Abmahnung SMtec GmbH
Die SMtec GmbH, Peter-Panzer-Str. 41a, 48351 Everswinkel, spricht eine markenrechtliche Abmahnung durch die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft aus. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, die SMtec GmbH in ihren Kennzeichenrechten an der Wortmarke „KAYFUN“ verletzt zu haben.
Die Wortmarke „KAYFUN“ wurde durch die SMtec GmbH in den Nizza Klassen 34, 6, 11 (Waren aus Metall, Dampferzeugungsgeräte, elektronische Zigaretten) eingetragen.
Mit der Abmahnung lässt die SMtec GmbH durch die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft zur Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung auffordern. Weiter fordert die SMtec GmbH den Abgemahnten zur Erteilung von Auskünften in Bezug auf die Markenverletzung auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass diese Auskunftsverpflichtung in erster Linie dazu dient, dem Verletzten die Berechnung möglicher Schadensersatzansprüche der Höhe nach zu ermöglichen.
Weiter soll der Empfänger der Abmahnung der SMtec GmbH die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 EUR zum Ausgleich bringen.
Generell kann nur davor gewarnt werden, eine mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung vorschnell zur Unterschrift zu bringen. Hierbei ist von entscheidender Bedeutung, dass eine solche mit der Abmahnung vorgelegte Unterlassungserklärung lediglich einen Vertragsentwurf des Abmahners darstellt, der in aller Regel von diesem deutlich zu weit gefasst wird. Würde ein solcher Entwurf einer Unterlassungserklärung 1:1 zur Unterschrift gebracht, würde ein wirksamer Vertrag mit dem Abmahner zu Stande kommen, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Egal, ob auf die darin getroffenen Vereinbarungen ein Rechtsanspruch besteht oder nicht oder ob die Abmahnung gar unberechtigt war.
Wenn auch Sie eine Abmahnung der SMtec GmbH durch die Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an.