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Abmahnung Alexander Limbach

Abmahnung Alexander Limbach durch Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Limbach, Inhaber der Firma Style-Photography, durch die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts vor.

Mit dieser urheberrechtlichen Abmahnung lässt Herr Alexander Limbach die angebliche Verletzung seiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an einem orangefarbenen Männchens, welches einen Bauarbeiter zeigt, beanstanden.

Insoweit lässt Herr Alexander Limbach durch die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts zur Unterlassung auffordern. Darüber hinaus fordert Herr Alexander Limbach zur Zahlung eines Schadensersatzes auf, den er nach der sog. Lizenzanalogie berechnet und mit 900,00 Euro beziffert.

Die Kosten der Abmahnung werden auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 8.100,00 Euro berechnet. Mithin errechnet sich somit ein Betrag von insgesamt 679,10 Euro netto.

Abgesehen von der Frage, ob die streitgegenständliche Grafik überhaupt Urheberrechtsschutz genießt, erscheinen diese Beträge doch hoch gegriffen.

Allgemein ist anzuraten, derartige Abmahnungen erst zu nehmen. Von einer vorschnellen Unterzeichnung einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung können wir jedoch nur abraten. Hier muss insbesondere Beachtung finden, dass bei vorschneller Unterzeichnung einer der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Abmahner zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Derartige mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärungen sind jedoch unserer Erfahrung nach zumeist deutlich zu weit gefasst. Im Falle einer unveränderten Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung würde sich somit der Adressat der Abmahnung zu mehr verpflichten, als er eigentlich müsste.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Alexander Limbach, Inhaber der Firma Style-Photography, durch die Rechtsanwälte Sommer Sauer Barts erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 09.03.2015: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Limbach, handelnd unter der Bezeichnung "Style Photography", Waldenburg vor. Erneut werden Ansprüche auf Unterlassen, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkostenerstattung aufgrund der widerrechtlichen Verwendung einer Grafik geltend gemacht.

Die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ist viel zu weit gefasst und sollte daher in keinem Falle ohne vorherige Rücksprache mit einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt abgegeben werden.


Update 11/2016: Weitere Abmahnung des Herrn Alexander Limbach, Firma Style-Photography
Uns geht abermals eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Limbach zu. Mit dieser Abmahnung unterbreitet Herr Alexander Limbach dem Abgemahnten folgenden Vergleichsvorschlag:

„Um eine kostenintensive Vertiefung der Angelegenheit zu vermeiden, welche unser Mandant dem Grunde nach nicht scheut, bieten wir Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu, folgende zeitlich befristete vergleichsweise Regelung der Angelegenheit an:

Sollten Sie:
1. Binnen der gesetzten Frist eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unseren Händen abgeben haben,

2. das gegenständliche Bildmaterial vollständig aus Ihren Medien gelöscht haben, bis zum (…) die Gesamtsumme in Höhe von 1.446,50 EUR unter Verwendung des Aktenzeichens (…) und Ihres Namens auf folgendes Konto (…) angewiesen haben, würde unser Mandant auf die weitergehende Geltendmachung Ihrer Ansprüche in dieser Angelegenheit, insbesondere auf Ihren Anspruch auf Erteilung der Auskunft, verzichten.

Mit Beseitigung des rechtswidrigen Zustands, Abgabe der Unterlassungserklärung- und Verpflichtungserklärung, sowie Zahlung des geforderten Schadens- und Aufwendungsersatzes innerhalb der gesetzten Fristen wäre diese Angelegenheit für Sie endgültig geklärt.

Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Ansprüche unseres Mandanten wegen eines Verstoßes gegen die übernommene Unterlassungsverpflichtung von vorbenanntem Verzicht ausdrücklich nicht mitumfasst sind.

An vorstehendes Angebot der vergleichsweisen Regelung dieser Angelegenheit hält sich unser Mandant bis zum (…) gebunden.
Sollten Sie der vergleichsweisen Regelung der Angelegenheit nicht zustimmen bzw. die Voraussetzungen des angebotenen Vergleichs nicht fristgerecht erfüllen, werden wir unserem Mandanten raten, die ihr zustehenden Ansprüche vollumfänglich gerichtlich geltend zu machen. Dies schließt eine etwaig notwendige stufenweise Durchsetzung (Auskunft, Zahlung) der Ansprüche mit ein.“

Ansprechpartner

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