• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

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gefälschte Abmahnung Winterstein Rechtsanwälte per E-Mail


Uns liegt eine mutmaßlich gefälschte Abmahnung angeblich durch die Rechtsanwaltskanzlei Winterstein Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung in p2p- Netzwerken vor. Die gefälschte Abmahnung wird unter der Bezeichnung „Abmahnung wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials“ versendet.

Bei dieser Abmahnung handelt es sich mutmaßlich um eine Fälschung!!

Neben zahlreichen inhaltlichen Fehlern und völligem juristischem Nonsens wird in der „Abmahnung“ nicht einmal Bezug auf einen konkreten Verstoß genommen.

Derartige Betrugsversuche sind uns schon aus der Vergangenheit bekannt (siehe hier).

Wir können nur raten KEINE (!!!) Zahlungen zu leisten.

Hier das "Abmahnschreiben" im Volltext (Rechtschreibfehler inklusive):


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns die Firmen

1. Universal Pictures International Germany GmbH,

Hahnstraße 31, 60528 Frankfurt am Main,

2. Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH,

Neumarkter Str. 28,  81673 München,

mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „84.191.75.195") Musik- und Filmmaterial heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.

I. Unsere Mandanten sind die führenden deutschen Film- und Musikunternehmen. Durch illegale Angebote im Internet entstehen ihnen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen sog. Filesharing- Systeme eine hervorgehobene Stellung ein. Filesharing- Systeme, die zumeist als „Tauschbörsen" bezeichnet werden, sind ein „Umschlagplatz" für Daten. Die Nutzer bieten sich In diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Der Begriff Tauschbörse umschreibt das tatsächliche Geschehen in Filesharing- Systemen insofern nur sehr unpräzise, weil es sich tatsächlich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei „Musik- und Kinofilmtauschbörsen" werden dagegen Musik und Filmaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter behält seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt, bekommt sie ebenfalls.
Dieser Vorgang hat in Ihrem Fall stattgefunden.

II.
Im Auftrag unserer Mandanten wurden von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing- Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse „84.191.75.195" zugewiesen war, Urheberrecht geschütztes Material heruntergeladen wurde und/ oder zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. Im Übrigen wurden zu Beweissicherungszwecken von dem betreffenden Internetanschluss einzelne Dateien heruntergeladen. Auch hierüber liegen uns ausführliche Dokumentationen der Firma proMedia GmbH vor, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.
In dem daraufhin eingeleiteten und von der Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 374582 geführten Ermittlungsverfahren wurde nachweislich festgestellt, dass die o.g. IP-Adresse zum o.g. Zeitpunkt ihrem Internetanschluss zugewiesen war.

III.
Wenn Musik- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (Komponisten, Textdichter, ausübende Künstler, Tonträgerhersteller) im Internet angeboten werden so stellt dies eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten dar. Unsere Mandanten haben dem nicht zugestimmt. Die angefertigten Vervielfältigungen von Aufnahmen mit dem Zweck, die Aufnahmen Dritten und damit der Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, verstoßen daher gegen §§ 77, 85, 16 UrhG. Das Speichern von Musikaufnahmen auf der Festplatte eines Computers stellt dabei eine Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG dar, unabhängig davon, ob die Aufnahme von einer CD/DVD auf die Festplatte kopiert oder von einem anderen Rechner heruntergeladen und dann abgespeichert wird. Zudem verletzt das Bereitstellen von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing- Systemen ohne Einwilligung der Rechteinhaber das ihnen gemäß §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG zustehende ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden, § 53 Abs. 6 UrhG.

IV.
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten fordern wir Sie daher auf, einen Mahnbetrag in Höhe von  50€ auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen.

Falls die Zahlung des Mahnbetrags bis zum 24.12.2011 ausbleiben sollte, werden wir gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten wobei eine Forderung gemäß der Höhe des Streitwerts, in Höhe von mindestens  6,820.00 €  Fällig sein wird

Dieser Anspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurde, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing- Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlußinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - insbesondere die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN- Anschlusses - bestätigen.

Inwieweit Sie die Rechtsverletzungen im Einzelnen selbst begangen haben, wurde bislang zwar nicht abschließend geprüft, als Inhaber des streitgegenständlichen Internetanschlusses

sind Sie jedoch in jedem Fall zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet.

Mit Zahlung des Mahnbetrages sind sämtliche Ersatzansprüche - also auch die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche - aus der vorliegenden Angelegenheit vollständig abgegolten.

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die hiermit geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche von einer unter Umständen bereits zuvor in dieser Sache erfolgten Einstellung des Strafverfahrens nicht betroffen werden.

V.
Zusammenfassend raten wir Ihnen im Hinblick auf eine rasche, gütliche Erledigung der vorliegenden Angelegenheit zu folgendem konkreten Vorgehen:

1. Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr über Ihren Internetanschluss erfolgen können.

 

2. Transferieren Sie den Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das folgende Bankkonto:

Swissquote Bank  (Schweiz)

 

IBAN: CH6508781000058970600

BIC: SWQBCHZZXXX

Als Verwendungszweck, bitte Ihre IP-Adresse „84.191.75.195" angeben.

Wir hoffen, die vorliegende Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen die geltend gemachten Forderungen  in Höhe von mindestens 6,820.00 € gerichtlich durchzusetzen!

Mit freundlichen Grüßen

Winterstein  Rechtsanwälte
Darmstädter Landstraße 110
60598 Frankfurt am Main

 

Geschäftsführende Gesellschafter:
Klaus Rüdiger Fritsch, Thomas Stein
UST-Id Nr.: DE 155 600 75
PR 1836
AG Frankfurt am Main


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Diese Information und eventuelle Anhaenge sind vertraulich

und ausschliesslich zur Kenntnisnahme durch den oder die

genannten Adressaten bestimmt. Sollten Sie nicht der

vorgesehene Adressat sein, ersuchen wir Sie, uns unverzueglich

zu informieren und die Nachricht zu loeschen. Der Inhalt der

fehlgeleiteten Nachricht darf weder aufgezeichnet noch

Unbefugten mitgeteilt oder fuer irgendwelche Zwecke verwertet

werden. Bitte beachten Sie weiters, dass trotz hoechstmoeglicher

Sorgfalt unsererseits aufgrund der technischen Gegebenheiten

im Internet keine Verantwortung fuer die Existenz von Viren

uebernommen werden kann.

 

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whatsoever for the existence of any viruses.

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Kommentare (1)

  • Markus

    07 Juli 2014 um 18:36 |
    Ich hab auch eine bekommen, aber Web.de hat die wegen der Viren gelöscht. Absender war:
    bibliopolist@katharinatheilen.de
    Mit folgendem Betreff:
    Winterstein Rechtsanwälte verlangt 302.19 Euro für eine außergerichtliche Einigung

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