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Abmahnung Wetega UG

Abmahnung der Firma Wetega UG durch die Kanzlei Sandhage


Abmahnung Wetega UG

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Wetega UG (haftungsbeschränkt), Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern, durch die Kanzlei Sandhage zu. Nach Angaben in dieser Abmahnung vertreibt die Firma Wetega UG u.a. Schnullerketten für Babys, so über die Domain schnullerbacke.shop.

Sodann lässt die Firma Wetega UG den Vertrieb einer Schullerkette auf der Handelsplattform eBay beanstanden. Zur Sicherheit der Kinder sei der Vertrieb von Schnullerketten durch die DIN EN 12586 geregelt. Diese Vorschrift verlange, dass vor dem Kauf Warnhinweise gem. "§ 8 Abs. 3" DIN EN 12586 gegeben würden. Diese seien mit den Worten „Für die Sicherheit Ihres Kindes - Vorsicht!" einzuleiten. Diese Anforderung erfülle das Angebot des Empfängers der Abmahnung nicht, da die von ihm vorgehaltenen Hinweise nicht mit den vorgeschriebenen Worten beginnen. Der Firma Wetega UG stehe deswegen ein Unterlassungsanspruch zu.

Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe die Firma Wetega UG Rechtsanwalt Sandhage ermächtigt, dem Empfänger der Abmahnung Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Insofern fordert die Firma Wetega UG auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zudem soll der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000 EUR, mithin 281,30 EUR auf das Konto der Kanzlei Sandhage zum Ausgleich bringen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Wetega UG durch die Kanzlei Sandhage bekommen haben sollten, sprechen Sie uns an. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Abmahnungen aus dem Hause Sandhage, die wir HIER für Sie zusammengestellt haben.


UPDATE 09.06.2017: Viele weitere Abmahnungen/Verdacht des Rechtsmissbrauchs

Uns sind in den vergangenen Tagen viele weitere Abmahnungen zugegangen, die der für mitunter rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen bekannte Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin, im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) ausspricht.

Den Empfängern der Abmahnung werden - wie für Herrn RA Sandhage nicht unüblich - textbausteinartig die immerselben "Wettbewerbsverstöße" vorgeworfen, indem mal der fehlende/fehlerhafte Hinweis auf die OS-Plattform und mal ein angeblich erforderlicher (aber fehlender) Warnhinweise nach der DIN EN 12586, also der sog. Schnullerkettenverordnung, behauptet wird.

Schon jetzt weisen die vielen Abmahnungen der Wetega UG, vor allem auch die Hintergründe um dieses Gesellschaftskonstrukt, Indizien auf, die für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnserie sprechen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Wetega UG, vertreten durch Rechtsanwalt Sandhage, erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Forderungen nicht ungeprüft zu erfüllen - dies insbesondere mit Blick auf die Unterlassungserklärung.


UPDATE 12.12.2017: Weitere Abmahnung

Nachdem es in den vergangenen Monaten eher ruhig um die Abmahnungen geblieben ist, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG ausspricht, erreichte uns nun wieder eine aktuelle Abmahnung.

Offensichtlich hat man nun das Abmahnsegment verändert. Schnullerketten sind jedenfalls diesmal nicht Gegenstand der Abmahnung. Stattdessen behauptet Rechtsanwalt Sandhage jetzt, dass die Wetega UG Uhren, Elektrokleingeräte, wie z.B. Herren-Rasierer, Holz- und Kunststoffschlitten sowie Spirituosen und Insektenschutzmittel über postenguru.com verkaufe.

Beanstandet wird (wie für die Abmahnungen, die wir in den vergangenen Monaten regelmäßig aus dem Hause Sandhage erhalten haben) die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform im Rahmen eines eBay-Angebots. Dem Empfänger der Abmahnung wird zwar bestätigt, dass er zwar sowohl bei den "rechtlichen Informationen" als auch bei den AGB auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweise. Dies soll aber nicht ausreichen. Vielmehr müsse die Internetadresse auch verlinkt werden. Der Verbraucher müsse auf den Link klicken können, so Abmahnanwalt Sandhage nun auch im Rahmen seiner Abmahnung für die Wetega UG.

Neben einer Unterlassungserklärung werden Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 3.000,00 € gefordert.

Diese jüngste Abmahnung nährt einmal mehr den Verdacht des Rechtsmissbrauchs. Betroffenen Händlern wird empfohlen, die Abmahnung kritisch überprüfen zu lassen und keinesfalls vorschnell Unterlassungserklärungen zu unterschreiben oder irgendwelche Abmahnkosten an RA Sandhage zu überweisen. Es bestehen gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.


UPDATE 13.12.2017: Ein Blick ins Handelsregister

Die zahlreichen Abmahnungen veranlassten uns zu einem Blick ins Handelsregister. Dort findet man folgende Informationen über den Abmahner:

Amtsgericht Bad Oeynhausen Aktenzeichen: HRB 13008     Bekannt gemacht am: 04.05.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

16.04.2012


Wetega UG (haftungsbeschränkt), Kirchlengern, Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Musterprotokoll vom 12.03.2012. Geschäftsanschrift: Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern. Gegenstand: Vertrieb und Handel mit Waren aller Art, insbesondere Werkzeuge und Maschinen. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zillmer, Andreas, Hille, *03.01.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

sowie

Amtsgericht Bad Oeynhausen Aktenzeichen: HRB 13008     Bekannt gemacht am: 03.06.2015 20:02 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

03.06.2015


HRB 13008: Wetega UG (haftungsbeschränkt), Kirchlengern, Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Nr. 4 beschlossen. Geschäftsführer: Hunger, Michael, Kirchlengern, *24.03.1972, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zillmer, Andreas, Hille, *03.01.1961.


UPDATE 14.12.2017: Weitere Abmahnung

Auch heute erreicht uns eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hunger, Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern, ausspricht.

Auch diesmal wird kein Verstoß gegen die "Schnullerkettenverordnung" mehr abgemahnt, sondern stattdessen erneut der fehlende Hinweis auf die OS-Plattform in einem eBay-Angebot. Dem Empfänger dieser Abmahnung wird ebenso vorgehalten, dass die Wetega UG über postenguru.com Uhren, Elektrokleingeräte, wie z.B. Herren-Rasierer, Holz- und Kunststoffschlitten sowie Spirituosen und Insektenschutzmittel verkaufen würde.

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 3.000,00 € an RA Sandhage zahlen.


UPDATE 11.01.2018: Weitere Abmahnung

Und auch im neuen Jahr geht uns eine Abmahnung der Wetega UG zu, die durch RA Gereon Sandhage ausgesprochen worden ist.

Es wird die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform im Zusammenhang mit dem Angebot von Uhren auf der Internethandelsplattform eBay abgemahnt. Der Empfänger der Abmahnung weise zwar auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung hin, dies reiche jedoch nicht aus. Vielmehr müsse die auf die OS-Plattform führende Internetadresse auch verlinkt werden, so Anwalt Sandhage in seinem Standardabmahnschreiben.

Gegenstandswert: 3.000,00 €
Abmahnkosten: 281,30 €
Vorformuliertes Vertragsstrafeversprechen: 500,00 €

Im Übrigen kann auf die obigen Informationen verwiesen werden.


UPDATE 05.02.2018: Weitere Abmahnungen (auch wg. Verstößen gegen das ElektroG)

In den letzten Tagen erreichten uns wieder mehrere Abmahnungen, die Herr Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG ausgesprochen hat.

Es wird munter in zahlreichen Marktsegmenten abgemahnt.

Neben dem textbausteinartigen Abmahnen von fehlerhaften Hinweisen auf die OS-Plattform mahnt Rechtsanwalt Sandhage u.a. einen Verstoß gegen §§ 6 Abs. 1 S. 1, 37 Abs. 1 ElektroG ab. Genau genommen bezeichnet Abmahnanwalt Sandhage sein Schreiben nicht als Abmahnung, sondern als "Berechtigungsanfrage". Betroffen ist das Angebot einer Uhr über die Internethandelsplattform eBay, für die laut den Recherchen der Wetega UG ein absolutes Vertriebsverbot bestehe, weil die Uhr nicht mit Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR ordnungsgemäß registriert sei. Nach § 9 ElektroG müsse die registrierte Marke zwingend auf dem Produkt angegeben werden, nur so könne der verantwortliche Hersteller und die tatsächliche Registrierung überprüft werden, erklärt Rechtsanwalt Sandhage weiter. Ferner lässt es sich Anwalt Sandhage den Hinweis nicht nehmen, dass der Verkauf nicht registrierter Uhren nach § 45 Abs. 2 ElektroG mit einer Geldbuße von bis zum 100.000,00 € geahndet würde.

Für den Fall, dass die beanstandete Uhr nicht ordnungsgemäß registriert sei, fordert RA Gereon Sandhage die sofortige Einstellung des Verkaufs, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.500,00 €.


UPDATE 05.04.2018: Weitere Abmahnungen und Rechtsmissbrauch

Auch in den vergangenen Wochen gingen uns zahlreiche Abmahnungen bzw. auch Berechtigungsanfragen zu, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im angeblichen Auftrag der Wetega UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Onlinehändlern ausgesprochen hat.

Standardisiert wurde die angebliche fehlende Eintragung bei der Stiftung EAR beanstandet. In anderen Fällen - jedoch gleichermaßen per Serienbriefabmahnung - hat Rechtsanwalt Sandhage den fehlerhaften Hinweis auf die OS-Plattform abgemahnt.

Aus diesen Gründen kann auf die bisherigen Informationen verwiesen werden.

Allerdings dürfte nun der Rechtsmissbrauch nicht mehr von der Hand zu weisen sein, sodass betroffenen Onlinehändlern dringend empfohlen wird, sich sowohl gegen die geforderten Abmahnkosten, aber insbesondere auch gegen die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu wehren.

Die Verteidigungs- und Erfolgschancen stehen auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehr gut.


UPDATE 03.05.2018: RA Sandhage geht auf Vertragsstrafenfang

Aktuell erreichte uns ein Fall, in dem ein Abmahnopfer der Wetega UG durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen eines fehlerhaften Hinweises auf die OS-Plattform auf Zahlung einer Vertragsstrafe von 500,00 € in Anspruch genommen wird, nachdem der Anfang des Jahres 2018 abgemahnte eBay-Händler (leider) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat.

Dieser Fall macht deutlich, worin die eigentlichen Risiken der Abmahnungen zu sehen sind. Die geltend gemachten Abmahnkosten sind im Verhältnis zu den Gefahren, die sich aus strafbewehrten Unterlassungserklärungen ergeben, nämlich eher das "geringere Übel". Zu groß sind die Gefahren, dass in der Hektik des Alltags zwingende Informationen einfach vergessen werden oder dass ursprünglich vorhandene Informationen aufgrund technischer Fehler wieder ausgeblendet werden. Auch solche Bagetellfälle, die in der täglichen Praxis immer mal wieder geschehen können, können aber dazu führen, dass sich die Abmahner an Ihnen bereichern möchten.

Es sollten daher von vornherein alle (guten) Chancen ergriffen werden, sich gegen die Abmahnung der Wetega UG, vertreten durch RA Gereon Sandhage, zu verteidigen und dadurch von vornherein die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie spätere Vertragsstrafenforderungen zu vermeiden.

Auch abgemahnte Onlinehändler, die in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann Mut gemacht werden. Genauso gut stehen nämlich die Chancen, sich auch noch nachträglich aus einer ursprünglich abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung zu lösen und den Unterlassungsvertrag somit wieder "rückgängig" zu machen.

Sprechen Sie uns gern unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats an.


UPDATE 26.07.2018: Weitere Abmahnungen, aber sehr gute Chancen für die Betroffenen

In den vergangenen Tagen erreichten uns wieder vermehrt Abmahnungen, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Berlin, im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt), Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Hunger, ausspricht.

Obwohl sehr viele Indizien für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnwelle sprechen, hält dies die Herren Sandhage und Hunger nicht davon ab, im Namen der Wetega UG zahlreiche Abmahnungen gegenüber Onlinehändlern auszubringen. Es werden standardisiert Verstöße wie fehlerhafte Verlinkungen auf die OS-Plattform oder veraltete Widerrufsbelehrungen beanstandet, um anschließend die Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen sowie die Erstattung von Abmahnkosten fordern zu können.

Für betroffene Onlinehändler, die auch eine Abmahnung von der Wetega UG bzw. RA Sandhage erhalten haben, stehen die Chancen der Verteidigung sehr gut. Keinesfalls sollte den Forderungen einfach so, bspw. aus Sorge vor weiteren Konsequenzen oder Kosten, nachgekommen werden.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats an. Rufen Sie uns gern einfach an.


UPDATE 27.08.2018: Weitere Abmahnungen und Berechtigungsanfragen

In der vergangenen Woche sind uns zahlreiche weitere Schreiben aus der Kanzlei Sandhage zugegangen, mit denen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen ausgebracht werden.

Mit den Abmahnungen werden standardisiert Wettbewerbsverstöße behauptet, weil die abgemahnten eBay-Händler nicht ordnungsgemäß auf die OS-Plattform hinweisen bzw. verlinken würden. Neben strafbewehrten Unterlassungserklärungen werden jeweils Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € verlangt.

Bei den ebenfalls von Rechtsanwalt Gereon Sandhage versandten Berechtigungsanfragen geht es - wie gehabt - um den Vorwurf gegenüber eBay-Händlern, angeblich nicht ordnunsgemäß bei der Stiftung EAR registrierte Elektronikprodukte zu vertreiben. Die abgemahnten eBay-Händler werden dazu aufgefordert, die aktuelle gültige WEEE-Registrierungsnummer, aus der der verantwortliche Hersteller und die Marke des Gerätes zweifelfrei hervorgehen, anzugeben. Die Vorlage der Unterlagen sei erforderlich, da der Gesetzgeber "den Verkauf nicht registrierter Uhren" als Ordnungswidrigkeiten einstufe, die mit Geldbußen von bis zu 100.000,00 EUR geahndet werden können, so Rechtsanwalt Sandhage in der Abmahnung weiter.  Für den Fall, dass keine Registrierung vorhanden sei, sollen die Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Wetega UG abgeben und Anwaltskosten aus einem Streitwert von 3.500,00 € auf dem Konto von RA Sandhage zur Einzahlung bringen.

Pikant: Vor lauter Abmahneifer hält Abmahnanwalt Sandhage es nicht einmal für erforderlich, die Textbausteine seiner Abmahnungen an den abgemahnten Sachverhalt anzupassen. Der Textbaustein, mit dem Rechtsanwalt Sandhage auf "Uhren" Bezug nimmt, findet sich auch in solchen Berechtigungsanfragen, bei denen Uhren überhaupt nicht gegenständlich sind. Solche Anpassungen der Abmahnungen an den Einzelfall steht dem effizienten Abmahnen offensichtlich entgegen und passt daher bestens in das Bild, das Rechtsanwalt Sandhage mal wieder im Zusammenhang mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen von sich zeichnet...


UPDATE 19.09.2018: Weitere Berechtigungsanfrage/Abmahnung

Erneut geht uns ein Schreiben zu, mit dem Rechtsanwalt Gereon Sandhage einem eBay-Händler vorwirft, eine Uhr angeboten zu haben, die einem absoluten Vertriebsverbot unterliege, weil sie nicht mit einer Marke und Geräteart bei der Stiftung EAR als zuständige Behörde ordnungsgemäß registriert sei. Dies stelle einen Verstoß gegen § 6 ElektroG dar.

Im Namen der Wetega UG verlangt Anwalt Sandhage Nachweise, dass der Artikel ordnungsgemäß regstriert ist. Erforderlich sei die Angabe der aktuellen gültigen WEEE-Registrierungsnummer, aus der der verantwortliche Hersteller und die Marke des Geräts zweifelsfrei hervorgeht.

Für den Fall, dass die Uhr nicht ordnungsgemäß registriert sei, spricht Rechtsanwalt Gereon Sandhage in ein und demselben Schreiben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Wetega UG. In diesem Fall sollen auch Abmahnkosten in Höhe von 347,60 € aus einem Gegenstandswert von 3.500,00 € gezahlt werden.


UPDATE 05.03.2019: Weitere Abmahnung

Nachdem es ein paar Wochen ruhig(er) um die Abmahnungen war, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Wetega UG ausspricht, erreicht uns nun ein aktuelles Abmahnschreiben, mit dem wieder "losgelegt" wird.

In der jetzigen Abmahnung wird dem betroffenen eBay-Händler ein fehlender Hinweis auf die OS-Plattform sowie fehlende Informationen über das Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular vorgeworfen.

Der Empfänger der Abmahnung soll - wie gehabt - eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunster der Wetega UG (haftungsbeschränkt) abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 4.000,00 € an Abmahnanwalt Gereon Sandhage zahlen.


UPDATE 25.02.2020: Weitere Abmahnung

Nachdem in den vergangenen Monaten eine Form der Abmahnabstinenz bestand, zumindest soweit hier bekannt, erreicht uns aktuell wieder eine Abmahnung, die Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt), Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern, ausspricht.

In der Abmahnung wird einem eBay-Händer ein unzureichender Hinweis auf die OS-Plattform vorgeworfen.

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Wetega UG abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € an Rechtsanwalt Sandhage zahlen.

Die Abmahnungen sind hier hinlänglich bekannt. Weil schon aufgrund des Verdachts des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) sehr gute Verteidigungschancen stehen, sollten sich Betroffene dringend wehren - es lohnt sich.

Keinesfalls sollte vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben oder Zahlungen an Anwalt Sandhage geleistet werden.

Sprechen Sie uns gern - auch im Rahmen eines kostenlosen Orientierungstelefonats - an...


UPDATE 19.05.2020: Weitere Abmahnung

Aktuell erreicht uns eine weitere Abmahnung, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage für die Wetega UG ausspricht.

Diesmal geht es um die Widerrufsbelehrung bei eBay. Konkret wird gerügt, dass in einem Angebot widersprüch über die Widerrufsfrist belehrt werde ("30 Tage" vs. "14 Tage").

Der abgemahnte eBay-Händler wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Wetega UG (haftungsbeschränkt) abzugeben und soll Abmahnkosten in Höhe von 334,75 € (Gegenstandswert: 3.000,00 €) an Rechtsanwalt Sandhage zahlen.

Zu beachten ist dringend, dass die geforderten Abmahnkosten im Vergleich zu den zukünftigen Gefahren, die sich aus strafbewehrten Unterlassungseklärungen ergeben, das eher zweitrangige Problem für die Abgemahnten sind. Es sollte dringend kritisch hinterfragt werden, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Inhalt, ein solche Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die Chancen stehen hier aber ohnehin insgesamt sehr gut, sich mit Erfolg gegen die Abmahnung von der Wetega UG zu verteidigen.



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Kommentare (6)

  • Vinkelau

    12 April 2019 um 14:43 |
    Wir sind heute von der Wetega UG abgemahnt worden (RA Sandhage, Berlin)

    antworten

  • Werner Heße

    15 Juli 2018 um 14:35 |
    Hallo,
    Laut Grundsatzurteil muss der Link zur OS Plattform nicht verlinkt sein wenn man keine eigene Verkaufswebseite im Internet betreibt. Bei Ebay, Amazon usw.. Bei diesen Verkaufsplattformen muss auch kein Hinweis auf die Plattform sein.
    Bei Ebay, Amazon usw. ist es nicht erforderlich.
    Nicht bezahlen und gegen an gehen.
    Grüße Werner

    antworten

    • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

      26 Juli 2018 um 12:40 |
      Lieber Werner Heße,

      es gibt (leider) KEIN Grundsatzurteil, nach dem bei eBay, Amazon & Co. nicht zur OS-Plattform verlinkt werden müsste.

      Im Gegenteil: Das Landgericht Dortmund (Beschl. v. 28.04.2016, Az. 13 O 35/16), das Landgericht Hamburg (Beschl. v. 07.06.2016, Az. 315 O 189/16), das Landgericht Bochum (Urteil vom 13.03.2016, Az. 14 O 21/16), das OLG München (Urteil v. 22.09.2016, Az. 29 U 2498/16), das OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2017, Az. 9 W 426/16), das OLG Hamm (Hinweisbeschl. v. 03.08.2017, Az. 4 U 50/17) oder das OLG Hamburg (Beschluss vom 26.04.2018, Az. 3 W 39/18) gehen jeweils davon aus, dass auf die OS-Plattform "anklickbar" verlinkt werden muss.

      Es lohnt sich aber natürlich dennoch, gegen die Abmahnungen anzugehen - die Chancen stehen SEHR gut, auch wenn die fehlende Verlinkung nach der wohl herrschenden Meinung einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

      antworten

  • Saidova

    18 März 2018 um 16:31 |
    Hallo, ich habe ebenfalls eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) am 13.03.2018 erhalten. Es handelt sich hierbei auch um den Verkauf von Uhren in meinem ebay Shop. Es sind typische Massenabmahnungen gegen die man vorgehen sollte,

    antworten

  • Jascau

    14 März 2018 um 17:43 |
    Hallo zusammen, ich bin eine Modeschmuckdesignerin, hobbymäßig nur. Ich bekam heute auch ein Brief von Rechtsanwalt Sandhage im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt). Es ging um eine Armbanduhr. Genauso der selbe Vortlaut wie im Post von 05.02.2018.

    Ich finde es furchtbar sowas, man kann sein Hobby gar nicht in Ruhe nachgehen. Ich bin schon den ganzen Tag an Rechtstexter dran.

    antworten

  • Schallenberg

    05 Januar 2018 um 17:55 |
    Hallo, ich habe heute 5.1.18 auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Namen der Wetega UG (haftungsbeschränkt) erhalten. Bei mir geht es um den Verkauf von Uhren in meinem ebay Shop und wiedermal der fehlende Link zur Schlichtungsstelle.

    antworten

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