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Abmahnung VAWID e.V.

Abmahnung VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland)


Der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) spricht derzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

Mit diesen Abmahnungen des VAWID e.V. wird -zumindest derzeit- die fehlende Angabe auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) beanstandet. Weiter werden mit der Abmahnung VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) 297,50 EUR eigene Kosten geltend gemacht.

Wer oder was der VAWID e.V. genau ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau einschätzen, zumal der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) aus dem Nichts aufzutauchen scheint. Da die auf dem Briefkopf angegebene Internetadresse www.vawid-ev.de derzeit ins Leere führt, die Domain noch nicht einmal registriert ist,
Abmahnung VAWID 2sind wir bei unseren Recherchen lediglich auf die Seite http://vawid-ev.wixsite.com/vawid-ev gestoßen. Die Seite ist eine Weiterleitung von der Seite www.vawid.de. Diese Domain wurde zuletzt am 30.05.2016 aktualisiert.
Abmahnung VAWID 4Als administrativer Ansprechpartner taucht nach den Angaben bei der Denic hier jedoch ebenfalls ein Herr Markus Kunter auf.
Abmahnung VAWID 5Offensichtlich wird an einer eigenen Homepage noch „gebastelt“. Will man den Angaben auf der Seite des Webseitenservice von wix.com glauben, ist der Zweck des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) die Förderung des lauteren Wettbewerbs und Verhinderung unlauteren Wettbewerbs im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege.Abmahnung VAWID 7Der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) bietet seinen Mitgliedern hierbei:
Abmahnung VAWID 3Praktischer Weise will der VAWID e.V. die Möglichkeit zur Verfügung stellen, beobachtete Verstöße von Mitbewerbern gleich online auf seiner Seite zu melden (derzeit funktioniert dieser Link jedoch nicht):
Abmahnung VAWID 8Der VAWID e.V. ist erst kürzlich unter dem Namen Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland im Vereinsregister (Registernummer VR18858 beim Amtsgericht Köln) zu finden. Vorher hieß er „Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen und gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.“, nicht zu verwechseln mit dem „Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.“. Es könnte somit gut sein, dass der Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen und gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. sich auf Grund dieser Namensähnlichkeit einen neuen Namen gab/geben musste.

Fraglich ist bezüglich der Abmahnungen des VAWID e.V., ob dieser überhaupt aktivlegitimiert, d.h. zum Aussprechen von Abmahnungen berechtigt ist.

Aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG folgt zur Aktivlegitimation von derartigen Verbänden:

"rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;"

Hiernach muss dem VAWID e.V. zunächst erhebliche Zahl von Unternehmern angehören. Ob dies tatsächlich der Fall ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Eine Mitgliederliste des VAWID e.V. liegt hier momentan nicht vor. Allerdings bietet der VAWID e.V. die Mitgliedschaft -zumindest im ersten Jahr- zum „Schnäppchenpreis“ an. So ist auf oben genannter Internetseite zu lesen:

„Im ersten Jahr werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Ab dem 13. Monat der Mitgliedschaft würde der Mitgliedsbeitrag gemäß Satzung erhoben werden. Hierfür wird nach Ablauf der ersten 12 Monate eine schriftliche Anfrage durch den Verein erfolgen, ob Sie an einer kostenpflichtigen Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft interessiert sind. Wenn die schriftliche Zustimmung hierzu nicht erfolgt, erlischt Ihre Mitgliedschaft automatisch. Sollte der Vorstand entscheiden, dass Sie weitere 12 Monate beitragsfreies Vereinsmitglied bleiben können, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate.“

Weiter müsste der VAWID e.V. durch seine finanzielle Ausstattung imstande sind, seine satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen. Wie der VAWID e.V. finanziert kann derzeit noch nicht nachvollzogen werden. Dass eine nachhaltige Finanzierung über die mit den Abmahnschreiben geltend gemachten Beträge erfolgt, halten wir für ausgeschlossen. Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge dürften zumindest im ersten Jahr keine oder nur in sehr geringem Umfang erzielt werden.

Es mutet allerdings doch seltsam an, wenn der VAWID e.V. selbst mit seinen Abmahnungen einen fehlenden Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) beanstandet, gleichzeitig jedoch derart auf „Mitgliederfang“ geht:
Abmahnung VAWID 6Wenn auch Sie eine Abmahnung des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Update 12/2016: Weitere Abmahnung des VAWID e.V.
Uns geht eine -vorsichtig ausgedrückt- teilweise "eigenartig" formulierte weitere Abmahnung des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) zu. Diese Abmahnung des VAWID e.V. wollen wir nachstehend einmal wiedergeben:

„Sehr geehrte Frau (…),
am (…) wurden Sie von uns auf einen Rechtsverstoß hingewiesen. Hiernach vertreiben Sie über die Internetplattform eBay gewerblich Artikel. Gemäß Art 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) ist die Antragsgegnerin als ein innerhalb der EU niedergelassener Unternehmer verpflichtet, da sie über das Internetportal eBay online Kaufverträge schließt, einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) deutlich erkennbar einzustellen und Ihre Email-Adresse anzugeben (…). Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 stellt eine unumgängliche Verbraucherinformationspflicht dar, die seit dem 09.01.2016 unmittelbar in allen EU-Staaten und damit auch in Deutschland gilt. Bei den daraus resultierenden Informationspflichten der Unternehmer handelt es sich um Marktverhaltensregeln i.S.d. § 3a UWG. Fehlende oder nicht deutlich auffindbare Informationen stellen damit einen Wettbewerbsverstoß dar.
Hinsichtlich des dargestellten Rechtsverstoßes besteht unsererseits ein Unterlassungsanspruch, gem. 8 UWG. Als Verein zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ist der Vawid e.V. nach § 8 Abs. 3 Nr.2 UWG sind wir deshalb berechtigt, bei Rechtsverletzungen nach § 3 oder § 7 UWG auch Unterlassungsforderungen auszusprechen und ggf. Klage zu erheben.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG haben wir zudem einen Anspruch auf Ersatz eines angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von 250,00 EUR zuzüglich 19 % MwSt.‚ somit in der Gesamtsumme 297,50 EUR zu ersetzen, wie Sie der beigefügten Rechnung entnehmen können. Bitte tragen Sie zudem das o. a. Rechnungsnummer als Verwendungszweck ein, denn nur so kann eine zeitnahe Zuordnung erfolgen.

Wir fordern Sie daher letztmalig bis zum (…) zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf und zur Begleichung unserer Aufwendungen, so wie wir Sie in der bereits zugesandten Rechnung dargelegt haben. Eine beispielhafte Unterlassungserklärung haben wir Ihnen beigefügt, die Sie verwenden können. Sollten Sie auch diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, so sehen wir uns zu umgehenden gerichtlichen Schritten gezwungen.

Mit freundlichen Grüßen Kunter“

Mit der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger der Abmahnung gegenüber dem VAWID e.V., Dülkenstr.9, 51143 Köln dazu verpflichten, es zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd künftig Produkte online zum Kauf anzubieten, ohne die sich aus Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 resultierenden Informationspflichten für Unternehmer zu berücksichtigen und einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) deutlich erkennbar einzustellen und seine Email-Adresse anzugeben.


Update 01/2017: Weitere Abmahnung des VAWID e.V.
Da die vorstehend gezeigten Formulierungen des VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) offensichtlich kein Einzelfall darstellen, wollen wir eine solche Abmahnung des VAWID e.V. einmal im Original -geschwärzt- mit diesen „Auffälligkeiten“ wiedergeben:Abmahnung VAWID eV 1Abmahnung VAWID eV 2


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