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Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.


Abmahnung Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V.

Uns liegt eine Abmahnung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V., Sohnstraße 65, 40237 Düsseldorf, vor.

Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. ist mit rund 960 überwiegend mittelständischen Mitgliedsunternehmen nach eigenen Angaben ein Sprachrohr und Servicepartner jener Firmen, die das international geschützte Markenzeichen als Siegel und Qualitätsversprechen führen.

Weiter führt der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. auf seiner Homepage aus:

„Konsequente Ahndung von Missbrauch

Intensiv überwacht der WZV deshalb die ordnungsgemäße Nutzung des Qualitätssiegels. Denn längst hat das internationale Renommee des Markenzeichens Label-Piraterie hervorgerufen. Konsequent unterbindet der WZV solches Vorgehen – wenn es sein muss, auch mit juristischen Mitteln. Regelmäßig werden Firmen und Anbieter abgemahnt, die Produkte mit dem Qualitätssiegel bewerben, ohne sich den damit verbundenen Auflagen zu unterwerfen. Jüngst erst wurde in China der Genehmigung eines zum Verwechseln ähnlichen Qualitätssiegels widersprochen.“

Quelle: wzv-rostfrei.de

Mit der Abmahnung lässt der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. eine angebliche Verletzung an der europäischen Bildmarke “Rostfrei” beanstanden und fordert den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass durch die unveränderte Unterzeichnung der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem  Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.Vzu Stande kommt der ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Insofern ist hier aller höchste Vorsicht geboten.


UPDATE 19.04.2016: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V., Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf, vertreten durch eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei, vor.

Beanstandet wird die nichtgenehmigte Nutzung des Zeichens "EDELSTAHL ROSTFREI" in Form der Europäischen Bildmarke (CTM 4674231).

Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten des Warenzeichenverbandes Edelstahl Rostfrei e.V. abgeben, umfassende Auskünfte erteilen und die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 100.000 € begleichen.

Die der Abmahnung beiliegende sowie vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte in keinem Falle in der vorgelegten Form unterzeichnet und zurückgereicht werden.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten sich daher zur Vermeidung ganz empfindlicher Kostenfolgen umgehend durch einen im Markenrecht tätigen Anwalt beraten lassen, um - selbst im Falle einer begründeten Abmahnung - unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.



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