Abmahnung der Firma eis.de GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma eis.de GmbH aus Bielefeld, vertreten durch ihre in Lünen ansässigen Rechtsanwälte, vor.
Von der Abmahnung ist das Marktsegment
Erotikartikel / Erotikzubehör
betroffen.
Mit der Abmahnung läßt die Firma eis.de GmbH das Angebot eines Onlinehändlers rügen.
Konkret wird beanstandet:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Fehlerhafte Kennzeichnung von Textilien nach dem Textilkennzeichnungsgesetz
Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Dem Abmahnschreiben ist eine „Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen nach dem sog. Neuen Hamburger Brauch („eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von der Gläubigerin bestimmt und deren Angemessenheit ggf. vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann“) vorsieht.
Ebenso soll der Schuldner darin anerkennen, zum Ersatz aller aufgrund des abgemahnten Verhaltens entstandenen Schäden verpflichtet zu sein.
Ferner soll sich der Schuldner unter Fristsetzung dazu verpflichten, Auskunft über Art und Umfang der vorgeworfenen Handlungen zu erteilen – insbesondere zu Umfang und Anzahl der Werbeträger, Verbreitungsgebiete und Verbreitungszeiträume sowie zur Anzahl der Vertragsabschlüsse.
Letztlich sollen darin die Abmahnkosten in Höhe von 869,00 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR) anerkannt werden.
Die durch die Rechtsanwälte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens viel zu weit gefaßt, sodaß diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.