Abmahnung Rimowa GmbH

Der Kölner Kofferhersteller Rimowa lässt über eine ebenfalls in Köln ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei eine marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen.
Dem Empfänger der Abmahnung lässt die Rimowa GmbH vorwerfen, durch den unautorisierten Vertrieb von Koffern mit dem sog. Rillendesign die gewerblichen Schutzrechte der Rimowa GmbH verletzt zu haben.
Das Rimowa-Rillen-Design soll umfangreichen (Marken-) Schutz genießen. Zudem sollen Angebot und Vertrieb der betroffenen Artikel nach dem sog. ergänzenden Leistungsschutz auch wettbewerbsrechtlich unzulässig sein, da in der Übernahme des Rimowa-Rillendesigns eine Herkunftstäuschung sowie eine Rufausbeutung zu sehen sei (§ 4 Nr. 9a, 9b UWG).
Der Empfänger der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Zudem werden Schadensersatzansprüche angekündigt, zu deren Bezifferung der Abgemahnte Auskunft erteilen soll.
Letztlich wird der Empfänger der Abmahnung noch dazu aufgefordert, die der Rimowa GmbH entstandenen Rechtsanwaltskosten für die Aussprache der Abmahnung zu erstatten. Die Kölner Anwaltskanzlei bewertet den Gegenstandswert der Abmahnung mit 350.000,00 €
Angesichts dieser im Markenrecht durchaus gängigen Streitwerte von mehreren hunderttausend Euro sollte die Abmahnung der Rimowa GmbH keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden.
Ausbleibende oder fehlerhafte Reaktion können empfindliche Kosten und Risiken sowie erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen, die man unbedingt vermeiden sollte. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch sämtlichen Forderungen der Rimowa GmbH „blind“ nachzukommen ist, allerdings sollte die weitere Vorgehensweise bei jedweden Zweifeln mit einem im Markenrecht/Wettbewerbsrecht tätigen Anwalt besprochen werden – so lassen sich erhebliche Kosten für die Zukunft vermeiden.
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