• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Sheryl Clausen Marke Pearl

Abmahnung Frau Sheryl Clausen "PEARL"-Marken durch die Kanzlei PREU BOHLlG & PARTNER


Abmahnung Frau Sheryl Clausen "PEARL"-Marken durch die Kanzlei PREU BOHLlG & PARTNER

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Frau Sheryl Clausen, Kapstadt, Südafrika, durch die Kanzlei PREU BOHLlG & PARTNER vor. In dieser Abmahnung lässt die Kanzlei PREU BOHLlG & PARTNER ausführen, dass Frau Sheryl Clausen Inhaberin von "PEARL"-Marken, nämlich einerseits der EU-Marke 007042971 "PEARL", die u. a. Schutz in Klasse 12 für Fahrzeuge, Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör beansprucht  sowie andererseits der DE-Marke 303 37 619 "PEARL", die ebenfalls Schutz für Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör beansprucht, sei. Die letztgenannte Marke wurde auf Frau Sheryl Clausen Anfang Januar von Herrn Derek Pretorios übertragen, was anwaltlich versichert wird. Die genannten Marken würden in Lizenz rechtserhaltend durch die Bellitanner Pearl Europe GmbH für Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör sowie elektrische Fahrräder benutzt.

Frau Sheryl Clausen musste angeblich feststellen, dass der Empfänger der Abmahnung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Zeichen "PEARL" gekennzeichnetes Fahrradzubehör, anbietet und vertreibt, ohne dass Frau Sheryl Clausen die Zustimmung zur Verwendung des Zeichens "PEARL" für dieses Fahrradzubehör erteilt hätte. Der Empfänger der Abmahnung würde sicherlich Verständnis dafür haben, dass Frau Sheryl Clausen nicht bereit sei, die vorstehend beschriebene Verletzung ihrer Markenrechte zu dulden. Frau Sheryl Clausen lässt mit der Abmahnung daher höflich aufzufordern, Angebot und Vertrieb von Fahrradzubehör mit dem Zeichen "PEARL" unverzüglich einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Der Empfänger der Abmahnung soll sich in dieser Unterlassungserklärung  gegenüber Frau Sheryl Clausen, 4 Prospect Place, Sommerset West, Kapstadt, Südafrika, verpflichten,

1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von Frau Sheryl Clausen festzusetzenden und im Streitfall vom Landgericht Hamburg, Zivilkammer 12, zu überprüfenden angemessenen Vertragsstrafe zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung von Frau Sheryl Clausen unter dem Zeichen "PEARL" Fahrradzubehör, nämlich [konkretes Produkt] zu bewerben, anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen;

2. ihr Auskunft über Art, Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen i.S.d. Ziff. 1 zu erteilen, insbesondere zum erzielten Umsatz und Gewinn;

3. ihr allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die in Ziff. 1 genannten verbotenen Handlungen entstanden ist und/oder zukünftig noch entstehen wird;

4. ihr die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner, Warburgstraße 35, 20354 Hamburg, nach einem Gegenstandswert von € 50.000,00 nebst Testkaufkosten zu ersetzen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Frau Sheryl Clausen durch die Rechtsanwälte Preu Bohlig & Partner erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zur Unterschrift zu bringen. Diese ist unserer Auffassung noch deutlich zu weit gefasst.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland