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Abmahnung Union Harbour Ltd Marke „GEORGE GINA & LUCY“


Abmahnung Union Harbour Ltd Marke „GEORGE GINA & LUCY“

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Firma Union Harbour Limited, Hong Kong, vertreten durch die Winterstein Rechtsanwälte, Frankfurt am Main, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Firma Union Harbour Ltd. erklären, dass sie u.a. Inhaberin der (Wort-) Marke „GEORGE GINA & LUCY“ sei. Ebenfalls sei die (Gemeinschafts-Wort-Bild-) Marke „Löwen“ zu Gunsten der Firma Union Harbour Ltd. eingetragen, so die Rechtsanwälte Winterstein in der Abmahnung weiter.

Dem Empfänger der Abmahnung wird sodann vorgeworfen, die Markenrechte der Firma Union Harbour Ltd. durch das Angebot von Plagiaten auf der Internethandelsplattform eBay verletzt zu haben.

Aus diesem Grunde fordern die Rechtsanwälte Winterstein mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Union Harbour Ltd. auf. Zudem werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche mit der Abmahnung behauptet.

Letztlich sollen die Kosten der Abmahnung in Form von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert / Streitwert von 100.000,00 € an die Winterstein Rechtsanwälte ausgeglichen werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Union Harbour Ltd., Hongkong, vertreten durch die Winterstein Rechtsanwälte, erhalten haben, raten wir Ihnen dringend an, sich zur Vermeidung empfindlicher Kosten und Rechtsnachteile an einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir dem Empfänger der Abmahnung nämlich nicht nahelegen, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der durch die Winterstein Rechtsanwälte vorformulierten Form zu unterzeichnen und sich hierdurch „lebenslänglich“ an die Firma Union Harbour Ltd. zu binden.

Anderen Internetberichten konnten wir ferner entnehmen, dass die Firma Union Harbour Ltd. bereits in der Vergangenheit markenrechtliche Abmahnungen hat aussprechen lassen. So sollen wegen der widerrechtlichen Benutzung der Bildmarke „Schloss“ (Registernummer 30628772 des DPMA) Abmahnungen ausgesprochen sein, seinerzeit allerdings durch eine in München ansässige Patentanwaltskanzlei.

Dies lässt allerdings mutmaßen, dass es sich hierbei nicht um einen einmaligen Vorgang handelt, sondern dass die Firma Union Harbour Ltd. vielmehr auch in Zukunft ihre Markenrechte im Wege von Abmahnungen zu schützen versucht.

Update 22.04.2015: Uns liegt eine weitere marken- sowie wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Union Harbour Ltd., Central Hong Kong, in Bezug auf Karabiner/Schlüsselanhänger vor.

Nach Angaben in der Abmahnung sie die Union Harbour Ltd. die ausschließliche Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Bildmarke mit der Registernummer 30628772 mit Priorität vom 03.05.2013, der dreidimensionalen Marke mit der Registernummer 30662336 mit Priorität vom 11.10.2006, der Gemeinschaftsmarke mit der Registernummer 009282443 mit Priorität vom 29.07.2013, der Gemeinschaftsbildmarke mit der Registernummer 005140397 mit Priorität vom 30.05.2006 und der Gemeinschaftsbildmarke mit der Registernummer 004734851 mit Priorität vorn 10.11.2005. All diese Marken würden Schutz in Klasse 14 für aus Edelmetallen und deren Legierungen hergestellte oder damit plattierte Waren sowie Schlüsselanhänger genießen.

Die Union Harbour Ltd. würde diese Marken seit Jahren auch selbst sowohl für Schlüsselanhänger als auch als Taschenanhänger nutzen.

Der markenrechtlich geschützte Karabiner sei zudem in besonderer Weise wettbewerblich eigenartig. Kein anderes Unternehmen würde Schlüsselanhänger und Taschen mit diesem Karabiner vertreiben. Er sei in besonderer Weise ein Wiedererkennungsmerkmal der Marke „George Gina & Lucy“, deren Inhaberin ebenfalls die Union Harbour Ltd. sei. Dieser würde sich durch zwei wettbewerblich eigenartig gestaltete Backen auszeichnen, die in einem außergewöhnlich geschwungenen Rahmen, der mit symmetrisch geformten Aussparungen versehen ist, eingelagert sind. Der Karabiner hat keinerlei technische Funktion. Er dient lediglich der Kennzeichnungsfunktion.

Insofern lässt die Union Harbour Ltd. durch die Kanzlei Mainfort Unterlassung, einen sehr weitreichenden Auskunftsanspruch sowie Abmahnkostenerstattung einfordern. Der Gegenstandswert der Abmahnung der Union Harbour Ltd. wird mit 150.000 EUR beziffert.


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