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Abmahnung Richard Aumann & Co.

Abmahnung Richard Aumann & Co. durch Kanzlei Aumann-Mangels


Abmahnung Richard Aumann & Co. Buchpreisbindung

Uns liegen mehre Abmahnungen der Firma Richard Aumann & Co. (Buchhandlung und Verlag „Die Wohlfühlbuchhandlung“) durch die Kanzlei Aumann-Mangels vor. Mit diesen Abmahnungen lässt die Firma Richard Aumann & Co. durch die Kanzlei Aumann-Mangels Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz beanstanden. Bereits in der Vergangenheit hatten wir düber Abmahnungen der Firma Richard Aumann & Co. berichtet.

Mit den Abmahnungen fordert die Kanzlei Aumann-Mangels die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung angeblich angefallener Rechtsanwaltskosten. Diese werden in der Abmahnung zumeist mit 651,80 EUR beziffert (Gegenstandswert 10.000 EUR).

Bei den Abmahnungen der Firma Richard Aumann & Co. sollte zunächst überprüft werden, ob das Buchpreisbindungsgesetz überhaupt im konkreten Fall Anwendung findet. Das Buchpreisbindungsgesetz gilt ausdrücklich nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher (§ 3 Satz 2 BuchPrG), also für solche Bücher, die bereits zu einem gebundenen Ladenpreis verkauft wurden. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein solches Buch als „NEU" beworben wird.

Von besonderer Auffälligkeit ist zudem das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen zumindest einer Person hinter der Firma Richard Aumann & Co. und dem mit den Abmahnungen beauftragten Rechtsanwalt der Kanzlei Aumann-Mangels. Eine besondere Qualifikation für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ist auf Seiten der Kanzlei Aumann-Mangels nicht erkennbar war. Vielmehr liegt ein kollusives Zusammenwirken zwischen der Firma Richard Aumann & Co. und der beauftragten Kanzlei Aumann-Mangels zum Nachteil der Abgemahnten unserer Meinung nach auf der Hand. Auch muss davon ausgegangen werden, dass die durch die Abmahnungen ausgelösten Rechtsanwaltskosten die finanzielle Leistungsfähigkeit der Firma Richard Aumann & Co. bei weitem übersteigen. Sollte sich dieser Verdacht in der Zukunkt weiter erhärten, spräche auch dies für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Firma Richard Aumann & Co..

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma Richard Aumann & Co. durch die Kanzlei Aumann-Mangels erhalten haben sollten, raten wir in jedem Fall dringend davon ab, die Abmahnung auf die leichte Schulter zu nehmen und die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung vorschnell unverändert zur Unterschrift zu bringen. Hierbei muss insbesondere Beachtung finden, dass durch eine solche Unterschrift ein Vertrag zu stande kommen würde, der ein Schuldanerkenntnis darstellen kann und ein Leben lang Wirksamkeit erlangt.


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Kommentare (3)

  • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

    09 Februar 2015 um 13:52 |
    Zur Information: "Daniel Sebastian" hat uns die angebliche Entscheidung des LG Frankfurt nicht zukommen lassen, sodass offen bleibt, ob sie tatsächlich exisitiert oder ob Abgemahnten dadurch nur Angst gemacht werden sollte.

    Tatsache ist jedoch, dass Rechtsanwalt Detlef H.A. Aumann-Mangels weitere Abmahnungen im Namen der "Wohlfühlbuchhandlungen" Richard Aumann & Co., Bad Arolsen, ausspricht.

    Standardisiert werden erneut angebliche Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) abmahnt, strafbewehrte Unterlassungserklärungen gefordert und Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 25.000,00 € verlangt.

    Der aktuellen Abmahnung gegenüber einem eBay-Privatverkäufer ging ein Testkauf duch den eBay-Nutzer "buchhandlungverlagaumann34454" voraus.

    An der Berechtigung der Abmahnung infolge des mutmaßlichen Rechtsmissbrauchs haben wir Zweifel. Aber auch unabhängig davon lohnt sich eine einzelfallbezogene Prüfung, da auch in diesem Fall keinerlei Ansprüche bestanden.

    antworten

  • Rechtsanwalt Alexander Bräuer

    28 August 2014 um 19:50 |
    Danke für Ihren Hinweis.

    Um die Richtigkeit Ihrer Darstellung zu überprüfen, bitten wir Sie, uns die Klage sowie die Entscheidung des LG Frankfurt zukommen zu lassen (natürlich unverbindlich und vertraulich).

    Gelegentlich haben wir nämlich Anlass zur Besorgnis, dass Abmahner durch (unzutreffende) Kommentare Ängste zu schüren versuchen...

    antworten

  • Daniel Sebastian

    28 August 2014 um 18:01 |
    Super! Klage erhalten. Das Langericht Frankfurt meint Verteidigung unbegründet. Das kostet mich jetzt richtig Geld!

    antworten

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