Abmahnung SEBO Handels und Vertriebs GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Pfister, Am Kebisgraben 17, 97616 Salz, vor.
Mit ihrer Abmahnung lässt sich die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH durch Rechtsanwalt David Denner (Anwaltskanzlei Denner), Bad Neustadt, anwaltlich vertreten.
In der Abmahnung führt Rechtsanwalt David Denner zunächst aus, dass die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH auf der Internetplattform eBay gewerbsmäßig Baustoffe vertreibe und unter dem Namen baudiscount24de eine Vielzahl an Baumaterialien, Bauzubehör und Bauchemie verkaufe. Die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH sei deshalb direkter Mitbewerber des Empfängers der Abmahnung.
Im Namen der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH wirft Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung sodann vor, dass ein Artikel ohne Angabe des Grundpreises auf der Internethandelsplattform eBay angeboten worden sei – dies stelle eine unlautere Handlung dar.
Anschließend erklärt Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung, dass ihn die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH dazu ermächtigt habe, vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Der Unterlassungsanspruch könne allerdings außergerichtlich nur durch die unverzügliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung befriedigt werden.
Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb durch Rechtsanwalt David Denner unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH aufgefordert.
Ebenfalls fordert Rechtsanwalt David Denner unter Fristsetzung dazu auf, die Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren für die Aussprache der Abmahnung) aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € zu ersetzen. Hierzu erklärt Rechtsanwalt David Denner dem Empfänger der Abmahnung, dass die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH vorsteuerabzugsberechtigt sei, weshalb die Mehrwertsteuer von dem Empfänger der Abmahnung zu ersetzen ist. Bei der Bemessung des Streitwertes habe man sich an der herrschenden Rechtsprechung orientiert, so Rechtsanwalt David Denner in der Abmahnung weiter.
Der Abmahnung ist sodann eine durch Rechtsanwalt David Denner vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch in der uns vorliegenden Form keinesfalls unterschrieben werden sollte. Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine strafbewehrte Unterlassungserklärung grundsätzlich lebenslänglich gilt und ein Verstoß dagegen zu empfindlichen Vertragsstrafenforderungen führen kann.
Aus diesem Grunde ist es zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken dringend geboten, eine Abmahnung im Vorfeld zu überprüfen und erst im Anschluss daran etwaige (Unterlassungs-) Erklärungen abzugeben.
UPDATE 16.09.2013: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH, vertreten durch den GF Sebastian Pfister, aus Salz vor.
Auch diesmal lässt sich die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH durch den in Bad Neustadt ansässigen Rechtsanwalt David Denner (Anwaltskanzlei Denner) vertreten und mit ihrer Abmahnung erneut die fehlende Grundpreisangabe bei dem Angebot von Alu-Klebeband auf der Internethandelsplattform eBay beanstanden.
Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert Rechtsanwalt Denner zur Erstattung von Abmahnkosten - also Rechtsanwaltsgebühren - aus einem Gegenstandswert / Streitwert von 10.000,00 € auf.
Aus vielerlei Gründen konnten wir auch diesmal nicht empfehlen, die durch die Anwaltskanzlei Denner vorformulierte und der Abmahnung beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH abzugeben.
Sollten auch Sie von einer Abmahnung der Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH bzw. Rechtsanwalt David Denner betroffen sein, können Sie sich gern unverbindlich mit uns in Verbindung setzen.
UPDATE 08.05.2014: Vertragsstrafen werden geltend gemacht
In mehreren uns vorliegenden (aktuellen) Fällen lässt die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH, Am Kebisgraben 17, 97616 Salz, durch Rechtsanwalt David Denner, Meininger Str. 25, 97616 Bad Neustadt, Ansprüche auf Vertragsstrafenzahlungen behaupten.
Diesen Vertragsstrafenforderungen gingen jeweils Abmahnungen voraus, die die SEBO Handels und Vertriebs GmbH im Frühjahr 2013 durch Rechtsanwalt Denner gegenüber Onlinehändlern hat aussprechen lassen. Die seinerzeit nicht anwaltlich vertretenen Abgemahnten haben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nunmehr (jeweils mehrfach) gegen diese zuvor abgegebenen Unterlassungserklärungen verstoßen haben.
Die Vertragsstrafen werden je Verstoß mit 2.000,00 € beziffert. Insgesamt beläuft sich die Summe der Vertragsstrafen auf einen Betrag in fünfstelliger Höhe.
Weiter fordert Rechtsanwalt Denner jeweils erneut zur Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren zu eigenen Gunsten auf.
Dies zeigt einmal mehr, dass Abmahnungen die Abmahnungen der SEBO Handels und Vertriebs GmbH bzw. RA David Denner nicht unbedacht abgetan werden sollten. Durch taktisch sinnvolle Maßnahmen im Vorfeld lassen sich derartig empfindliche Forderungen von vornherein vermeiden.
Dies gilt umso mehr, als dass sich in den Abmahnfällen der SEBO Handels und Vertriebs GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Denner, auch die Frage des Rechtsmissbrauchs im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG stellt.
UPDATE 04.06.2014: Weitere Vertragsstrafen...
Uns sind weitere Schreiben von Rechtsanwalt David Denner zugegangen, mit denen die Firma SEBO Handels und Vertriebs GmbH Vertragsstrafenforderungen von 3.000,00 € bis 6.000,00 € geltend machen lässt, nachdem die zuvor nicht anwaltlich beratenen Abgemahnten gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen haben sollen.
Auch diese Fälle zeigen, dass eine Abmahnung weitreichendere finanzielle Folgen haben kann, als die anfängliche Frage, ob Abmahnkosten von einigen hundert Euro erstattet werden müssen. Derartige Vertragsstrafenforderungen können für die Abgemahnten existentielle Folgen haben, sodass man unverzüglich nach Erhalt die rechtlichen Alternativen abklären sollte.