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Abmahnung Ronny Krischel

Abmahnung Ronny Krischel durch die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler und Kollegen
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Ronny Krischel durch die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler und Kollegen vor. Nach Angaben in der Abmahnung ist Herr Ronny Krischel im Internethandel tätig und vertreibt über die Internetseite n2o-tuning.com Kfz-Teile.
Mit dieser Abmahnung lässt Herr Ronny Krischel durch die Kanzlei Walter, Thummerer, Endler angeblich nicht erfüllte Informationspflichten auf der Handelsplattform eBay beanstanden.

Gemäß§ 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246 c Nr. 1 bis 5 EGBGB habe der Empfänger der Abmahnung im elektronischen Geschäftsverkehr den Kunden

- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann,
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
- über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken

zu unterrichten.

Diese Informationen halte der Abgemahnte nicht vor.

Gemäß §§ 312 g, 355 BGB stehe Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zur Seite. Über dieses Widerrufsrecht ist gemäß § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 a §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 EGBGB klar und verständlich vor Abgabe einer Vertragserklärung eines Verbrauchers zu informieren. Gemäß Art. 246 a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB ist darüber hinaus über das Muster-Widerrufsformular zu informieren. Ein Muster-Widerrufsformular würde ebenfalls nicht vorgehalten, sodass auch hier ein Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen
Vorliegen würde, der die Voraussetzungen de r§§ 3, 3 a UWG erfüllt.

Insofern fordert Herr Ronny Krischel zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG habe Herr Ronny Krischel ferner einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Einschaltung der Kanzlei Walter, Thummerer, Endler und Kollegen entstandenen Kosten. Der Streitwert wird mit 9.000 EUR angegeben. Diesen Streitwert zu Grund legend resultieren hieraus Abmahnkosten in Höhe von 679,10 EUR netto.

Die der Abmahnung des Herrn Ronny Krischel beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach deutlich zu weit gefasst. Insofern kann nur dringend davon abgeraten werden, diese Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zur Unterschrift zu bringen.

Ansprechpartner

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