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Abmahnung Wolfgang Sperzel

Abmahnung des Künstlers Wolfgang Sperzel durch Rechtsanwalt Bernd Gucia


Abmahnung Wolfgang Sperzel RA Gucia

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Künstlers Wolfgang Sperzel durch Rechtsanwalt Bernd Gucia vor. Rechtsanwalt Gucia ist uns aus ähnlichen Abmahnungen für die Catprint Media GmbH bereits bekannt.

Dem Empfänger der Abmahnung wird seitens des Künstlers Wolfgang Sperzel vorgeworfen, zumindest ein Motiv eines Cartoons des Herrn Wolfgang Sperzel auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein.

Zur Begründung der erheblichen Rechtsverletzung lässt Herr  Wolfgang Sperzel durch Rechtsanwalt Gucia ausführen:

„Der Bekanntheitsgrad des Künstlers Wolfgang Sperzel ist Ihnen sicherlich vertraut. „… Seit mehr als zehn Jahren zeichnet Wolfgang Sperzel Cartoons für AUTO BILD und karikiert dabei Woche für Woche Autofahrer in lustigen Alltagssituationen. Klar, dass der beliebte Cartoonist mittlerweile über eine große Sammlung seines künstlerischen Schaffens verfügt. Und die kann jetzt gleich in zwei Wanderausstellungen bewundert werden. Insgesamt 300 Cartoons geben Einblicke In die humoristische Auto-Welt des Künstlers...", so zur Ausstellung "Was Männer bewegt" bei comicar.de dort unter "Ausstellung".

Die Beschreibung ist zutreffend, Sie können Ihr Bild auch vervollständigen auf der oben bereits benannten Homepage des Künstlers […].

Dies sei Ihnen nur dargestellt, um Ihnen klarzumachen, von welch herausragender Bedeutung Ihre Rechtsverletzungen sind.“

Wolfgang Sperzel lässt sodann zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur unverzüglichen Einstellung der unberechtigten Nutzung auffordern:

„Sie haben die Daten zur Nutzungszelt zu sichern und natürlich unverzüglich die unberechtigte Nutzung des Werkes von Wolfgang Sperzel einzustellen. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Fristsetzung. Falls die rechtswidrige Nutzung nicht unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens eingestellt wird, wird es erforderlich sein, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.“

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht anraten, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne Modifikationen zu unterzeichnen. Nach unserer Auffassung ist diese deutlich zu weit gefasst.

In dieser Unterlassungserklärung wird vom Empfänger der Abmahnung des Herrn Wolfgang Sperzel gefordert:

„Der Erklärende erteilt Auskunft über das obige Werk des Erklärungsempfängers, wie er es in den vergangenen 10 Jahren in vorbeschriebener Weise Dritten zugänglich gemacht hat (mit Belegexemplar).

Der Erklärende erteilt Auskunft über den Zeitraum, in dem er das obige Motiv des Erklärungsempfängers auf seinem Facebookauftritt verwendet hat.

Der Erklärende verpflichtet sich, dem Erklärungsempfänger allen Schaden zu erstatten, der diesem durch die unter vorstehenden Ziffern bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.“

Die geforderte Auskunft dient hierbei üblicherweise dazu, den noch zu beziffernden und an Herrn Wolfgang Sperzel zu zahlenden Schadensersatz zu berechnen. Zu den Kosten der Abmahnung wird nicht Bezug genommen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Wolfgang Sperzel durch Rechtsanwalt Gucia erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


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