Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Mandy Zimmermann durch Rechtsanwalt Gerstel
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Mandy Zimmermann, Alzey, durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel zu vor. Über eine uns ebenfalls vorliegende urheberrechtliche der Frau Mandy Zimmermann durch Rechtsanwalt Gerstel haben wir bereits berichtet.
Frau Zimmermann handelt auf der Handelsplattform eBay unter dem Benutzername „big-multimedia“.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment
PC- & Videospiele / Konsolen
betroffen.
Mit der Abmahnung lässt die Frau Mandy Zimmermann das Angebot eines Ebayhändlers rügen.
Konkret wird u.a. beanstandet:
- fehlerhafte Versandrabatte
- mangelnde Angaben zum Vertragsschluss
- fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der Gläubigerin bestimmt und deren Angemessenheit ggf. vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann“) vorsieht.
Der Gegenstandswert wird seitens des Herrn Rechtsanwalt Gerstel mit 15.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 755,80 EUR.
Die durch Rechtsanwalt Gerstel im Auftrag von Frau Mandy Zimmermann vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung abgegeben werden sollte.