Abmahnung Ali Tasdemir
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Tasdemir, Hamburg, handelnd bei eBay unter der Bezeichnung „siraley“, vertreten durch Frau Rechtsanwältin Arzu Erdogan, Hamburg, vor.
Mit ihrer Abmahnung behauptet Rechtsanwältin Arzu Erdogan, dass ein Privatverkäufer auf der Internethandelsplattform eBay tatsächlich gewerblich tätig sei. Aus diesem Grunde habe der Empfänger der Abmahnung eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügbar zu halten und die Verbraucher über das Widerrufsrecht zu belehren und ihnen ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung einzuräumen. Weil diese Anforderungen durch den Empfänger der Abmahnung aber nicht erfüllt würden, begründe dies einen Wettbewerbsverstoß zulasten des Herrn Ali Özgür Tasdemir.
Rechtsanwältin Arzu Erdogan fordert den Empfänger der Abmahnung anschließend unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten des Herrn Ali Tasdemir auf. Ebenfalls sollen Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren zu Gunsten von Rechtsanwältin Erdogan) aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € erstattet werden.
Zudem wird eine geringe zweistellige „Aufwandspauschale“ von dem Empfänger der Abmahnung gefordert. Worum es sich bei dieser „Aufwandspauschale“ handelt, erklärt Rechtsanwältin Arzu Erdogan hingegen nicht.
Ferner liegt der Abmahnung der Frau Rechtsanwältin Arzu Erdogan noch eine im Entwurf vorformulierte Unterlassungserklärung bei, nach der sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber Herrn Ali Tasdemir zur Unterlassung verpflichten soll und für jeden Fall der zukünftigen schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € an Herrn Ali Tasdemir zahlen soll. Ebenso sollen darin die Abmahnkosten anerkannt werden.
In dem uns vorliegenden Fall konnten wir aufgrund der erheblichen Risiken, die mit dieser vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehen, nicht empfehlen, diese strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung zu Gunsten des Herrn Ali Tasdemir abzugeben.
UPDATE 11.10.2013: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ali Özgür Tasdemir ("siraley"), vertreten durch die Hamburger Rechtsanwältin Arzu Erdogan, vor.
Auch in diesem Fall lässt Herr Tasdemir einem eBay-Händler vorwerfen, sich als Privatverkäufer zu bezeichnen, obwohl er gewerblich tätig sei.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Empfänger der Abmahnung Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren, aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwältin Erdogan zum Ausgleich bringen.
UPDATE 07.05.2014: Weitere Abmahnung(en)
Uns sind in den vergangenen Tagen zwei weitere Abmahnungen zugegangen, die Herr Ali Tasemir, handeld unter "siraley", durch Rechtsanwältin Erdogan gegenüber Privatverkäufern bei eBay hat aussprechen lassen. Vorwurf der jeweiligen Abmahnung ist auch in diesem Fällen ein angeblich gewerblicher Handel durch die abgemahnten Privatverkäufer.
Es werden jeweils Abmahnkosten aus einem Streitwert von 10.000,00 € geltend gemacht und Unterlassungserklärungen zu Gunsten von Ali Tasdemir verlangt.
Auffallend: In einem der Abmahnfälle wendet sich Rechtsanwältin Arzu Erdogan erst fast ein halbes Jahr nach der Abmahnung erneut an den zuvor abgemahnten eBay-Händler und fordert die Übersendung des Originals der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weshalb das Original nicht unverzüglich angefordert worden ist, bleibt unbekannt. Allerdings stellt sich die Frage nach dem tatsächlichen Unterlassungsinteresse des Herrn Tasdemir.
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Alexander Bräuer
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