erscheint.

Gerade diese Argumentation ist typisch für Abmahnungen aus diesem Umfeld. Es wird versucht, aus einzelnen äußeren Umständen eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, ohne dass eine klare gesetzliche Grenze existiert.

Aus rechtlicher Sicht ist die Abgrenzung jedoch deutlich komplexer. Es gibt keine feste Anzahl von Verkäufen oder Bewertungen, ab der automatisch von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann. Entscheidend ist immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Abmahnungen gerade an dieser Stelle angreifbar sind. Häufig werden einzelne Kriterien herausgegriffen und überbewertet, während entlastende Umstände unberücksichtigt bleiben. So kann beispielsweise auch eine größere Anzahl von Verkäufen aus einer Haushaltsauflösung oder einer Sammlung resultieren, ohne dass zwingend ein gewerbliches Handeln vorliegt.

Für Betroffene ist dieser Punkt von zentraler Bedeutung. Denn nur wenn tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, greifen die wettbewerbsrechtlichen Pflichten, auf die sich die Abmahnung stützt.

Genau deshalb sollte die Einordnung nicht ungeprüft übernommen werden. Eine sorgfältige rechtliche Bewertung der konkreten Verkaufstätigkeit ist entscheidend, um die Erfolgsaussichten der Abmahnung realistisch einschätzen zu können.

Warum die Einordnung als gewerblicher Verkäufer rechtliche Folgen hat

Die Abmahnung beschränkt sich nicht auf die bloße Feststellung, dass ein Verkäufer angeblich gewerblich tätig ist. Vielmehr werden aus dieser Einordnung konkrete rechtliche Konsequenzen abgeleitet.

Nach Auffassung des Abmahners führt die Einstufung als gewerblicher Anbieter dazu, dass bestimmte gesetzliche Pflichten einzuhalten sind. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, soll darin ein Wettbewerbsverstoß liegen.

In der Abmahnung werden in diesem Zusammenhang insbesondere folgende Punkte angesprochen:

– fehlende Anbieterkennzeichnung (Impressum)
– fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung
– keine Hinweise auf gesetzliche Gewährleistungsrechte
– fehlender Link zur Online-Streitbeilegungsplattform

Diese Pflichten treffen grundsätzlich nur Unternehmer im Sinne des Wettbewerbsrechts. Wer hingegen tatsächlich als Privatperson handelt, unterliegt diesen Anforderungen nicht.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt:
Die genannten Verstöße werden in der Abmahnung nicht isoliert betrachtet, sondern als Folge der angeblich falschen Einordnung als Privatverkäufer dargestellt.

Das bedeutet, dass der gesamte Vorwurf letztlich davon abhängt, ob die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit überhaupt zutrifft. Ist dies nicht der Fall, fehlt häufig bereits die Grundlage für die weiteren Beanstandungen.

Aus anwaltlicher Sicht ist daher entscheidend, zunächst die zentrale Frage zu klären: Liegt tatsächlich ein gewerbliches Handeln vor oder nicht?

Erst wenn diese Frage belastbar beantwortet ist, lässt sich beurteilen, ob und in welchem Umfang die weiteren Vorwürfe rechtlich relevant sind.

Was fordert Rechtsanwalt Lutz Schroeder in der Abmahnung?

Die Abmahnung von Andre Wanke, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder, ist – wie in vergleichbaren Fällen – mit klaren und verbindlichen Forderungen verbunden.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Aufforderung, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Konkret soll sich der Abgemahnte verpflichten, im Rahmen seiner eBay-Angebote nicht mehr als Privatverkäufer aufzutreten, wenn die Tätigkeit tatsächlich als gewerblich einzustufen ist.

Zur Absicherung dieses Anspruchs wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese soll sicherstellen, dass das Verhalten auch in Zukunft nicht erneut auftritt.

Darüber hinaus wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Diese werden auf Grundlage eines angesetzten Streitwertes berechnet und belaufen sich im vorliegenden Fall auf einen Betrag von rund 1.000 Euro.

Typisch ist zudem die Setzung einer vergleichsweise kurzen Frist. Innerhalb dieser Frist soll die Unterlassungserklärung abgegeben und die Zahlung geleistet werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bei fruchtlosem Fristablauf gerichtliche Schritte eingeleitet werden können.

Für Betroffene entsteht dadurch eine Situation, in der schnell reagiert werden muss, ohne dass die rechtliche Lage bereits abschließend geklärt ist. Genau hierin liegt eines der größten Risiken im Umgang mit solchen Abmahnungen.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – Risiken für die Zukunft

Ein besonders kritischer Bestandteil der Abmahnung ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite einer solchen Erklärung.

Mit der Unterzeichnung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe versprochen, deren Höhe im Zweifel vom Abmahner festgelegt und gerichtlich überprüft werden kann.

Das Risiko liegt dabei weniger in der aktuellen Abmahnung als vielmehr in den Folgen für die Zukunft.

Gerade im vorliegenden Fall ist die Problematik besonders deutlich. Die Unterlassungserklärung bezieht sich auf die Frage, ob ein Verkäufer als Privatperson oder als gewerblicher Anbieter auftritt. Diese Abgrenzung ist jedoch nicht immer eindeutig und kann sich im Laufe der Zeit verändern.

Typische Risikosituationen sind etwa:

– neue Verkaufsangebote auf eBay, die ähnlich gestaltet sind
– bereits bestehende Angebote, die nicht vollständig angepasst wurden
– automatisch erneut eingestellte Artikel
– parallele Verkäufe über weitere Plattformen
– Veränderungen im Umfang der Verkaufstätigkeit

Bereits solche Konstellationen können dazu führen, dass ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung angenommen wird. Dabei kommt es nicht zwingend auf ein vorsätzliches Verhalten an. Auch fahrlässige Verstöße können eine Vertragsstrafe auslösen.

Hinzu kommt, dass viele der vorformulierten Unterlassungserklärungen sehr weit gefasst sind. Sie erfassen häufig nicht nur den konkret beanstandeten Einzelfall, sondern gehen darüber hinaus und schaffen zusätzliche Risiken.

In der Praxis zeigt sich, dass die wirtschaftlichen Folgen einer Vertragsstrafe deutlich schwerer wiegen können als die ursprünglich geforderten Abmahnkosten. Gerade deshalb ist dieser Punkt besonders sorgfältig zu prüfen.

Aus anwaltlicher Sicht sollte eine Unterlassungserklärung daher niemals ungeprüft abgegeben werden. Entscheidend ist, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht und – falls ja – in welchem Umfang eine Erklärung sinnvoll ist.

Sollten Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

Auch wenn die Abmahnung auf den ersten Blick überzeugend formuliert ist, handelt es sich dabei zunächst um die rechtliche Einschätzung der Gegenseite. Ob diese Einschätzung im konkreten Fall zutrifft, ist eine eigenständige Frage.

Gerade im vorliegenden Zusammenhang besteht ein erhebliches Risiko. Die Unterlassungserklärung knüpft an die Einordnung als gewerblicher Anbieter an. Diese Einordnung ist jedoch häufig nicht eindeutig und hängt von einer Vielzahl von Umständen ab. Wird eine solche Erklärung vorschnell abgegeben, verpflichten Sie sich unter Umständen weitergehend, als es rechtlich erforderlich wäre.

Hinzu kommt, dass die vorformulierten Erklärungen regelmäßig sehr weit gefasst sind. Sie orientieren sich nicht ausschließlich am konkreten Einzelfall, sondern zielen darauf ab, zukünftige Risiken möglichst umfassend zugunsten des Abmahners abzusichern.

Aus unserer Erfahrung mit vergleichbaren Abmahnungen zeigt sich, dass eine ungeprüfte Unterzeichnung in vielen Fällen zu erheblichen Nachteilen führt. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist daher dringend zu empfehlen, bevor überhaupt über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht wird.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung reagieren?

Nach Erhalt einer Abmahnung von Andre Wanke durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder ist es wichtig, besonnen und strukturiert vorzugehen.

Zunächst sollten Sie die Abmahnung vollständig sichern und die gesetzten Fristen im Blick behalten. Auch wenn häufig ein gewisser Zeitdruck aufgebaut wird, besteht in aller Regel ausreichend Gelegenheit, die Angelegenheit rechtlich prüfen zu lassen.

Vermeiden Sie insbesondere folgende typische Fehler:

– keine vorschnelle Unterzeichnung der Unterlassungserklärung
– keine unüberlegte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
– keine vorschnellen Zahlungen ohne rechtliche Prüfung

Sinnvoll ist es hingegen, die eigene Verkaufstätigkeit genau zu analysieren. Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob tatsächlich Anhaltspunkte für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen oder ob es sich um private Verkäufe handelt.

In einem weiteren Schritt ist zu klären:

– ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis besteht
– ob die rechtliche Einordnung des Abmahners zutrifft
– ob die geltend gemachten Ansprüche in dieser Form bestehen
– ob und in welchem Umfang eine Reaktion erforderlich ist

Gerade bei Abmahnungen aus dem Umfeld von Rechtsanwalt Lutz Schroeder zeigt sich in der Praxis, dass eine frühzeitige rechtliche Einordnung erhebliche Vorteile bietet. Sie schafft Klarheit über die tatsächliche Ausgangslage und ermöglicht eine gezielte und angemessene Reaktion.

Kostenlose Erstberatung

Wenn Sie eine Abmahnung von Andre Wanke durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder erhalten haben, sollten Sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken nicht unterschätzen. Insbesondere die geforderte Unterlassungserklärung kann weitreichende Folgen für die Zukunft haben.

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und eine erste rechtliche Einschätzung vornehmen. Dabei klären wir insbesondere:

– ob der Vorwurf eines gewerblichen Handelns tragfähig ist
– ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht
– welche Risiken mit der Unterlassungserklärung verbunden sind
– welche Reaktionsmöglichkeiten im konkreten Fall sinnvoll sind

Auf Grundlage unserer Erfahrung mit vergleichbaren Abmahnungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen bestmöglich berücksichtigt.

Die Erstberatung ist für Sie unverbindlich und dient dazu, schnell Klarheit über Ihre Situation zu gewinnen. Gerade bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist ein frühzeitiges Handeln häufig entscheidend.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
In der aktuellen Praxis zeigt sich, dass Abmahnungen im Bereich Cartier / Richemont weiterhin ausgesprochen werden – allerdings häufig durch andere Kanzleien und mit teilweise ver…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein Instagram-Profil ist schnell erstellt. Ein Logo wird hochgeladen, ein kurzer Beschreibungstext ergänzt, ein paar Beiträge werden veröffentlicht, vielleicht noch ein Link zur e…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…