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Abmahnung von Frau Rechtsanwältin Violetta Michelaschwili, handelnd unter Vogel & Michelaschwili Rechtsanwälte, Berlin


Erneut werden wir von Rechtsanwalts“kollegen“ wettbewerbsrechtlich abgemahnt – diesmal von Frau Rechtsanwältin Violetta Michelaschwili (handelnd unter Vogel & Michelaschwili Rechtsanwälte) aus Berlin.

Gegenstand dieser Abmahnung sind angeblich irreführende und widersprüchliche Angaben auf unseren Internetseiten.

In der Abmahnung wird uns zunächst vorgeworfen, daß wir im Rahmen unseres sog. Abmahnwarners angeben würden, eine uns übersandte Abmahnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu begutachten und anschließend diese Ergebnisse auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Gleichwohl sollen wir Frau Rechtsanwältin Violetta Michelaschwili gegenüber beteuert haben, daß dieses nicht stattfinde. Hierdurch würden wir uns einen Wettbewerbsvorteil im Markt der Abmahnverteidigung verschaffen – dies mahne Frau Rechtsanwältin Michelaschwili ab.

Sodann mahnt Rechtsanwältin Michelaschwili ab, daß wir im Rahmen der Veröffentlichungen über die Abmahnungen ihrer Mandanten die mit einer Abmahnung behaupteten Wettbewerbsverstöße als „angebliche“ Verstöße bezeichnen würden, obgleich es sich bei den von ihr für Mandanten ausgebrachten Abmahnungen um berechtigte Abmahnungen handele. Dies stelle sie als schlechte Anwältin und ihre Mandanten als unseriös dar.

Weiter erachtet es Frau Rechtsanwältin Violetta Michelaschwili als irreführend, dass wir alle jemals bei uns eingegangenen Abmahnungen mit den Worten „neue Abmahnungen“ bewerben würden. Hierdurch gewinne der Leser den Eindruck, daß alle abmahnenden Unternehmen immer wieder abmahnen würden. Ebenfalls soll hierdurch angeblich suggeriert werden, daß wir einen besonders guten Marktüberblick hätten. Lediglich bei Abmahnungen, die jünger als drei Monate sind, sei es nach Ansicht von Frau Rechtsanwältin Michelaschwili zulässig, diese als „neue Abmahnungen“ bzw. „aktuelle Abmahnungen“ zu bezeichnen.

Unter Fristsetzung verlangt Frau Rechtsanwältin Michelaschwili sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von uns.

Ferner erklärt Frau Rechtsanwältin Michelaschwili, daß sie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens den Streitwert mit 75.000,00 EUR beziffern würde. Auf die Gebühren zu dieser Abmahnung würde sie jedoch verzichten, obgleich sie diese für erstattungsfähig erachte.

Es werden sodann lediglich „Unkosten“ in Höhe von pauschal 20,00 EUR geltend gemacht.

Über den Fortgang dieser Angelegenheit werden wir berichten.


Sollten auch Sie als Anwaltskollegen persönlich von entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Vogel & Michelaschwili betroffen sein, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.


Ihr Ansprechpartner

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