Abmahnung Sony wegen Playstation 3 Jailbreaks (PS3 Break)
Laut Medienberichten mahnt die Firma Sony derzeit deutsche Käufer ab, die aus Hong Kong / China importierte USB-Sticks gekauft haben, mit deren Hilfe der Kopierschutz der PS3 ausgehebelt werden kann.
Bislang sei es technisch unmöglich gewesen, Sicherheitskopien auf der PS3 abzuspielen. Dies habe sich kürzlich dadurch geändert, daß eine Hacker-Gruppe eine Sicherheitslücke aufgedeckt hat und sich so nunmehr Spiele von und auf externe oder interne Festplatten hin und her kopieren lassen sollen – sprich: selbstgebrannte Raubkopien seien nunmehr auf der Konsole durch Umgehung des Kopierschutzes spielfähig.
Diese USB-Dongles seien auch durch deutsche Händler verkauft worden, bis nunmehr der Zoll eine Lieferung solcher USB-Sticks nach Deutschland abgefangen habe – die abgefangene Lieferung sei dabei sogar mit den Worten „PS3 Break“ bezeichnet worden.
Sodann sollen die Käufer der USB-Sticks durch die Rechtsanwälte der Firma Sony abgemahnt und zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen aufgefordert worden sein, die jeweils Vertragsstrafeversprechen von 5.100,00 € vorsehen.
Allerdings sollen die Abmahnkosten, also die Rechtsanwaltsgebühren der Sony-Anwälte, nicht geltend gemacht bzw. im Falle der Fristeinhaltung erlassen worden sein.
Auch wenn dies sicherlich eine faire Geste ist und so zugleich ein kostenträchtiges gerichtliches Verfahren vermieden werden kann, ergeben sich selbst aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch vielerlei erhebliche Risiken für die Zukunft. Bei jedweden Unsicherheiten sollten sich die Abgemahnten daher dringend an einen kompetenten Rechtsbeistand wenden, um so mögliche Kosten und Gefahren auch für die Zukunft, bspw. durch die Abgabe einer abgeänderten / modifizierten Unterlassungserklärung, abzuwenden.
Keinesfalls aber sollten die Forderungen der Firma Sony als "Abzocke" abgetan werden oder solche Schreiben ignoriert werden. Im Falle ausbleibender oder falscher Reaktion können nämlich erhebliche Kosten durch gerichtliche Verfahren entstehen.
Natürlich können Sie sich bei Fragen gern an uns wenden.
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