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Abmahnung Secura Consult Versicherungsmakler GmbH

Abmahnung der Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH


Abmahnung der Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH, Geschäftsführer Olaf Hallwachs, Karl-Liebknecht-Str. 169, 16548 Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Roger Näbig, vor.

Mit ihrer Abmahnung lässt die Secura Consult Versicherungsmakler GmbH das Fehlen eines angeblich rechtlich erforderlichen Datenschutz-Hinweises auf einer Internetseite beanstanden.

Wenn der Betreiber einer Internetseite personenbezogene Daten u.a. über ein sogenanntes Kontaktformular erhebt, so z.B. den Namen und die E-Mail-Adresse des Nutzers, dann müsse er den Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung von Daten und das Erfordernis seiner Einwilligung zur Nutzung gemäß § 13 Abs. 1 TMG mittels einer Datenschutzerklärung unterrichten, auch wenn der Nutzer seine Angaben freiwillig macht. Diese Unterrichtung des Nutzers müsse zu Beginn des Nutzungsumfangs der Homepage und auch später jederzeit abrufbar sein, so Rechtsanwalt Roger Näbig in seiner Abmahnung weiter.

Natürlich „nur vorsorglich“ möchte Rechtsanwalt Näbig den Empfänger seiner Abmahnung noch darauf hinweisen, dass gegen ihn ein Bußgeld bis zu 50.000,00 € von der zuständigen Datenschutzbehörde gemäß § 16 TMG verhängt werden könne, da er nicht sichergestellt habe, auf der Homepage, trotz der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, den Nutzer zu Beginn des Nutzungsumfangs und später jederzeit abrufbar auf seine Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten im Rahmen des Datenschutzes hinzuweisen.

Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Secura Consult Versicherungsmakler GmbH aufgefordert.

Weiter sollen Abmahnkosten, also Rechtsanwaltsgebühren, aus einem Gegenstandswert von 9.500,00 € gezahlt werden.

Letztlich fordert Anwalt Näbig den Abgemahnten noch dazu auf, Rückfragen oder Erklärungen - sollten diese für erforderlich gehalten werden - nur schriftlich per Telefax an ihn zu richten.


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