Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior oHG
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma J. G. Obenaus Senior oHG, vertreten durch die Gesellschafter Alfons Herrmann und Thomas Herrmann, aus Berlin vor.
Von der Abmahnung der ebenso in Berlin ansässigen Rechtsanwälte der Firma J. G. Obenaus Senior oHG ist das Marktsegment
- Brillen
- Kontaktlinsen
- Sehhilfen
- Augenoptikbedarf
betroffen.
Mit der Abmahnung läßt die Firma J. G. Obenaus Senior oHG das ebay-Angebot eines Onlinehändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- Fehlende Information der Verbraucher nach § 3 BGB-InfoV – Also:
- über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen,
- darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,
- darüber, wie er mit den gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
- über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und
- über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie die Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Regelwerken.
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR vorsieht.
Ebenso sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 411,30 EUR (1,3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR) anerkannt werden.
Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.