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Abmahnung Thomas Burchardt


Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Burchardt, Hannover vor.

In eigenem Namen mahnt Herr Burchardt ebay-Händler wegen Urheberrechtsverletzungen aufgrund einer widerrechtlichen Verwendung angeblich von ihm gefertigter Lichtbilder ab.

Auf dem betreffenden Foto sind Münzen ("700 Jahre Stadt Hall", 2003, 25,00 EUR) in mehreren Variationen abgebildet.

Dem Abmahnschreiben des Herrn Thomas Burchardt ist eine eidesstattliche Versicherung beigefügt, in der Herr Burchardt erklärt, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Foto bei seiner Person lägen.

Für die angeblich widerrechtliche Verwendung seines Bildes verlangt Herr Thomas Burchardt Lizenzgebühren in Höhe von netto 180,00 € sowie weitere 20,00 EUR für Post-, Schreibauslagen und Adresssicherung. Hieraus resultiert ein Gesamtbruttobetrag in Höhe von 238,00 EUR. Grundlage der erhobenen Kosten sei die Liste der "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)" über "Bildhonorare, Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte, Stand 2009".

Ebenso verlangt Herr Burchardt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Seinem Abmahnschreiben liegt ein entsprechendes Muster bei. Darin soll man sich dazu verpflichten, zukünftig sämtliche seiner Lichtbilder nicht mehr im Internet zu verbreiten, zu vervielfältigen oder damit für Münzen im Internet zu werben. Ebenso soll darin der angebliche Anspruch des Herrn Thomas Burchardt im Wege der Lizenzanalogie auf Zahlung des Lizenzentgeltes in Höhe von 238,00 EUR anerkannt werden.

Interessant ist auch, dass Herr Burchardt offensichtlich mit seinen Abmahnungen, Rechnungen, eidesstattlichen Versicherungen und vorformulierten Unterlassungserklärungen durcheinander kommt: Darin werden jeweils unterschiedliche Lichtbilder benannt. Im Gegensatz zur Abmahnung (Gegenstand: "700 Jahre Stadt Hall", 2003, 25,00 EUR) bezieht sich die Rechnung nun auf die Münze "BRD 10 Mark, Gedenkmünze 1995, Frauenkirche".

Ähnliches Durcheinander herrscht bei Herrn Thomas Burchardt auch hinsichtlich der ebay-Artikelnummern, in denen die Fotos benutzt worden sein sollen.

Herr Burchardt erklärt abschließend, dass seine Abmahnung auf freiwilliger Basis beruhe - er hätte auch sofort einen Rechtsanwalt bemühen können. Der Abgemahnte möchte daher Verständnis dafür haben, dass bei "fruchtlosem Fristablauf und/oder willkürlicher Kürzung der Rechnungssumme und/oder Antwort einer Rechtsanwaltskanzlei" auch sein Versuch zur gütlichen, nichtanwaltlichen Einigung ende.

In diesem Fall ist die von Herrn Thomas Burchardt vorformulierte Unterlassungserklärung unseres Erachtens viel zu weit gefasst. Wir konnten daher nicht empfehlen, diese unverändert abzugeben.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (7)

  • zuzy_qu

    08 August 2014 um 11:09 |
    Die Frage: Ab wann ist ein Bild ueberhaupt urheberrechtlich geschuetzt? trifft den Kern der Sache.
    Bei den *Muenzfotos* die Herr B. abmahnt handelt es sich nicht wirklich um Fotos, sondern um Dateien die auf einem Scanner hergestellt wurden.

    So gehts:
    Muenze auf einen ganz normalen Scanner legen.
    Die Datei in Photoshop oeffnen.
    Die Datei *invertieren*. (sozusagen in ihr Negativ umwandeln)
    Das vom Muenzdesigner vorgegebene Motiv ausschneiden und in die invertierte Datei einfuegen.
    FERTIG

    Urheberrechtlich geschuetzt sind Kopien nicht.
    Es stellt keine eigene Leistung dar einen Kopiererknopf zu druecken.
    Auch die anschliessende *Bearbeitung* (ein paar Mausklicks) erfuellen den Aspekt der eigenen Leistung und den der Originalitaet nicht.
    Diese Art der Darstellung gibt es in der Fotografie seit ueber 100 Jahren
    bekannt als Tontrennung,,Solarisation, Sabattiereffekt....,

    Die Idee ein Bild auf diese Art zu verfremden ist also auch nicht Herrn B`s eigenstaendige Leistung.
    Somit hat Her H seinem Kumpel Hern B Bildrechte verkauft die nicht schuetzenswert sind.

    Zudem ist das Anfertigen von Kopien fuer den privaten Zweck, und das einmalige Einstellen fuer ein paar Tage bei Ebay um eine Muenze zu verkaufen, ist sicherlcih ein privater Zweck, es sei den Ihr waeret alle professionelle Muenzhaendler wie Herr H..

    Nicht erlaubt waere das Kopieren der Bilddateien wenn sie kopiergeschuetzt waaeren. Das Umgehen von Kopiersperren ist nicht erlaubt.
    Sicherlich ist es auch ratsam die Bilddatei mit einem Copyrightvermerk zu versehen wenn man nicht will dass die Datei von Dritten genutzt wird.
    Da Herr B und Herr H dies unterlassen kann man wohl davon ausgehen dass sie genau das nicht wollen, sondern dass ihr Interesse darin liegt dass moeglichst viele Leute ihre Dateien (Fotos sind es ja nicht) nutzen.
    Wenn der Muenzhandel schon nicht laueft, dann muss es das Abmahnungsgeschaeft eben rauseissen.

    Ich wuerde keinesfalls zahlen, sondern es auf einen Prozess ankommen lassen.
    Es gibt schon auch Richter, die nicht die Augenbinde der Justitia utragen, sondern genau hinsehen, wenn man ihnen nur die entsprechenden Hinweise gibt.
    Man kann wirklich nicht verlangen dass die Justiz Spezialist in Sachen Bildherstellung - bearbeitung ist.

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