• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Ubisoft GmbH

Abmahnung Ubisoft GmbH durch SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


Abmahnung Ubisoft GmbH durch SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Ubisoft GmbH wegen einer angeblichen Verletzung des Jugendschutzgesetzes vor. Die Abmahnung der Ubisoft GmbH wird durch die Rechtsanwälte SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen. Mit der Abmahnung wird der Verkauf einer deutschen Version eines Computerspiels im Wege des Fernabsatzes beanstandet, deren Lieferung nur eine für andere Teile Europas bestimmte PEGI-Version beinhaltet.

PEGI ist die Abkürzung für das europaweite Alterseinstufungssystem (Pan-European Game Information).  PEGI führt hierzu auf der eigenen Webseite wie folgt aus:

„Über PEGI

Was sind Altersempfehlungen?

Das System der Altersempfehlungen soll sicherstellen, dass bei Unterhaltungsmedien wie Filmen, Videos, DVDs und Computerspielen deutlich angegeben wird, für welche Altersgruppe ihre Inhalte geeignet sind. Altersempfehlungen stellen so für die Konsumenten (insbesondere die Eltern) eine Hilfe bei der Entscheidung dar, ob sie ein bestimmtes Produkt kaufen sollten oder nicht.

Computer- und Videospiele begeistern Millionen von Spielern in ganz Europa. 37 % der britischen Bevölkerung zwischen 16 und 49 Jahren bezeichnen sich selbst als „aktive Spieler“ (d. h., sie spielen regelmäßig Spiele auf einer Konsole, einem tragbaren Gerät oder einem PC). Im Vergleich dazu gelten 28 % der spanischen und finnischen Bevölkerung zwischen 16 und 49 Jahren als „aktive Spieler“.[Nielsen-Bericht 2008]. Während die meisten Spiele (49 %) auf Spieler aller Altersklassen zugeschnitten sind, gibt es auch einige, die erst von älteren Kindern oder jüngeren Teenagern gespielt werden sollten. Andere Spiele wiederum (4 %) sind ausschließlich für Erwachsene (d. h. älter als 18 Jahre) konzipiert.

Die Altersempfehlung des Spiels gibt an, ob es für Spieler einer bestimmten Altersklasse angemessen ist. Entsprechend ist ein mit PEGI 7 bewertetes Spiel nicht für Kinder unter sieben Jahren geeignet und eines mit dem Aufdruck PEGI 18 ausschließlich für Erwachsene über 18 Jahren. Die PEGI-Empfehlung sagt ausschließlich etwas über die Eignung eines Spiels für eine bestimmte Altersgruppe aus, nicht jedoch über den Schwierigkeitsgrad eines Spiels.

Das PEGI-System wird europaweit genutzt und anerkannt und wird von der Europäischen Kommission nachdrücklich unterstützt. Es gilt als Modell für die europäische Harmonisierung im Bereich Jugendschutz.“

Quelle: http://www.pegi.info/de/index/id/44

Deutschland ist diesem System jedoch nicht beigetreten nicht, sondern nutzt mit der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) ein eigenes Kontrollsystem, bei dem jedes Spiel einzeln von Testern der USK unter Zuhilfenahme von Lösungshilfen mit besonderem Schwerpunkt auf jugendschutzgefährdende Inhalte begutachtet wird. Eine Lieferung einer PEGI Version eines Spiels an Kinder und Jugendliche in Deutschland kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen. 

Das deutsche Recht gilt an dieser Stelle zur Wahrung des Jugendschutzes als besonders streng und lässt andere als die deutsche Alterskennzeichnung der USK (z.B. PEGI für Europa oder ESRB für die USA) nicht zu. Fehlt die Kennzeichnung der USK auf importierten Spielen, gelten diese als nicht gekennzeichnet und dürfen daher nicht im Online-Handel vertrieben werden; selbst wenn das Spiel für den deutschen Markt ohne Altersbeschränkung freigegeben worden ist. 

Mit der Abmahnung fordert die Ubisoft GmbH den Empfänger der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll der Abgemahnte Auskunft über das Ausmaß des Handels erteilen und die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 60.000 EUR erstatten.

Wenn auch Sie Empfänger einer Abmahnung der Ubisoft GmbH durch die Kanzlei SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind, sprechen Sie uns gerne an.

Update 17.03.2015: Abmahnung Ubisoft GmbH „Assassin's Creed Unity"

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Ubisoft GmbH, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf, vor. Dem Empfänger der Abmahnung wird hier zum Vorwurf gemacht nicht die von der USK freigegebene und gekennzeichnete Version des Spiels „Assassin's Creed Unity", sondern eine für andere Länder vorgesehene PEGl-Version zum Verkauf zu bringen. Zudem sei beim Versand des Spiels keine persönliche Übergabe mit Alterskontrolle und Identitätsprüfung oder eine vergleichbare geeignete Kontrolle erfolgt, § 12 Abs. 3 Nr.2 JuSchG i.V.m. § 1 Abs. 4 JuSchG. In der Abmahnung ist zu lesen:

„Wie ein bei Ihnen durchgeführter Testkauf ergeben hat, versenden Sie an die Käufer nicht die von der USK freigegebene und gekennzeichnete Version des Spiels, sondern eine für andere Länder vorgesehene PEGl-Version. Die von Ihnen verkaufte Version des Spiels, d.h. nicht nur der Datenträger sondern auch Handbuch, Cover, Verpackung und etwaige sonstige Begleitmaterialien, wurden nicht der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) als Produkt zur Freigabe und Kennzeichnung für den deutschen Markt vorgelegt.

Das durch einen Testkäufer von Ihnen erworbene Spiel verfügt als Folge der fehlenden Freigabe des Weiteren nicht über die erforderliche Kennzeichnung der USK auf der Spielhülle.

Ob sich auf den Datenträger selbst eine Kennzeichnung befindet, kann dahinstehen, da dies für einen freien Verkauf in Deutschland jedenfalls nicht ausreicht (vgl. dazu § 12 Abs. 2 S.1 JuSchG sowie die unten aufgeführten Gerichtsentscheidungen). Die von Ihnen verkaufte Version des Spiels darf aus diesen Gründen in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder angeboten und insbesondere nicht frei im Versandhandel im Sinne
des Jugendschutzgesetzes verkauft werden. Sie gilt als Spiel ohne Altersfreigabe für Minderjährige. Im Versandhandel dürfen solche Spiele nur verkauft werden, wenn eine persönliche Übergabe mit Alterskontrolle und Identitätsprüfung oder eine vergleichbare geeignete Kontrolle erfolgt, § 12 Abs. 3 Nr.2 JuSchG i.V.m. § 1 Abs. 4 JuSchG. Ihr Angebot auf eBay betrifft den Versandhandel. Es ist weder eine wirksame Alterskontrolle noch eine sonstige Zugangsbeschränkung für den Kauf des Spiels bei Ihnen vorgesehen.

Beim durchgeführten Testkauf erfolgte dementsprechend keine geeignete Alterskontrolle. Sie haben damit insbesondere gegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG verstoßen. Durch den Verkauf des Spiels auf rechtswidrige Art und Weise haben sie gegenüber Mittbewerbern einen unlauteren Wettbewerbsvorteil erlangt. Die Vorschriften des§ 12 JuSchG sind marktregulierend. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt zugleich einen unlauteren Wettbewerbsverstoß gegen § 3, 4 Nr. 11 UWG dar…“


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland