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Abmahnung Triple X Entertainment UG – Fuck With You – Anwaltskanzlei Bäcker


Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma Triple X Entertainment UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Anwaltskanzlei Bäcker (Rechtsanwalt Thomas Bäcker, LL.M.), Am Grünen Hang 9, 65594 Runkel-Dehrn, vor.

Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung zulasten der Firma Triple X Entertainment UG wegen des Vorwurfs der widerrechtlichen Verbreitung des Porno-Films mit dem Titel „Fuck With You" über eine Internettauschbörse bzw. ein Filesharing-Netzwerk.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Triple X Entertainment UG macht die Anwaltskanzlei Bäcker Ansprüche auf (Abmahn-) Kostenerstattung und Schadensersatz wegen der unerlaubten Verbreitung des Filmes „Fuck With You" geltend.

Rechtsanwalt Thomas Bäcker bietet dem Empfänger der Abmahnung sodann an, dass sämtliche Ansprüche der Triple X Entertainment UG durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 EUR erledigt werden könnten.

Dieses Angebot war in dem hier vorliegenden Fall völlig inakzeptabel. Auch wenn das Gegenteil in Abmahnungen, nicht nur der Anwaltskanzlei Bäcker, immer wieder behauptet wird, trifft es jedenfalls nicht zu, dass der Empfänger der Abmahnung als Anschlußinhaber in jedem Fall für die teils utopischen Forderungen haftet. Der jeweilige Einzelfall sollte daher (vor der ersten Reaktion gegenüber Rechtsanwalt Thomas Bäcker) von einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt sorgfältig überprüft werden. So können Sie unnötigen Risiken und unberechtigten Forderungen von vornherein aus dem Weg gehen.

In dem hier vorliegenden Fall konnten wir ebensowenig empfehlen, die von der Anwaltskanzlei Bäcker bzw. durch Rechtsanwalt Thomas Bäcker vorformulierte und seiner Abmahnung als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderungen abzugeben, da die dortigen Inhalte weit über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr erforderliche Maß hinausgehen.

Auch wenn zahlreiche Abmahnungen im Namen der Firma Triple X Entertainment UG (auch wegen des Films „Fuck With You" und nicht durch die Anwaltskanzlei Bäcker) versandt worden sind, sollten diese Abmahnungen aufgrund des mit Urheberrechtsverletzungen einhergehenden Kostenrisikos keinesfalls als bloße Abzocke, Betrug oder unberechtigte Massenabmahnungen abtun.

Als Empfänger einer Abmahnung der Firma Triple X Entertainment UG, vertreten durch die Anwaltskanzlei Bäcker, können Sie dennoch aufatmen: Es gibt – je nach Einzelfall – zahlreiche unterschiedliche Möglichkeiten, solche Filesharing-Abmahnungen auch im Hinblick auf die damit verbundenen Kosten „günstig" aus der Welt zu schaffen. Eine taktisch sinnvolle Reaktion unverzüglich nach Erhalt der Abmahnung kann somit unnötige Kosten und Risiken (auch für die Zukunft) vermeiden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


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