Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
Uns geht eine Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V., Schwanthalerstraße 110, 80339 München, zu.
Mit dieser Abmahnung lässt der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. einen Verstoß gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung in der Werbung eines Onlinehändlers beanstanden.
Nach eigenen Angaben des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. besteht die Kerntätigkeit des Verbandes in der Überwachung des lauteren Wettbewerbs sowie in der Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht.
Im Fall von Verstößen würden die wettbewerbswidrig handelnden Unternehmen in der Regel außergerichtlich zur Unterlassung aufgefordert. Könne die Auseinandersetzung auf diese Weise nicht beendet werden, würde häufig eine Klärung auf dem Rechtsweg erfolgen.
Im Anschluss daran würde der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. eine engmaschige Nachkontrolle betreiben, ob etwaige Unterlassungserklärungen und/oder gerichtliche Verbote eingehalten würden. Hierbei würde der Schutzverband häufig auf Veranlassung von Unternehmen, aber auch aus eigener Initiative tätig.
Auftrag des Schutzverbandes ist es der eigenen Präsentation auf der Homepage nach (Stand 05.11.2015),
- im Interesse der Allgemeinheit, den lauteren Wettbewerb in der Wirtschaft zu fördern, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erhalten, echten Leistungswettbewerb zu schützen und den unlauteren Wettbewerb in allen Erscheinungsformen im Zusammenwirken mit Behörden und Gerichten zu bekämpfen (gemäß §2 Nr.1 der Satzung).
- faire Wettbewerbsbedingungen für alle Gewerbetreibenden zu schaffen und zu erhalten – unabhängig ihrer Betriebsgröße und im Interesse aller Marktteilnehmer.
- sich auch „heißer”, d.h. kontrovers diskutierter Rechtsfragen anzunehmen. In Abgrenzung zu Verbänden, die ausschließlich und massenhaft klare Rechtsverstöße aus der Werbung kostenpflichtig abmahnen und somit sichere Einnahmen verfolgen, geht es in der Tätigkeit des Schutzverbands oftmals auch um umstrittene Rechtskomplexe.
-für die jeweilige Branche bedeutsame und umstrittene Fragen sowie wettbewerbsrechtlich grundlegende Problemstellungen einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen.
Der Schutzverband agiert grundsätzlich neutral und als objektive Kontrollinstanz im Wettbewerb!
Insoweit der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. außergerichtlich mit der Abmahnung zur Unterlassung auffordert, muss beachtet werden, dass durch die Unterzeichnung einer vom Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärung ohne Modifikationen ein Vertrag mit dem Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. zustande kommt, der sodann ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Die Gefahren eines solchen Unterlassungsvertrages in der Zukunft sind nicht zu unterschätzen.
Wenn auch Sie eine Abmahnung des Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. erhalten haben sollten sprechen Sie uns an.