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Abmahnung Thomann Individual GmbH

Abmahnung Thomann Individual GmbH - Kennzeichnung von Kopfhörern


Abmahnung Thomann Individual GmbH

Nachdem erst kürzlich der Abmahnwelle der Firma Xeras e.K. durch die Gerichte ein Ende gesetzt wurde, erreicht uns nun erneut eine neuerliche wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die die Kennzeichnung von Kopfhörern betrifft.

Diese Abmahnung lässt nunmehr die Firma Thomann Individual GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführung Herrn Martin Thomann, Friedrich-List-Straße 23, 33100 Paderborn, durch ihren Bevollmächtigten aussprechen.

Die Firma Thomann Individual GmbH betreibt über das Internet unter thomann-individual.de und auch über die Internetplattformen Ebay.de und Amazon.de den Verkauf von verschiedenen Elektrogeräten von registrierten Herstellern, u.a. auch Kopfhörer.

Aufgrund eines kürzlich durchgeführten Testkaufs habe die Firma Thomann Individual GmbH feststellen müssen, dass die vom Empfänger der Abmahnung vertriebenen Kopfhörer nicht über eine ordnungsgemäße, dauerhafte Kennzeichnung nach § 9 Abs. 2 ElektroG n.F. bzw. § 7 Satz 2 ElektroG a. F. am Kopfhörer, bzw. Kopfhörerkabel selbst, verfügen (OLG Hamm, Urteil v. 14.08.2014, 4 U 46/14, OLG Hamm Urteil v. 14.09.2014, 4 U 77/14, OLG Celle, WRP 2014, S. 228).

Das Gerät sei selbst gar nicht mit dem Symbol der „durchgestrichenen Tonne" ausgezeichnet, nicht einmal mit einem leicht zu entfernenden Fähnchen am Kabel, was aber sowieso unzureichend, da nicht dauerhaft, wäre (BGH, Urteil v. 09.07.2015, 1ZR224/13). So sei lediglich auf dem Verpackungsbeutel des Elektrogerätes -was unzureichend wäre- das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne angebracht. Das Symbol müsse auf dem Kopfhörer als Elektrogerät selbst angebracht sein, da dieses groß genug für eine Anbringung sei (BGH, Urteil v. 09.07.2015, 1ZR224/13, OLG Hamm, Urteil v. 14.08.2014, 4 U 46/14, OLG Hamm Urteil v. 14.09.2014, 4 U 77/14, OLG Celle, WRP 2014, S. 228).

Richtig gekennzeichnet wäre der Kopfhörer nur dann, wenn das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne beispielsweise entweder auf dem Klingenstecker, dem Kabel oder einem Ohrhörer aufgedruckt worden wäre, oder als schwer zu entfernender Aufkleber an diesen Stellen aufgeklebt worden wäre.

Dieses Verhalten würde daher gegen § 9 Abs. 2 ElektroG n. F. (=§ 7 Satz 2 ElektroG a.F.) und damit gegen § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, sowie § 4 Nr. 11 UWG verstoßen.

Die Firma Thomann Individual GmbH würde einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand betrieben, um die Anforderungen des Gesetzes bei der Auswahl ihrer Lieferanten und Produkte zu berücksichtigen. Dieser Aufwand würde sich in den Abgabepreisen niederschlagen, welche im Vergleich zu nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Elektrogeräten zwangsläufig höher seien.

Darüber hinaus würde eine falsche oder fehlende Kennzeichnung nach § 45 Abs. 1 Nr. 8 ElektroG n.F. eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 EUR geahndet würde. Zu Zeit würden dabei vom Umweltbundesamt regelmäßig Bußgelder i. H. v. 1.000 EUR bis 50.000 EUR verhängt.

Die Firma Thomann Individual GmbH fordert den Abgemahnten daher auf, die Bewerbung und den Vertrieb nicht ordnungsgemäß ausgezeichneter Kopfhörer umgehend innerhalb von 36 Stunden ab Zugang der Abmahnung einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Außerdem sei der Abgemahnte dazu verpflichtet, der Firma Thomann Individual GmbH Auskunft zur Berechnung eines Schadensersatzes darüber zu erteilen, welche Verkäufe Sie im Zusammenhang mit dem unlauteren Verhalten nach ElektroG innerhalb der letzten 6 Monate vor dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung getätigt wurden. Insoweit sei vom Empfänger der Abmahnung die Gesamtzahl der getätigten Verkäufe und der jeweilig erzielte Verkaufspreis mitzuteilen.

Zudem soll der Empfänger der Abmahnung die Kosten Derselben aus einem Gegenstandswert von 40.000 EUR erstatten.

Der zugrunde gelegte Gegenstandswert von 40.000,00 EUR für den vorliegend geltend gemachten Wettbewerbsverstoß sei auch angemessen (LG Bremen, Az.: 12 0 270/07; LG Bremen, Az.: 12 0 386/07, jeweils 50.000,-- EUR).

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Thomann Individual GmbH erhalten haben, sprechen Sie uns an.


UPDATE 28.05.2019: Löschungsaufforderung und Anschriftsänderung

Die Thomann Individual GmbH fordert uns zur Löschung des vorstehenden Beitrags auf und teilt mit, dass sich ihre Anschrift geändert habe. Die Thomann Individual GmbH sei jetzt unter der Adresse Pagendarmweg 1, 33100 Paderborn, ansässig.


Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Anyerli Hölzlwimmer

    18 Januar 2017 um 18:12 |
    Hallo, ich habe bei ebay Kopfhörer von diesem Unternehmen gekauft, ich habe das Geld überwiesen, kurz darauf wurde der Artikel stioniert. Jetzt weiß ich nicht ob ich das Geld zurückerstattet bekomme oder die Kopfhörer zugesendet kriege, von Ihnen bekomme ich keine Antwort,..
    . ich hoffe sie können mir weiter helfen

    mfg

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