Abmahnung der Firma Trachtenmode Ludmaier
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Trachtenmode Ludmaier, Inh. Hubert Ludmaier, Poing, vertreten durch ihre in Erding ansässige Rechtsanwältin, vor.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment
Trachten-Mode,
Lederwaren,
Bekleidung (Damenbekleidung / Herrenbekleidung),
Textilien
betroffen.
Mit der Abmahnung läßt die Trachtenmode Ludmaier das ebay-Angebot eines Onlinehändlers rügen. Auffallend ist nach ersten Recherche, daß die Firma Trachtenmode Ludmaier offensichtlich nicht selbst im Internet handelt.
Konkret wird beanstandet:
- Fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien nach dem Textilkennzeichnungsgesetz
- Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung („Impressum“)
- Werbung mit dem Begriff „Garantie“
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht.
Ferner wird in der Abmahnung Ersatz der Abmahnkosten in Höhe von 755,80 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR) verlangt.
Die durch die Rechtsanwältin vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.