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Abmahnung 2L-EXPERIENCE erhalten? Foto unerlaubt genutzt – was jetzt tun?

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der 2L-EXPERIENCE durch die cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Beanstandet wird mit der Abmahnung die unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Fotos auf einer Website. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz (Lizenzanalogie) sowie Erstattung von Rechtsverfolgungskosten.

Tipp: Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Erklärung. Arbeiten Sie mit einer modifizierten Unterlassungserklärung und lassen Sie die Abmahnung 2L-EXPERIENCE rechtlich prüfen.

1. Sachverhalt / Verletzungsvorwurf der 2L-EXPERIENCE

In der Abmahnung 2L-EXPERIENCE macht die cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Thurn-Und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt) für 2L-EXPERIENCE, 66 rue Jouffroy d’Abbans, 75017 Paris, Frankreich geltend, dass auf Ihrer Internetseite ein von 2L-EXPERIENCE exklusiv verwertetes Foto ohne erforderliche Lizenz genutzt wurde. Nach dem Abmahnschreiben ist für die beanstandete Nutzung weder eine wirksame Rechteeinräumung nachweisbar noch eine sonstige Berechtigung ersichtlich – die Veröffentlichung sei daher unbefugt.

Rechtlich stützt sich die Abmahnung 2L-EXPERIENCE darauf, dass das streitgegenständliche Bild als Lichtbild/Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt ist und jede Vervielfältigung (§ 16 UrhG) sowie öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eine vorherige Lizenz erfordert. Da eine entsprechende Lizenz laut Gegenseite nicht auffindbar ist, wird ein Unterlassungsanspruch wegen bestehender Wiederholungsgefahr behauptet. Daneben werden Auskunftsansprüche (u. a. zu Nutzungsdauer, Platzierung und Quelle), Schadensersatz nach Lizenzanalogie sowie Aufwendungsersatz (insbesondere Anwaltskosten und Dokumentationsaufwand) geltend gemacht.

Mit anderen Worten: Die Abmahnung 2L-EXPERIENCE zielt darauf ab, die beanstandete Bildnutzung dauerhaft zu unterbinden und die wirtschaftlichen Folgen der Nutzung (Lizenzschaden, Kosten) durchzusetzen.

2. Was wird mit der Abmahnung der 2L-EXPERIENCE konkret gefordert?

In der Abmahnung 2L-EXPERIENCE verlangt die Gegenseite ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Zahlungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    Der Abmahnung liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Diese sieht eine Vertragsstrafe für jeden zukünftigen Verstoß vor. Wichtig: Die Erklärung ist nach unserer Erfahrung regelmäßig zu weit gefasst. Unterschreiben Sie nicht ungeprüft – maßgeblich ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, die ausschließlich die Wiederholungsgefahr beseitigt und keine unnötigen Zusatzpflichten übernimmt.
  2. Beseitigung der Nutzung
    Gefordert wird die sofortige Entfernung des beanstandeten Fotos von der Website und vom Server sowie die Löschung aus Caches (z. B. Google-Cache, CDN, Vorschaubilder).
  3. Umfangreiche Auskunft
    Zur Berechnung eines Anspruchs verlangt die Abmahnung 2L-EXPERIENCE detaillierte Auskunft, insbesondere zu
    • erstmaliger Nutzung, Dauer der Verfügbarkeit und Zeitpunkt der endgültigen Entfernung,
    • Reichweite und Platzierung (Startseite, Unterseite, Blogbeitrag; Größe/Position des Bildes),
    • der Quelle des verwendeten Fotos (z. B. Agentur, Freelancer, Dritte).
  1. Schadensersatz nach Lizenzanalogie
    Auf Basis marktüblicher Vergütungssätze für Bildnutzungen wird ein Lizenzschaden von 4.981,58 € gefordert. Die Höhe stützt sich auf Kriterien wie Nutzungsdauer, Platzierung, Größe, Reichweite und ggf. Zuschläge (z. B. wegen fehlender Urheberbenennung).
  2. Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten)
    Zusätzlich werden 1.175,00 € an Anwaltskosten geltend gemacht. Diese leiten sich aus dem von der Gegenseite angesetzten Streitwert (insbesondere wegen des Unterlassungsanspruchs) ab.
  3. Dokumentations- und Beweissicherungskosten
    Über die vorgenannten Positionen hinaus fordert die Gegenseite Dokumentationskosten (z. B. für Beweisfotos, Webarchivierung). Die Erstattungsfähigkeit dieser Zusatzposition ist einzelfallabhängig und verhandelbar.

Kurz gesagt: Die Abmahnung 2L-EXPERIENCE will die künftige Nutzung durch eine Unterlassungserklärung rechtssicher ausschließen, den Lizenzschaden nebst Kosten realisieren und über die Auskunft die Grundlage für die Höhe der Forderungen absichern.

3. Fristen & Risiken

Bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE ist die gesetzte Frist unbedingt ernst zu nehmen. Wird keine Unterlassungserklärung fristgerecht abgegeben, drohen einstweilige Verfügung oder Klage – beides verursacht deutlich höhere Kosten (Gerichts- und zusätzliche Anwaltsgebühren).

Ein bloßes „Wir haben gelöscht“ genügt nicht: Das Entfernen des Bildes beseitigt zwar die aktuelle Nutzung, nicht jedoch die Wiederholungsgefahr. Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte ist eine wirksam strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich – idealerweise modifiziert, damit Sie keine unnötigen Verpflichtungen eingehen. Genau darauf zielt die Abmahnung 2L-EXPERIENCE ab.

Zudem enthält das Schreiben teils strafrechtliche Hinweise (unbefugte Verwertung). Diese erhöhen den Druck, ersetzen aber nicht die zivilrechtlich notwendige Lösung. Wer in der Abmahnung 2L-EXPERIENCE unüberlegt reagiert oder untätig bleibt, riskiert Eilverfahren und Kostensteigerungen, die sich durch eine rechtzeitig abgegebene, maßgeschneiderte Unterlassungserklärung regelmäßig vermeiden lassen.

4. Sofort-Check Abmahnung 2L-EXPERIENCE: Ihre ersten Schritte

  1. Ruhe bewahren & Frist notieren
    Tragen Sie die im Schreiben gesetzte Frist sofort in Ihren Kalender ein. Bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE ist Fristreue entscheidend, um Eilverfahren und Zusatzkosten zu vermeiden.
  2. Beweise sichern
    Erstellen Sie Screenshots der betroffenen Seiten inkl. Datum/Uhrzeit, speichern Sie HTML-Dateien/Logfiles und dokumentieren Sie Position, Größe und Zeitraum der Bildnutzung. Diese Unterlagen sind für die Bewertung der Abmahnung 2L-EXPERIENCE und mögliche Reduktionen der Forderungen wichtig.
  3. Keine Original-UE unterschreiben
    Unterschreiben Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sie ist häufig zu weit und enthält unnötige Verpflichtungen. Das gilt ausdrücklich auch bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE.
  4. Modifizierte Unterlassungserklärung erstellen lassen
    Geben Sie fristgerecht eine modifizierte UE ab, die ausschließlich die Wiederholungsgefahr beseitigt (ohne Schuldanerkenntnis, ohne Zahlungsverpflichtungen, angemessene Vertragsstrafe).
  5. Forderungen prüfen & verhandeln
    Lassen Sie Lizenzhöhe, Zuschläge (z. B. fehlende Urheberbenennung), Anwalts- und Dokumentationskosten fachlich prüfen. In vielen Fällen lassen sich die Forderungen bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE spürbar reduzieren oder in einem Vergleich bündeln.
  6. Rechtsberatung einholen
    Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt. Wir übernehmen für Sie Fristmanagement, modifizierte UE sowie die Verhandlungen – speziell zur Abmahnung 2L-EXPERIENCE.

5. Unterlassungserklärung: richtig modifizieren

Bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE dient die Unterlassungserklärung ausschließlich dazu, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Mehr nicht. Vermeiden Sie daher jede Form von Schuldanerkenntnis oder Zahlungszusage in der Erklärung. Ziel ist eine schlanke, rechtssichere modifizierte Unterlassungserklärung, die nur das Nötige regelt und keine unnötigen Risiken eröffnet.

Wesentliche Punkte für die modifizierte UE bei der Abmahnung 2L-EXPERIENCE:

  • Gegenstand präzise fassen:
    Die Verpflichtung bezieht sich genau auf das konkret beanstandete Foto. Keine pauschale Ausdehnung auf „alle Inhalte“, keine Aufnahme weiterer Werke oder künftiger, unbestimmter Nutzungen.
  • Kerngleiche Verstöße – ja; Overreach – nein:
    Decken Sie kerngleiche Handlungen ab (z. B. erneute öffentliche Zugänglichmachung dieses Bildes), vermeiden Sie aber übermäßige Reichweite wie weltweite, uferlose Verbote ohne sachlichen Grund.
  • Vertragsstrafe angemessen („Hamburger Brauch“):
    Vereinbaren Sie eine angemessene, nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe („Hamburger Brauch“), die im Streitfall überprüfbar ist. Keine starren, überhöhten Pauschalen, die unverhältnismäßig sanktionieren.
  • Keine Auskunfts- oder Zahlungspflichten in der UE:
    Auskunft, Schadensersatz, Anwalts- oder Dokumentationskosten gehören nicht in die Unterlassungserklärung. Diese Punkte werden separat geprüft und — falls sinnvoll — im Vergleich geregelt.
  • Gerichtsstand/Anwendbares Recht neutral halten:
    Akzeptieren Sie keinen für Sie nachteiligen Gerichtsstand oder Rechtswahlklauseln ohne Grund. Besser neutral formulieren oder offenlassen.

Praxis-Tipp zur Abmahnung 2L-EXPERIENCE:
Reichen Sie die modifizierte Unterlassungserklärung fristgerecht ein, getrennt von jeder Zahlungsfrage. Damit nehmen Sie den gerichtlichen Druck aus dem Verfahren, ohne Ihre Verhandlungsposition bei Lizenzhöhe und Kosten zu schwächen.

Wir formulieren Ihnen auf Wunsch binnen kurzer Zeit eine maßgeschneiderte modifizierte UE speziell zur Abmahnung 2L-EXPERIENCE – rechtssicher, schlank und ohne versteckte Fallstricke.

6. FAQ zur Abmahnung 2L-EXPERIENCE

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

In aller Regel ja – allerdings modifiziert. Nur eine wirksam strafbewehrte (modifizierte) Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr und verhindert Eilverfahren. Unterschreiben Sie nicht die Original-UE, sondern eine angepasste Fassung zur Abmahnung 2L-EXPERIENCE.

Reicht es, das Bild zu löschen?

Nein. Das Entfernen beendet zwar die aktuelle Nutzung, ersetzt aber nicht die Unterlassungserklärung. Ohne (modifizierte) UE bleibt die Wiederholungsgefahr bestehen – mit dem Risiko von einstweiliger Verfügung oder Klage.

Wer haftet, wenn eine Agentur das Bild geliefert hat?

Die Einschaltung Dritter entlastet Sie nach außen nicht automatisch. Als Betreiber der Seite trifft Sie eine eigene Prüfungspflicht. Etwaige Ansprüche gegen die Agentur sind interne Regressfragen und ändern nichts an den Forderungen aus der Abmahnung 2L-EXPERIENCE.

7. Unser Angebot – schnelle Hilfe bei Abmahnung 2L-EXPERIENCE

Wir sind seit vielen Jahren auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert und vertreten bundesweit Mandanten bei Bild-, Foto- und Medienrechtsfällen. Unser Fokus liegt auf professioneller, ruhiger und strategisch kluger Verteidigung gegen Abmahnungen – einschließlich solcher wie der Abmahnung 2L-EXPERIENCE.

Was Sie bei uns erwartet:

  • Kostenlose Ersteinschätzung noch heute
  • Maßgeschneiderte, modifizierte Unterlassungserklärung kurzfristig
  • Prüfung & Verhandlung zu Lizenzhöhe, Anwaltskosten und Dokumentationskosten
  • Sichere Vergleichslösung mit Abgeltungsklausel, damit Sie Ruhe haben
  • Schutz vor unnötigen Zahlungen & Risiken

Unsere Expertise:
Wir wehren täglich urheberrechtliche Abmahnungen ab – darunter Fälle wegen Bilder, Foto- und Agenturmaterial, Social-Media-Nutzung, Website-Inhalten und professionellen Fotografiewerken. Wir kennen die Argumentationsmuster, Streitwerte, Gebührenstrategien und Verhandlungsräume der Gegenseite genau. Schnelles Fristmanagement, verlässliche Kommunikation und rechtssichere, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen gehören für uns zum Standard.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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