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Abmahnwarner – Abmahnung erhalten? Wer mahnt ab? Unsere Gegnerliste!

Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Markenrecht sind für viele Unternehmen, Online-Händler und Privatpersonen ein ärgerliches Thema. Die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen, sodass sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt hat. Besonders betroffen sind Online-Shops sowie Händler auf Internethandelsplattformen wie Amazon, eBay oder Etsy. Doch auch Privatpersonen, die auf eBay oder anderen Auktionsplattformen Waren verkaufen oder in sozialen Netzwerken aktiv sind, geraten zunehmend ins Visier der Abmahner.

Unsere Anwaltskanzlei Weiß & Partner - Rechtsanwälte, Patentanwalt hat sich auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert – unabhängig davon, ob eine Abmahnung unberechtigt oder in der Sache selbst begründet ist. Denn selbst wenn eine Abmahnung inhaltlich zutreffend sein sollte, geht es immer noch darum, den Schaden zu begrenzen. Das bedeutet einerseits, die geltend gemachten Forderungen kritisch zu prüfen, andererseits aber auch, die zukünftigen Risiken zu minimieren. Besonders die regelmäßig geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärungen bergen erhebliche Gefahren – Stichwort: lebenslange Bindung und hohe Vertragsstrafen. Unsere Aufgabe ist es, diese Risiken für unsere Mandanten so weit wie möglich zu reduzieren.

Um Transparenz in das Abmahnwesen zu bringen, betreiben wir den Abmahnwarner – eine Plattform, auf der wir aktuelle Abmahnungen dokumentieren und die dahinterstehenden Akteure offenlegen. Hier erhalten Sie Informationen über die neuesten Abmahnwellen, die Abmahner selbst sowie über die Rechtsanwälte, die solche Abmahnungen aussprechen. Als Abmahnradar hilft der Abmahnwarner dabei, etwaige rechtsmissbräuchliche Abmahnmaschen frühzeitig zu erkennen. So können wir nicht nur unsere Mandanten, sondern auch weitere Betroffene informieren und schützen.

Das BVerfG hält die Veröffentlichung von derartigen Gegnerlisten für zulässig (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06). Auch in eigenen Namen haben wir Rechtsstreitigkeiten in Form von einstweiligen Verfügungen und Klagen gegen hier genannte Abmahner und deren Rechtsanwälte geführt, im Zuge derer unser Abmahnwarner von der Rechtsprechung für zulässig erklärt worden ist. 

Warum gibt es den Abmahnwarner unserer Kanzlei?

In vielen Fällen dienen Abmahnungen weniger dem Schutz legitimer Rechte als vielmehr dazu, hohe Gebühren zu Gunsten der Rechtsanwälte und Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Es kommt auch vor, dass Rechtsanwälte massenhaft standardisierte Abmahnschreiben verschickt werden, ohne dass eine individuelle Prüfung des Einzelfalls erfolgt. Diese Praxis führt oft dazu, dass auch unbeteiligte oder unwissende Personen abgemahnt werden.

Unser Abmahnwarner hilft Ihnen dabei, frühzeitig zu erkennen, welche Unternehmen oder Kanzleien aktuell aktiv sind und welche Strategien sie verfolgen. Durch unsere Dokumentation von Abmahnungen und unsere Gegnerliste können Sie mögliche Risiken besser einschätzen und gezielt sowie bereits außergerichtlich auf eine Abmahnung reagieren. Abhängig von den konkreten Einzelfällen zeigen wir gelegentlich auch die Verhaltensweise bei Erhalt einer Abmahnung auf.

 

Welche Abmahnungen und Abmahner dokumentieren wir?

Wir berichten mit unseren Gegnerlisten über Abmahnungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen, darunter:

  • Wettbewerbsrecht: Abmahnungen wegen angeblich irreführenden Werbeaussagen, fehlerhafter AGB oder fehlender Pflichtangaben im Online-Handel.

  • Urheberrecht: Abmahnungen wegen der Nutzung geschützter Bilder, Texte oder Musik auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken.

  • Markenrecht: Abmahnungen wegen vermeintlicher Markenverletzungen, z. B. durch die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe oder Logos. 

  • Filesharing: Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch das Teilen oder Herunterladen von Filmen, Musik oder Software über Tauschbörsen. Detaillierte Informationen finden Sie auch in unseren Filesharing-Abmahnung-FAQ.

 

Wie hilft Ihnen der Abmahnwarner und unsere Gegnerliste?

  • Transparenz: Wir benennen konkret, welcher Rechtsanwalt, welche Kanzleien und Unternehmen Abmahnungen aussprechen.

  • Informationen: Sie erfahren, welche Vorwürfe in den Abmahnungen erhoben werden und welche Forderungen gestellt werden.

  • Handlungsempfehlungen und Rechtsschutz: Wir geben Ihnen erste rechtliche Einschätzungen, wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am besten verhalten.

  • Kostenlose Erstberatung: Falls Sie selbst betroffen sind, können Sie sich direkt an unsere Kanzlei wenden und eine unverbindliche erste Einschätzung erhalten.

 

Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

  1. Nicht vorschnell zahlen: In vielen Fällen sind die von der jeweiligen Abmahnkanzlei geforderten Beträge überhöht oder unberechtigt.

  2. Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben: Diese kann weitreichende Konsequenzen haben.

  3. Rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen: Wir prüfen Ihre Abmahnung und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, damit Ihre Abmahnung bestenfalls nicht gerichtlich weiterverfolgt wird.

  4. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung: Wir helfen Ihnen, die beste Vorgehensweise zu finden.

Mit dem Abmahnwarner sorgen wir für mehr Klarheit im Abmahnwesen und helfen Betroffenen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu verteidigen. Bleiben Sie informiert und lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Kostenlose Erstberatung – Jetzt Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen!

Nutzen Sie die Gelegenheit für eine kostenlose Erstberatung! Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation und stehen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute – ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei hilft Ihnen schnell und unkompliziert den nächsten Schritt zu gehen!

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