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Abmahnung Aergo Trade GmbH

Die Firma Aergo Trade GmbH, Cham, Schweiz, als angeblicher Rechteinhaber der Künstler „Sir Colin“ lässt durch die Rechtsanwälte Nümann und Lang wegen ebenso angeblicher Urheberrechtsverletzung aufgrund des Down- und Uploads von urheberrechtlichen geschützten Musikwerken in peer-to-peer (filesharing, p2p ) Netzwerken wie eDonkey, BitTorrent, eMule, µTorrent und kazaa Abmahnungen aussprechen.

Abgemahnt wird vorliegend der Titel „So Blind“ des Interpreten „Sir Colin“ vom Tonträger „Kontor Top Of The Clubs Vol. 43“.

Weiter wird mitgeteilt, dass die in ermittelnde Staatsanwaltschaft den Abgemahnten als Inhaber der im Abmahnschreiben genannten IP-Adresse identifiziert hat, und dieser sich somit als sogenannter „Störer" für die begangene Urheberrechtsverletzung zu verantworten habe.

Weiter wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Verletzung der angebliche Urheberrechte der Firma Aergo Trade GmbH gefordert, wie auch die unverzügliche Löschung der streitgegenständlichen Dateien. Der Streitwert wird mit 10.500 EUR angegeben. Aus diesem werden dann auch die der Kanzlei Nümann + Lang entstandenen Gebühren berechnet. Am Ende des Abmahnschreibens unterbreitet die Kanzlei der Firma Aergo Trade GmbH einen "Vergleichsvorschlag" der die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450 EUR beinhaltet.

Auffällig ist, dass es sich vorliegend ausschließlich um einen Musiktitel handelt, an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wir.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die seitens der Rechtsanwälte der Firma Aergo Trade GmbH übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

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