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Abmahnung des Herrn Fernando Henriques


Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche sowie urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Fernando Henriques aus Rüthen, vertreten durch seine in Köln ansässigen Rechtsanwälte, vor.

Herr Henriques macht einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen der angeblich widerrechtlichen Verwendung von ihm gefertigter Lichtbilder in ebay-Auktionen geltend. Für die unberechtigte Nutzung eines Fotos wird ein Schadensersatz nach der sog. Lizenzanalogie in Höhe von 450,00 EUR verlangt.

Von dem wettbewerbsrechtlichen Teil der Abmahnung ist das Marktsegment

Schuhe und Textilien

betroffen.

Herr Fernando Henriques läßt das ebay-Angebot eines Privatverkäufers rügen.

Dem Abgemahnten wird deshalb zunächst ein Handeln als gewerblicher Verkäufer unterstellt. Konkret wird sodann beanstandet:

- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlende Informationen zur Anbieterkennzeichnung (Impressum)


Mit dem Abmahnschreiben werden umfassende Auskunftsansprüche geltend gemacht und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht.

Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR je Lichtbild zu zahlen und ebenso darüberhinaus anerkennen, zum Ersatz aller aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.

Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 1.023,16 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 20.900,00 EUR) anerkannt werden.

Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.


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