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Abmahnung der Firma Uncle Sam GmbH, Köln, Marke "Sam"


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Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Uncle Sam GmbH, Aachener Str. 1053 - 1055, 50858 Köln, anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum, Köln, vor.

In dem markenrechtlichen Abmahnschreiben wird zunächst dargelegt, daß die Firma Uncle Sam GmbH hinsichtlich der eingetragenen Wortmarke Nr. 2004517 „Sam“ markenrechtlichen Schutz u.a. für Bekleidungsstücke genieße.

Abgemahnt wird ein eBay-Händler, der die Marke „Sam“ widerrechtlich zur Kennzeichnung von Textilien bzw. Bekleidungsstücken verwendet haben soll.

Aufgrund des so angeblich entstandenen Unterlassungsanspruchs läßt die Firma Uncle Sam GmbH zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern.

Dem Abmahnschreiben liegt eine durch die Rechtsanwälte Lampmann, Behn, Rosenbaum, vorformulierte „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ bei, nach der der Abgemahnte eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung versprechen soll. Weiter soll sich der Abgemahnte darin zur Auskunft über den Umfang der behaupteten Verletzungshandlung verpflichten und seine Pflicht zum Ersatz „jeglichen Schadens“, der durch die behauptete Markenrechtsverletzung entstanden sein soll, anerkennen.

Zudem sollen für die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Lampmann, Behn & Rosenbaum Abmahnkosten in Höhe von 1.379,80 € (Gegenstandswert: 50.000,00 €) erstattet werden.

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefaßt ist und geht erheblich über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Maß deutlich hinaus. Die daraus resultierenden Risiken können durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vermieden oder reduziert werden. Hierfür wenden Sie sich bitte dringend an einen Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Markenrecht.

 


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