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Abmahnung Alexander Helbig

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Helbig - Foto: © momius/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns geht eine Abmahnung des Herrn Alexander Helbig durch Rechtsanwalt Bernd Klosterhalfen zu.

In dieser Abmahnung des Herrn Alexander Helbig wird zunächst dargelegt, dass Herr Alexander Helbig auf der Handelsplattform Amazon angemeldet sei und über diesen Kanal unter anderem Bücher und Spielzeug vertreibe.

Sodann lässt Herr Alexander Helbig einen Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung des Hinweises auf den Link zur Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Klärung von Online-Streitigkeiten gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 beanstanden und fordert zur Unterlassung auf.

Der Abmahnung des Herrn Alexander Helbig ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bereits beigefügt, die eine Vertragsstrafe für den zukünftigen Verletzungsfall in Höhe von 5.100 EUR vorsieht. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Abmahner keinen Anspruch darauf hat, genau diese mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurück zu erhalten. Vielmehr steht es dem Empfänger der Abmahnung frei, selbst eine ausreichende Unterlassungserklärung zu verfassen; vorausgesetzt die Abmahnung ist überhaupt berechtigt.

Die Vergangenheit zeigt diesbezüglich immer wieder, dass mit der Abmahnung seitens des Abmahners übersandte Unterlassungserklärungen deutlich zu weit gefasst sind. Die unreflektierte Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung hätte zur Folge, dass sich der Abgemahnte zu mehr -vertraglich- verpflichten würde, als er eigentlich müsste. Kurzum: der Abgemahnte würde sich freiwillig zu mehr verpflichten, als überhaupt von ihm verlangt werden kann. Dies muss, vor allem in Bezug auf die drohenden Vertragsstrafen, in jedem Fall vermieden werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Alexander Helbig durch Rechtsanwalt Bernd Klosterhalfen erhalten haben, sprechen Sie uns an.

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