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Abmahnung Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG


Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, Gewerbering 12, 83646 Bad Tölz (bzw. NL Pulser Straße 4A, 25557 Seefeld), vertreten durch die Grun Marketing Ltd., diese vertreten durch die Direktorin Frau Martina Oßwald, vor.

Von den Abmahnungen ist das Marktsegment

Heizungsanlagen / Heizungstechnik

betroffen.

Mit den von ihr selbst verfassten und durch Frau Martina Oßwald unterzeichneten Abmahnungen rügt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG unterschiedliche Onlineangebote.

Beanstandet werden:

- Fehlerhafte Anbieterkennzeichnung / Impressum
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlende Angabe von Versandkosten


Ebenfalls wird in der jeweiligen Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Den Abmahnungen ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Entwurf beigefügt. Die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG weist weiter darauf hin, dass auch eine Unterlassungserklärung durch einen Rechtsanwalt formuliert werden könne, jedoch müsse diese geeignet sein, die Wiederholungsgefahr für die Zukunft wirksam auszuschließen.

Weiter erklärt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, dass Fristverlängerungen wegen der Eilbedürftigkeit bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht gewährt würden.

Ferner verweigert die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG ausdrücklich die Einräumung einer Aufbrauchsfrist.

Die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG teilt weiter mit, dass sie sich für den Fall des Fristablaufs vorbehalte, ihren Rechtsanwalt mit der weiteren Verfolgung der angeblichen Unterlassungsansprüche, notfalls mit rechtlichen Mitteln der Klage oder einstweiligen Verfügungen, zu beauftragen.

In einem dieser Fälle verlangt die Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 9,15 EUR und fordert im übrigen das Anerkenntnis einer Schadensersatzverpflichtung für die behaupteten Wettbewerbsverstöße.

Interessant ist der abschließende Hinweis der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG, nach dem der Text der Abmahnung sowie der gesamte Schriftverkehr vertraulich sei und dem Urheberrecht unterliege, sodass der Text weder veröffentlicht noch Dritten ohne die Zustimmung der Firma Energiefreundlich Ltd. & Co. KG zugänglich gemacht werden dürfe. Glücklicherweise erfolgt hierzu dann doch noch eine Einschränkung: Ausgenommen hiervon sei nämlich die Bearbeitung durch den Rechtsanwalt des Abgemahnten.


UPDATE 05.02.2018: Weitere Abmahnung - diesmal durch die SOLAR 24 Ltd. bzw. SOLAR 24 Zweigniederlassung Deutschland

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, die der uns bekannte Abmahner Norbert Oßwald ausspricht und zwar diesmal für seine SOLAR 24 Private Limited Company by guarantee bzw. für die SOLAR 24 Zweigniederlassung Deutschland, Tal 44, 80331 München.

Norbert Oßwald mahnt diesmal ein Privatangebot auf der Internethandelsplattform eBay ab. Dem Privatverkäufer wird vorgeworfen, dass er über den privaten eBay-Account gewerblich handele.

Demzufolge beanstandet Abmahner Oßwald:

- fehlendes Impressum/Anbieterkennzeichnung
- fehlender Link zur OS-Plattform
- fehlende Belehrung über das Widerrufsrecht
- fehlende Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- fehlende Pflichtinformationen (§ 312i BGB, Art. 246c EGBGB)
- Irreführung der Verbraucher.

Anschließend fordert Norbert Oßwald den abgemahnten Privatverkäufer dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten seiner Firma SOLAR 24, The Picasso Building, Caldervale Road, Wakefield, West Yorkshire, WF1 5PF, Private Limited Company by guarantee, Company number 08899440, abzugeben.

Der Abmahnung liegt eine vorformulierte "Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" bei, die jedoch in der vorliegenden Form keinesfalls unterzeichnet werden sollten.

Ferner weist Norbert Oßwald noch darauf hin, dass die Frist kurz gewählt worden sei, da die Rechtslage bekannt vorsätzlich dagegen gehandelt worden sei. Eine Fristverlängerung komme aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht in Betracht. Sollte der Empfänger der Abmahnung nicht in der Lage dazu sein, die rechts- und wettbewerbswidrigen Angebote bei eBay bis zum Fristablauf zu bearbeiten, bestehe jederzeit die Möglichkeit, die Angebote an Verbraucher einfach zu beenden. Gehe die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht ein, bestehe die Gefahr, dass eine Wiederholungsgefahr für die Zukunft nicht wirksam auszuschließen ist. Sollte sich der Abgemahnte weigern, eine wirksame strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, behalte er sich rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Unterlassung vor, wie die Beantragung einer einstweiligen gerichtlichen Verfügung bei einem deutschen Landgericht.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (2)

  • bluyssen

    26 Januar 2018 um 09:33 |
    jetzt hat er mich aufem kicker.

    antworten

    • xyBuyer

      25 Februar 2019 um 14:24 |
      @bluyssen habe nun das selbe Problem, was war denn bei dir das Ergebnis?

      antworten

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