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Abmahnung R & S GmbH - uninovo - Busdorf

Erfahrung mit einer Abmahnung der Firma R & S GmbH, Busdorf, handelnd bei eBay unter der Bezeichnung „uninovo“, vertreten durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Wolfgang Jess & Thilo Kolberg, Schleswig


Die in Busdorf ansässige Firma R & S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Sven Klinker und Rainer Nau, handelnd bei eBay unter dem dortigen Benutzernamen „uninovo“, lässt – nach unseren Informationen sogar mehrere – Abmahnungen aussprechen und eine einstweilige Verfügung durch ihre Rechtsanwälte der Kanzlei Jess & Kolberg, Schleswig, beantragen.

Gegenstand der Abmahnung der Rechtsanwälte Wolfgang Jess & Thilo Kolberg ist die angeblich unlautere Werbung mit dem Siegel / der Auszeichnung „Stiftung Warentest“. Hierin sieht die Kanzlei Jess & Kolberg Rechtsanwälte eine Wettbewerbsverletzung zulasten der Firma R & S GmbH, so dass mit der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma R&S GmbH aufgefordert wird. Ebenfalls sollen Abmahnkosten – also Rechtsanwaltsgebühren der Kanzlei Jess & Kolberg Rechtsanwälte für die Aussprache der Abmahnung – aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 10.000,00 € erstattet werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Firma R & S GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Wolfgang Jess & Thilo Kolberg, erhalten haben, empfehlen wir Ihnen vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dringend, zur Vermeidung erheblicher Kosten und (Rechts-) Nachteile Beratung durch einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Die schweren Folgen und Risiken, die strafbewehrte Unterlassungserklärungen automatisch mit sich bringen, lassen sich vermeiden oder zumindest erheblich reduzieren, wenn unmittelbar nach Erhalt einer solchen Abmahnung taktisch sinnvoll reagiert wird. Ebenfalls kann dann intensiv überprüft werden, ob und welche Forderungen der Firma R&S GmbH – auch in finanzieller Hinsicht – begründet sind, so dass oftmals Lösungen gefunden werden können, um eine Abmahnung mit einem „erträglichen“ Risiko wieder „aus der Welt zu schaffen“.

Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung der R&S GmbH als Abzocke oder unberechtigte Massenabmahnung abtun, da Sie andernfalls ein Kostenrisiko eingehen, das sich ebenso durch eine sinnvolle Strategie vermeiden lässt.

Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich natürlich auch gern persönlich oder telefonisch an uns wenden.


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