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Abmahnung Werfo Ltd.

Abmahnung der Werfo Ltd. durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich


Abmahnung der Werfo Ltd. durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich

Da ist sie schon…die erste Abmahnung wegen der Verwendung der „alten“, vor dem 13.06.2014 gültigen Widerrufsbelehrung. Dass es so schnell gehen würde, bis uns die erste Abmahnung wegen der nichtvollzogenen Umstellung zugeht, hatte in unserer Kanzlei keiner gewettet. Nun liegt uns nur wenige Tage nach dieser Umstellung eine Abmahnung der Werfo Ltd., Geschäftsführer Werner Göldner, durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich, Bensheim, vor.

Über die Neuregelung für den Online-Handel ab dem 13.06.2014 hatten wir ausführlich berichtet. Mit dem 13.06.2014 trat das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung" in Kraft. Dieses nationale Gesetz beinhaltet die Anpassung der deutschen Regelungen an die von der EU vorgegebene Verbraucherrichtlinie (VRRL). Wer diese Umstellung im wahrsten Sinne des Wortes verschlafen und bis dato nicht umgesetzt hat, setzt sich der Gefahr aus von Mitbewerbern wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden. Auf Grund der Tatsache, dass bei dieser Umstellung seitens des Gesetzgebers keine Übergangsfrist vorgesehen wurde, lässt sich mutmaßen, dass der Gesetzgeber eine Umsetzung der Änderungen von „jetzt auch nachher“ im Auge hatte und die Argumentation, „man sei so schnell zu Umsetzung nicht gekommen“ in einem möglichen gerichtlichen Verfahren wahrscheinlich kein Argument sein dürfte.

In Bezug auf das konkrete Wettbewerbsverhältnis besteht auch die erste Auffälligkeit der Abmahnung der Werfo Ltd.. Die Werfo Ltd. lässt in der Abmahnung nur sehr ungenaue Angaben zu einem angeblich bestehenden Wettbewerbsverhältnis machen.

Weiter fällt bei der Abmahnung der Werfo Ltd. auf, dass der Gegenstandswert der seitens des Kollegen Rechtsanwalt Christoph Dittrich  für die Abmahnung in Ansatz gebracht wird, mit 1.000 EUR für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen äußerst gering bemessen ist. Man könnte hier zu dem Schluss gelangen, dass durch diesen geringen Betrag zu einer schnellen Zahlung der Abmahnkosten und –noch viel gefährlicher- auch zur Unterzeichnung der der Abmahnung der Werfo Ltd. beigefügten Unterlassungserklärung bewegt werden soll. Der Empfänger einer Abmahnung der Werfo Ltd. sollte sich im Klaren darüber sein, dass durch die unreflektierte Unterzeichnung einer der Abmahnung der Werfo Ltd. beiliegenden Unterlassungserklärung mit der Übersendung dieser Unterlassungserklärung an die Werfo Ltd. oder an Rechtsanwalt Christoph Dittrich ein Unterlassungsvertrag zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Angesichts der geringen Abmahnkosten scheint dies verlockend. Wir können von einem solchen Handeln jedoch nur dringend abraten, zumal nach Unterschrift einer der Abmahnung der Werfo Ltd. beiliegenden Unterlassungserklärung für zukünftige Verstöße gegen diesen Unterlassungsvertrag weit aus gravierendere Folgen in Form von Vertragsstrafen drohen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Werfo Ltd. durch Rechtsanwalt Christoph Dittrich erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.

 

Info: Mit der Eboxu UG ist die nächste Abmahnerin in Bezug auf die VRRL am Start.


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