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Abmahnung absoluts - bikes and more GmbH & Co.KG

Abmahnung absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG durch Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte
| Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Haben Sie eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhalten? Dann wird Ihnen in der Regel vorgeworfen, im Onlinehandel gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Solche Abmahnungen werden häufig durch Rechtsanwalt Peter Dürr ausgesprochen und betreffen typischerweise Händler, die ihre Produkte über Plattformen wie Amazon oder über eigene Online-Shops anbieten.

In den uns bekannten Fällen werden insbesondere bestimmte Werbeaussagen oder Angebotsdarstellungen beanstandet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Werbung mit „TÜV und GS geprüft“ ohne nähere Erläuterung
  • Werbung mit einer Garantie, ohne die gesetzlichen Informationspflichten zu den Garantiebedingungen zu erfüllen
  • die Angabe „Privatverkauf“, obwohl tatsächlich ein gewerblicher Verkauf erfolgt

Mit der Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG werden Betroffene in der Regel aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die beanstandeten Aussagen künftig zu unterlassen. Außerdem wird regelmäßig die Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Die gesetzten Fristen sind häufig relativ kurz, sodass viele Empfänger unter erheblichem Zeitdruck stehen.

Dennoch sollte eine solche Abmahnung nicht vorschnell beantwortet werden. Gerade die beigefügte Unterlassungserklärung kann langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen und im Falle eines späteren Verstoßes erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Unsere Kanzlei befasst sich bereits seit dem Jahr 2015 mit Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung kennen wir die typischen Vorwürfe und Forderungen aus solchen Abmahnungen und können Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung ihrer Situation geben.

Im Folgenden erläutern wir, wer hinter der Abmahnung steht, welche Vorwürfe typischerweise erhoben werden und worauf Betroffene bei einer Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG achten sollten.

Wer hinter der Abmahnung steht

Bei dem Abmahner handelt es sich um die absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG. Das Unternehmen ist im Bereich des Handels mit Fahrrädern, Fahrradzubehör und verwandten Produkten tätig und bietet entsprechende Waren auch über das Internet an.

Wie bei vielen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wird argumentiert, dass zwischen dem abmahnenden Unternehmen und dem Empfänger der Abmahnung ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Das bedeutet, dass beide Unternehmen ähnliche oder vergleichbare Produkte vertreiben und sich daher als Mitbewerber im Sinne des Wettbewerbsrechts gegenüberstehen.

Auf dieser Grundlage kann ein Unternehmen gegen angebliche Wettbewerbsverstöße anderer Anbieter vorgehen. Wenn beispielsweise bestimmte Werbeaussagen oder Angebotsgestaltungen als unzulässig angesehen werden, kann dies zum Anlass genommen werden, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen.

Die absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG macht in solchen Fällen geltend, dass bestimmte Angaben oder Formulierungen in Onlineangeboten gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und daher zu unterlassen sind. Ziel der Abmahnung ist es aus Sicht des Abmahners, die beanstandeten Darstellungen künftig zu verhindern und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht grundsätzlich dazu dient, einen möglichen Rechtsverstoß zunächst außergerichtlich zu klären. Dennoch kann eine solche Abmahnung für den Empfänger erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Abmahnung durch Rechtsanwalt Peter Dürr

Die Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG werden nach unserer Erfahrung regelmäßig durch Rechtsanwalt Peter Dürr ausgesprochen. In den Abmahnschreiben wird geltend gemacht, dass bestimmte Angebots- oder Werbeangaben im Onlinehandel gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen würden.

Der Rechtsanwalt handelt dabei im Auftrag der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG und fordert den Empfänger der Abmahnung in der Regel dazu auf, die beanstandeten Aussagen künftig zu unterlassen. Zu diesem Zweck wird meist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die innerhalb einer kurzen Frist unterzeichnet und zurückgesendet werden soll.

Darüber hinaus wird häufig verlangt, dass der Empfänger der Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten erstattet. Diese Kosten sollen den Aufwand für die anwaltliche Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche abdecken.

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass solche Abmahnungen im Bereich des Onlinehandels keine Seltenheit sind. Wettbewerber können gegen vermeintliche Wettbewerbsverstöße vorgehen und verlangen, dass entsprechende Angebote oder Werbeaussagen geändert oder entfernt werden.

Gerade deshalb sollte eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Peter Dürr im Namen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG sorgfältig geprüft werden, bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben oder Zahlungen geleistet werden.

Welche Vorwürfe enthält die Abmahnung?

Die Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG betreffen nach unserer Erfahrung vor allem bestimmte Werbeaussagen oder Darstellungen in Onlineangeboten. In den Abmahnschreiben wird geltend gemacht, dass solche Angaben gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen und daher unzulässig seien.

Zu den Vorwürfen, die in entsprechenden Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhoben werden können, gehören insbesondere die folgenden Punkte.

Werbung mit „TÜV und GS geprüft“

Ein möglicher Abmahngrund ist die Werbung mit Aussagen wie TÜV geprüft“ oder „GS geprüft“. Solche Angaben können problematisch sein, wenn für Verbraucher nicht ausreichend klar erkennbar ist, worauf sich die Prüfung konkret bezieht.

Im Wettbewerbsrecht kann eine solche Darstellung als irreführend angesehen werden, wenn der Eindruck entsteht, dass ein Produkt umfassend geprüft oder zertifiziert wurde, obwohl die Aussage tatsächlich nur bestimmte Aspekte betrifft oder nicht näher erläutert wird.

Werbung mit Garantie ohne Garantiebedingungen

Ein weiterer häufiger Vorwurf betrifft die Werbung mit einer Garantie, ohne dass die erforderlichen Informationen zu den Garantiebedingungen bereitgestellt werden.

Wer im Onlinehandel mit einer Garantie wirbt, muss in der Regel auch bestimmte gesetzliche Informationspflichten erfüllen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum Inhalt der Garantie, zur Dauer der Garantie sowie zu den Voraussetzungen, unter denen sie in Anspruch genommen werden kann.

Fehlen solche Informationen, kann die Werbung mit einer Garantie als wettbewerbswidrig angesehen werden und eine Abmahnung wegen unvollständiger Garantieangaben nach sich ziehen.

Angabe „Privatverkauf“ in einem Angebot

Ein weiterer Vorwurf, der in entsprechenden Abmahnungen erhoben werden kann, betrifft die Angabe Privatverkauf“ in einem Online-Angebot.

Wenn ein Anbieter tatsächlich gewerblich tätig ist, kann eine solche Angabe als irreführend bewertet werden. Denn der Hinweis „Privatverkauf“ kann bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, dass bestimmte verbraucherschützende Vorschriften – etwa Gewährleistungsrechte – nicht gelten.

Auch dies kann daher als Wettbewerbsverstoß angesehen werden und Anlass für eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG sein.

Welche Händler besonders von Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG betroffen sind

Die Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG richten sich in der Praxis vor allem gegen Händler, die ihre Produkte über das Internet vertreiben. Besonders häufig betroffen sind Anbieter, die Fahrradzubehör oder vergleichbare Produkte über Onlineplattformen oder eigene Shops anbieten.

In vielen Fällen betreffen die beanstandeten Aussagen Produktbeschreibungen oder Werbeaussagen in Onlineangeboten, bei denen bestimmte rechtliche Anforderungen nicht vollständig beachtet wurden. Gerade im Onlinehandel können solche Angaben leicht übersehen werden, etwa wenn Produkttexte automatisiert übernommen oder von Herstellern bereitgestellt wurden.

Typischerweise können unter anderem folgende Händlergruppen von Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG betroffen sein:

„Privatverkäufer“ 

Ein Abmahngrund ist bspw. die Angabe „Privatverkauf“ in einem Online-Angebot, obwohl der Anbieter tatsächlich gewerblich handelt. Wer dauerhaft Waren über eine Verkaufsplattform wie eBay, Amazon & Co. anbietet, wird rechtlich häufig als Unternehmer angesehen.

Der Hinweis „Privatverkauf“ kann in solchen Fällen den Eindruck erwecken, dass der Anbieter kein gewerblicher Händler ist und daher bestimmte gesetzliche Verpflichtungen – etwa im Bereich der Gewährleistung – nicht gelten würden. Dies kann als Irreführung im Wettbewerbsrecht bewertet werden.

Onlinehändler mit Garantie-Werbung

Auch Händler, die in ihren Angeboten mit einer Garantie werben, können von entsprechenden Abmahnungen betroffen sein. Im Onlinehandel gelten besondere Informationspflichten, wenn eine Garantie beworben wird.

Fehlen die erforderlichen Angaben zu den Garantiebedingungen, kann dies als Wettbewerbsverstoß angesehen werden und Anlass für eine Abmahnung wegen unvollständiger Garantieangaben sein.

Händler mit Prüfzeichen-Werbung

Ein weiterer möglicher Abmahngrund betrifft die Werbung mit Aussagen wie „TÜV geprüft“ oder „GS geprüft“. Solche Angaben können problematisch sein, wenn nicht klar erläutert wird, worauf sich die Prüfung konkret bezieht oder wenn die Darstellung missverständlich ist.

Gerade bei technischen Produkten oder Zubehörartikeln wird häufig mit entsprechenden Prüfzeichen geworben. Werden solche Angaben jedoch nicht ausreichend erläutert, kann dies als irreführende Werbung bewertet werden.

Diese Beispiele zeigen, dass Abmahnungen im Onlinehandel häufig auf Details in Produktbeschreibungen oder Werbeaussagen zurückzuführen sind, die im Alltag leicht übersehen werden können.

Warum solche Abmahnungen im Onlinehandel häufig sind

Abmahnungen wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße kommen im Onlinehandel vergleichsweise häufig vor. Der Grund liegt unter anderem darin, dass Händler bei der Gestaltung ihrer Angebote eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten müssen.

Gerade bei Produktbeschreibungen, Werbeaussagen oder Preisangaben gelten im Internet zahlreiche Informations- und Transparenzpflichten. Schon scheinbar kleine Formulierungen können rechtlich problematisch sein, wenn sie bei Verbrauchern einen falschen Eindruck über Produkteigenschaften oder rechtliche Rahmenbedingungen hervorrufen.

Hinzu kommt, dass viele Onlineangebote auf Plattformen wie Amazon oder eBay erstellt oder automatisch generiert werden. Produktinformationen werden dabei häufig aus Herstellerangaben übernommen oder von bestehenden Angeboten kopiert. Dabei kann es leicht passieren, dass bestimmte Angaben – etwa zu Garantien oder Prüfzeichen – unvollständig oder missverständlich dargestellt werden.

Ein weiterer Faktor ist die hohe Transparenz im Internet. Onlineangebote sind für Wettbewerber, Verbraucher und spezialisierte Dienstleister jederzeit einsehbar. Wettbewerber können daher relativ einfach prüfen, ob andere Anbieter möglicherweise gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.

Vor diesem Hintergrund kommt es immer wieder zu Abmahnungen im Onlinehandel, wenn bestimmte Werbeaussagen oder Angebotsdarstellungen als wettbewerbswidrig angesehen werden. Für Händler ist es daher wichtig, ihre Angebote regelmäßig zu überprüfen und auf mögliche rechtliche Risiken zu achten.

Welche Forderungen stellt die absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG?

Eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG enthält in der Regel mehrere Forderungen, die innerhalb einer relativ kurzen Frist erfüllt werden sollen. Ziel der Abmahnung ist es aus Sicht des Abmahners, die beanstandeten Werbeaussagen oder Angebotsdarstellungen künftig zu verhindern.

Im Mittelpunkt steht dabei meist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit dieser Erklärung soll sich der Empfänger verpflichten, die beanstandete Darstellung künftig nicht mehr zu verwenden. Gleichzeitig wird für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe versprochen.

Darüber hinaus wird häufig die Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Diese Kosten sollen den Aufwand für die anwaltliche Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche abdecken. Die Höhe der verlangten Kosten richtet sich in der Regel nach dem angesetzten Streitwert.

Teilweise wird in der Abmahnung auch verlangt, die beanstandeten Inhalte unverzüglich zu entfernen oder zu ändern. Dies kann beispielsweise Internetseiten, Produktangebote auf Verkaufsplattformen oder andere Werbematerialien betreffen.

Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass die in einer Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhobenen Forderungen im Einzelfall überprüft werden sollten. Gerade im Wettbewerbsrecht kommt es häufig auf die konkreten Umstände des jeweiligen Angebots an.

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung – erhebliche Risiken für die Zukunft

Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG ist in der Regel die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Viele Empfänger unterschätzen jedoch die rechtliche Tragweite einer solchen Erklärung.

Mit der Unterzeichnung verpflichten Sie sich rechtlich verbindlich, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe versprochen. Diese kann je nach Formulierung der Erklärung mehrere tausend Euro betragen.

Besonders wichtig ist, dass eine Unterlassungserklärung in der Regel dauerhaft wirkt. Sie begründet ein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Empfänger der Abmahnung. Bereits ein erneuter Verstoß – etwa durch eine ähnliche Werbeaussage in einem Onlineangebot – kann dann eine Vertragsstrafe auslösen.

Hinzu kommt, dass die der Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG beigefügten Unterlassungserklärungen häufig sehr weit formuliert sind. Wer eine solche Erklärung ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich möglicherweise weitergehend, als rechtlich erforderlich wäre.

Gerade deshalb sollte eine Unterlassungserklärung sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, statt der vorformulierten Erklärung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um unnötige Risiken und mögliche Vertragsstrafen für die Zukunft zu reduzieren.

Unsere Erfahrung mit Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG

Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG sind im Onlinehandel bereits seit vielen Jahren bekannt. Auch unserer Kanzlei liegen entsprechende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen seit dem Jahr 2015 vor.

Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung kennen wir die typischen Vorwürfe und Forderungen, die in solchen Abmahnschreiben erhoben werden. Dazu gehören insbesondere Beanstandungen von Werbeaussagen im Onlinehandel, etwa im Zusammenhang mit Garantieangaben, Prüfzeichen oder bestimmten Darstellungen in Produktangeboten auf Verkaufsplattformen.

Gerade bei Angeboten auf Plattformen wie Amazon oder bei Produktbeschreibungen in Online-Shops können bestimmte Formulierungen schnell zu rechtlichen Problemen führen. Aus unserer praktischen Erfahrung wissen wir, dass solche Abmahnungen häufig durch Details in der Angebotsgestaltung ausgelöst werden, die im täglichen Geschäftsbetrieb leicht übersehen werden können.

Die langjährige Befassung unserer Kanzlei mit Abmahnungen der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG ermöglicht es uns, die typischen Strukturen dieser Abmahnungen schnell zu erkennen und Betroffenen eine erste Einschätzung ihrer Situation zu geben.

Wie Betroffene auf eine Abmahnung reagieren sollten

Wenn Sie eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die gesetzte Frist beachten. Auch wenn der Vorwurf eines Wettbewerbsverstoßes überraschend erscheinen mag, ist es in der Regel keine gute Idee, eine solche Abmahnung einfach zu ignorieren.

Zunächst empfiehlt es sich, den Inhalt der Abmahnung genau zu prüfen. Dabei sollte insbesondere geklärt werden, welche konkrete Werbeaussage oder Angebotsdarstellung beanstandet wird und in welchem Zusammenhang sie verwendet wurde, etwa auf einer Internetseite oder in einem Onlineangebot.

Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten. Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da sie langfristige rechtliche Verpflichtungen begründen kann. Auch die verlangten Zahlungen sollten erst nach einer rechtlichen Bewertung erfolgen.

In vielen Fällen kann eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben, die über den ersten Eindruck hinausgehen. Eine sorgfältige Prüfung kann helfen, die Situation richtig einzuordnen und eine angemessene Reaktion zu entwickeln.

Gerade im Wettbewerbsrecht kommt es häufig auf die konkreten Umstände des jeweiligen Angebots an. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine solche Abmahnung zunächst rechtlich prüfen zu lassen, bevor weitere Schritte erfolgen.

Kostenlose Erstberatung bei einer Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG

Wenn Sie eine Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung, in der wir Ihre Situation kurz einschätzen und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben.

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • den Inhalt der Abmahnung der absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG
  • die geltend gemachten wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe
  • die beigefügte Unterlassungserklärung
  • mögliche rechtliche Handlungsoptionen

Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten. Wenn Sie wünschen, übernehmen wir auch die weitere rechtliche Vertretung im Zusammenhang mit einer Abmahnung durch die absoluts – bikes and more – GmbH & Co. KG.

Unsere Kanzlei befasst sich bereits seit dem Jahr 2015 mit Abmahnungen dieses Unternehmens. Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung kennen wir die typischen Vorwürfe und Forderungen aus solchen Abmahnungen und können Betroffenen eine erste Einschätzung ihrer Situation geben.

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