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Abmahnung Rinelli GmbH

Abmahnung Rinelli GmbH durch Rechtsanwalt Markus Zöller


Abmahnung Rinelli GmbH durch Rechtsanwalt Markus Zöller

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Rinelli GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Nicola Rinelli, Elbinger Straße 20, 48157 Münster, vor.

Mit dieser Abmahnung lässt sich die Firma Rinelli GmbH durch den Münsteraner Rechtsanwalt Markus Zöller vertreten.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf gegenüber einem Onlinehändler, eine fehlerhafte/veraltete Widerrufsbelehrung im Rahmen eines eBay-Angebots verwendet zu haben.

Zur Begründung des Wettbewerbsverhältnisses führt Rechtsanwalt Markus Zöller aus, dass die Firma Rinelli GmbH Weinkisten über das Internet vertreibe.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Rinelli GmbH zum Ausgleich von Abmahnkosten (also Rechtsanwaltsgebühren für RA Markus Zöller für die Aussprache der Abmahnung) auf.

Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 20.000,00 € beziffert.

Ferner hat Rechtsanwalt Zöller der Abmahnung mehrere gerichtliche Entscheidungen beigefügt, die seinen Forderungen (wohl) stärkeren Ausdruck verleihen sollen.

Tatsächlich ist Rechtsanwalt Zöller für seine mehrfachen Abmahnungen im Namen unterschiedlicher Mandanten zumindest bei uns bekannt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Abmahnungen vorschnell als „Abzocke“ oder „rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen“ abgetan werden sollten.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten sich dringend frühzeitig durch einen im Wettbewerbsrecht / gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwalt beraten lassen, um unnötige Kosten und Risiken von vornherein zu vermeiden.

UPDATE 01/2016: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rinelli GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nicola Rinelli, Amelgatzer Straße 26, 31860 Emmerthal, durch die Kanzlei in der Innenstadt, Rechtsanwalt Markus Zöller, vor.

Erneut ist von der Abmahnung der Rinelli GmbH das Marktsegment „Wein- und Holzkisten“ auf der Handelsplattform eBay betroffen.
Auch inhaltlich wird mit dieser Abmahnung erneut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beanstandet. So würde nach Ansicht der Rinelli GmbH der Empfänger der Abmahnung gegen das von dem Gesetzgeber und dem Bundesgerichtshof seit jeher geforderte Gebot der Transparenz im Fernabsatz verstoßen. Durch die vorgehaltenen Informationen bestünde weiter die Gefahr, dass der Verbraucher die ihm zustehenden Rechte nicht, oder aber erst verspätet geltend macht. Dies will sich die Rinelli GmbH nicht gefallen lassen und fordert den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Weiter fordert die Rinelli GmbH die ihr entstandenen Kosten in Höhe von 1.141,90 EUR, einen Gegenstandswert von 30.000 EUR der Abmahnung zu Grunde legend, ein. In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:

Zum Nachweis der im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Hamm bis heute angenommenen Streitwerte für wettbewerbswidriges Verhalten im Rahmen von Informationspflichtverletzungen im Fernabsatz überreichen wir zu Ihrer Kenntnisnahme eine in jüngerer Vergangenheit erstrittene einstweilige Verfügung nebst Streitwertfestsetzung, der Sie entnehmen können, dass das Landgericht Münster, Kammer für Handelssachen, den Streitwert für einen Wettbewerbsverstoß wegen der Verletzung von Informationspflichten im Fernabsatz mit 20.000,00 Euro bewertet hat. Zu beachten ist, dass im einstweiligen Verfügungsverfahren die Streitwerte, entsprechend der sog. 2/3-Rechtsprechung, mit eben 2/3 des Hauptsachestreitwerts bemessen werden. D.h., dass, soweit das Gericht einen Streitwert von 20.000,00 Euro im einstweiligen Verfügungsverfahren festgesetzt hat, es für die Hauptsache den Streitwert von 3/3, d.h. hier 30.000,00 Euro, annimmt.


UPDATE 03/2016: Weitere Abmahnung
Und wieder geht uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu, die der Münsteraner Rechtsanwalt Markus Zöller, LL.M. im Namen der Firma Rinelli GmbH, Geschäftsführer: Nicola Rinelli, aus Emmerthal ausspricht. In gewohnter Manier mahnt Rechtsanwalt Zöller eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in einem Angebot auf der Internethandelsplattform eBay ab. Der Empfänger der Abmahnung soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Rinelli GmbH abgeben und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 20.000 € an Rechtsanwalt Zöller zahlen.

Auch hier sollte die vorgefertigte und durch RA Markus Zöller vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in keinem Falle unverändert abgegeben werden, da sie erhebliche finanzielle Risiken nach sich zieht.


UPDATE 09/2018: Weitere Abmahnung
Uns geht eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rinelli GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Nicola Rinelli, Amelgatzer Straße 26, 31860 Emmerthal, durch die Kanzlei Markus Zöller zu.

Mit dieser Abmahnung lässt die Rinelli GmbH diverse angebliche Wettbewerbsverstöße rügen, wie eine fehlende Widerrufsbelehrung, einen Verstoß gegen Informationspflichten, einen Verstoß gegen allgemeine Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, keine Angaben zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht, keinen Hinweis auf die OS-Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung, einen Verstoß gegen die Impressumspflicht.

Insofern fordert die Rinelli GmbH zur Unterlassung auf. Weiter soll der Empfänger der Abmahnung die durch die Abmahnung entstandenen Kosten nach Maßgabe einer 1,5-fachen Gebühr gemäß den §§ 2, 13 RVG Nr. 2300 VV, zzgl. der Auslagen aus einem Gegenstandswert in Höhe von 60.000 EUR, mithin 2.251,48 EUR tragen.


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