Abmahnung absoluts - bikes and more GmbH & Co.KG durch Rechtsanwalt Peter Dürr

Bereits seit dem Jahr 2015 werden uns immer wieder Abmahnungen vorgelegt, die Firma absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG, Nordstr. 10, 83253 Rimsting, aussprechen lässt. Die Abmahnungen sind ursprünglich noch durch die Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte aus Rosenheim und dabei insbesondere durch Rechtsanwalt Peter Dürr gegenüber Onlinehändlern ausgesprochen worden. Anschließend hat Anwalt Peter Dürr offensichtlich die Herzog Rechtsanwälte verlassen und seine eigene Kanzlei duerr.legal unter der Anschrift Kufsteiner Str. 13, 83022 Rosenheim, gegründet. Jedenfalls hat Rechtsanwalt Peter Dürr auch in der Folgezeit weitere Abmahnungen für die Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG an Onlinehändler verschickt.
Auch in den letzten Monaten verschickt die absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG Abmahnungen an Online-Händler . Die Vorwürfe betreffen in erster Linie fehlerhafte Garantieangaben in den Angeboten. Händler, die eine solche Abmahnung erhalten, stehen vor der Frage, wie sie darauf reagieren sollen und welche rechtlichen Konsequenzen drohen. Bei einem Verstoß stellt sich insbesondere die Frage nach der strafbewehrten Unterlassungserklärung. In diesem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe, die Rechtsprechung und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Wir legen Ihnen dringend nahe, sich die nachfolgenden Infos durchzulesen, bevor Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen an RA Peter Dürr leisten.
Rechtliche Analyse: Abmahnung von absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG und Rechtsanwalt Peter Dürr wegen Garantieangaben
Ein zentraler Punkt der Abmahnungen ist die fehlerhafte oder irreführende Darstellung von Garantien in Online-Shops oder auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon. Nach geltendem Wettbewerbsrecht dürfen Händler eine Garantie nur dann bewerben, wenn sie den Umfang, die Dauer, die Bedingungen und den Garantiegeber klar angeben.
Das Landgericht Bochum hat in einem Urteil (LG Bochum, Urteil vom 31.10.2017, Az.: I-14 O 118/17) betont, dass es irreführend sei, wenn der gewerblich handelnde Internetverkäufer zwar eine Garantie anpreisen, aber keine vollständigen Informationen zu deren Inhalt geben. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. stellte in einem Beschluss klar (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2021, Az.: 6 W 102/21), dass eine unzureichende Garantieerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Abmahnung durch absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG – Welche Rechte haben Abgemahnte?
Wer eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Dürr bzw. von der Firma absoluts -bikes and more- GmbH & Co.KG erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und den Inhalt der Abmahnung sowie die Vorwürfe prüfen. Eine voreilige Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung kann schwerwiegende Folgen haben.
Wichtige Schritte:
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Fristen beachten: Die Abmahnung enthält eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Diese sollte ernst genommen werden, um weitere Kosten zu vermeiden.
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Abmahnung auf Rechtmäßigkeit prüfen: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Es sollte geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.
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Modifizierte Unterlassungserklärung statt Original: Die mitgeschickte und vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
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Rechtsbeistand einholen: Eine anwaltliche Beratung kann helfen, die beste Strategie im konkreten Fall zu entwickeln.
Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der Abmahnung von der absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG: Wichtige Rechtsprechung im Überblick
Die Rechtsprechung zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ist vielfältig. Hier sind einige relevante Entscheidungen:
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LG Bochum, Urteil vom 31.10.2017, Az.: I-14 O 118/17: Fehlende Garantiebedingungen können einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2021, Az.: 6 W 102/21: Irreführende Garantieangaben sind unzulässig.
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BGH, Urteil vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/21: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen müssen präzise formuliert sein und dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
Diese Urteile zeigen, dass nicht jede Abmahnung automatisch berechtigt ist. Betroffene, die abgemahnt worden sind, sollten prüfen lassen, ob der Vorwurf der Abmahnung sowie die Forderungen der absoluts -bikes and more- GmbH und Co. KG rechtens sind.
So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung von absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG
Falls Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peter Dürr für die absoluts bikes and more GmbH & Co.KG erhalten haben, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
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Dokumente sichern: Speichern Sie die Abmahnung, E-Mails oder Schreiben von absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG.
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Keine voreilige Zahlung oder Unterschrift: Eine unbedachte Reaktion kann zu hohen Kosten führen.
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Anwalt konsultieren: Lassen Sie prüfen, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder ob die Abmahnung im Auftrag der absoluts - bikes and more - GmbH & Co. KG unberechtigt ist.
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Gegenabmahnung oder Klageprüfung: Falls die Abmahnung missbräuchlich erscheint, könnte eine Gegenabmahnung oder eine gerichtliche Klärung sinnvoll sein.
Kostenlose Erstberatung vom Rechtsanwalt – Lassen Sie Ihre Abmahnung prüfen!
Falls Sie von einer Abmahnung der absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG betroffen sind, sollten Sie nicht zögern, sich rechtlichen Beistand zu holen. Unser Rechtsanwaltsteam, darunter auch ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, ist auf das Wettbewerbsrecht im Zusammenhang mit dem Onlinehandel spezialisiert. Wir bieten daher auch Ihnen gern eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen eine erste Einschätzung geben.
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