Abmahnung im Wettbewerbsrecht – Was Sie wissen müssen
Das Wettbewerbsrecht sorgt dafür, dass Unternehmen sich an faire Regeln halten. Verstöße können jedoch schwerwiegende Folgen haben – insbesondere in Form von Abmahnungen. Diese sind nicht nur im Online-Handel relevant, sondern betreffen auch den stationären Handel, klassische Werbemaßnahmen und Printmedien.
Gleichzeitig schützt die Abmahnung aber die Unternehmen und häufig auch die Verbraucher vor irreführenden und wettbewerbswidrigen Handlungen der Konkurrenz, sodass es sich um ein zweischneidiges Schwert handelt.
Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, um unfaire Geschäftspraktiken zu unterbinden. Grundlage dafür ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Typische Verstöße, die zu einer Abmahnung führen können, sind:
Abmahnung im Online-Handel
- Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- Unzulässige Preiswerbung (z. B. irreführende „Streichpreise“)
- Irreführende Produktbeschreibungen oder Kundenbewertungen
- Unzulässige Newsletter-Werbung ohne Einwilligung
Abmahnung im stationären Handel und in klassischen Werbemedien
- Fehlende oder falsche Preisangaben (z. B. kein Hinweis auf Endpreise inkl. MwSt.)
- Irreführende Werbung in Prospekten, Zeitungen oder Plakaten
- Verstöße gegen das Ladenschlussgesetz oder Werbebeschränkungen
- Lockvogelangebote, bei denen beworbene Produkte nur in minimaler Menge vorrätig sind
- Vergleichende Werbung, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht
Abmahnung erhalten? Bewahren Sie Ruhe!
Egal, ob Sie eine Abmahnung wegen eines Online- oder Offline-Verstoßes erhalten haben: Unterschreiben Sie nichts vorschnell! Häufig enthalten Abmahnschreiben eine Unterlassungserklärung, die weit über das notwendige Maß hinausgeht und langfristige Risiken birgt. Zudem gibt es immer wieder rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, die eher der Wettbewerbsbehinderung als dem fairen Markt dienen.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie reagieren. Wir helfen Ihnen dabei, unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Sie möchten gegen einen Wettbewerbsverstoß der Mitbewerber vorgehen?
Wenn ein Konkurrent sich nicht an die Regeln hält und Ihnen oder Ihren Kunden dadurch ein wettbewerblicher Nachteil entsteht, können Sie eine Abmahnung aussprechen lassen. Das ist oft der schnellste und kosteneffizienteste Weg, um unlauteren Wettbewerb zu stoppen.
Typische Fälle, in denen eine Abmahnung sinnvoll sein kann:
- Ein Konkurrent wirbt in einer Zeitung mit Preisen, die im Geschäft nicht gelten.
- Ein Mitbewerber verkauft Produkte mit einer irreführenden Herkunftsangabe.
- In einem Prospekt wird ein Sonderangebot beworben, das tatsächlich gar nicht oder nur in minimaler Stückzahl verfügbar ist.
- Ein Konkurrent wirbt mit falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben über die Beschaffenheit seiner Waren, Produkte oder Dienstleistungen.
Bleibt die Abmahnung erfolglos, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden, um den Verstoß umgehend zu unterbinden.
Warum wir als Anwaltskanzlei?
Dank unserer langjährigen Erfahrung seit dem Jahre 2006 sowohl auf der Seite der Abmahner als auch der Abgemahnten wissen wir genau, worauf es sowohl in rechtlicher als auch in strategischer Hinsicht ankommt. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, Risiken zu minimieren und unnötige Kosten zu vermeiden.
Ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen möchten – wir stehen Ihnen als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit unserer Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung!
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