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Abmahnung the-trading-company GmbH

Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH -bikeshop2000


Abmahnung the-trading-company GmbH bikeshop2000

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH, Geschäftsführer: Tanno Tiarks, Kerner Str. 15, 71120 Grafenau, (bikeshop2000) vor. Von der Abmahnung ist das Marktsegment Sportartikel, insbesondere auch aus dem Bereich des Radsports betroffen.

In der Abmahnung ist zu lesen, dass die Firma the-trading-company GmbH nicht bereit sei, unlauteres Wettbewerbsverhalten vom Empfänger der Abmahnung zu dulden. So habe die the-trading-company GmbH festgestellt, dass das Verhalten des Empfängers der Abmahnung im Wettbewerb gegen § 4 Nr. 11, §§ 5 Abs. 1 Nr. 7, 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) i. V. m. § 3 Abs. 2 UWG verstoßen würde.

Beanstandet wird die Werbung mit Garantien. Dieser Hinweis auf eine Garantie sei in der vorliegenden Form unzulässig, da keine Angaben zur Art der gewährten Garantie gemacht würden. Nach der für den Verbrauchsgüterkauf im Sinne von§ 474 Abs. 1 BGB geltenden und gemäß § 475 Abs. 1 BGB zwingenden Vorschrift des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB müsse eine Garantieerklärung einfach und verständlich abgefasst sein. Gemäß § 477 Abs. 1 Satz 2 BGB müsse eine solche Erklärung zudem einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§ 477 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) sowie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie den Namen und die Anschrift des Garantiegebers (§ 477 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Der Gesetzgeber habe die Pflicht des Werbenden, den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung über die Bedingungen für Garantien in klarer und verständlicher Weise zu informieren, ergänzend in Art. 246 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Einführungsgesetzbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzlich vorgeschrieben und hierbei die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher in  nationales Recht umgesetzt.

Insofern fordert die Firma the-trading-company GmbH den Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Auf die Kosten der Abmahnung wird in dem Schreiben der Firma the-trading-company GmbH durch ihre bevollmächtigte Kanzlei nicht weiter eingegangen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.


UPDATE 05.01.2018: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma the-trading-company GmbH, Grafenau, vertreten durch eine Kölner Anwaltskanzlei, vor.

Auch hier wird die Werbung mit Garantien in einem Onlineangebot beanstandet. Betroffen ist das Marktsegment "Fahrradheckträger".

Der Empfänger der Abmahnung soll unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der the-trading-company GmbH abgeben.

Konkrete Abmahnkosten werden mit der Abmahnung (noch) nicht geltend gemacht. Es wird lediglich ausgeführt, dass sich die Kosten nach dem Streitwert richten würden, der in der Hauptsache mit 30.000,00 Euro veranschlagt würde, dessen endgültige Fest­setzung im Streitfalle allerdings dem zuständigen Gericht obliege.



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