Abmahnung Steffen Beetz
Uns geht eine Abmahnung des Herrn Steffen Beetz durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert zu. die Mit dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnung lässt Herr Steffen Beetz durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert die fehlende Angabe des Grundpreises beanstanden. Von der Abmahnung ist das Marktsegment Parfüms auf dem Online-Marktplatz eBay betroffen.
Einen umfassenden Ratgeber zur Preisangabenverordnung und insbesondere auch zur Angabe von Grundpreisangaben haben wir Ihnen HIER und HIER zusammengestellt.
In Bezug auf die fehlende Grundpreisangabe lässt Herr Steffen Beetz insofern zur Unterlassung und zur Zahlung der Kosten der Abmahnung auffordern. Hierbei wird der Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert ein Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR zu Grund gelegt. Die hieraus errechneten Kosten der Abmahnung belaufen sich somit auf 745,40 Euro.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Steffen Beetz durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert erhalten haben sollten, raten wir dringend an, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung nicht vorschnell zu unterzeichnen und an Rechtsanwalt Stefan Tabbert zurück zu senden.
Insbesondere muss hierbei beachtet werden, dass durch die Rücksendung einer der Abmahnung beigelegten vorformulierten Unterlassungserklärung ein Vertrag mit dem Abmahner zu Stande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit entfaltet.
Außerdem sollte beachtet werden, dass, wie die Erfahrung zeigt, richtige Grundpreisangaben oftmals sehr schwer umsetzbar sind und ein hohes Risiko für Fehler in der Zukunft besteht. Insofern muss sich der Abgemahnte nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung immer vor Augen führen, dass die Gefahr besteht, eine Vertragsstrafe zu verwirken.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Herrn Steffen Beetz durch Rechtsanwalt Stefan Tabbert erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.