• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Quilate Services SA "LA MARTINA"

Abmahnung Quilate Services SA durch Heuking Kühn Lüer Wojtek


Abmahnung Quilate Services SA "LA MARTINA"

Die Quilate Services SA, Chiasso, Schweiz, spricht durch die Frankfurter Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Mit dieser Abmahnung lässt die Quilate Services SA die Verletzung der Marke „LA MARTINA“ bei Modeartikeln beanstanden.
Nach Angaben in der Abmahnung ist die Quilate Services SA Inhaberin der Kennzeichenrechte an der Bezeichnung „LA MARTINA“. Insofern wird darauf hingewiesen, dass in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Gebiet der EU das Kennzeichen „LA MARTINA“ markenrechtlichen Schutz genieße (Register-Nr. 000397117, Register-Nr. 302010001624). Entsprechende Auszüge aus dem Markenregister sind der Abmahnung der Quilate Services SA beigelegt. So sei die für den Europäischen Wirtschaftsraum angemeldete Wort-/Bildmarke, die den für die Marke „La Martina” bekannten Polospieler zeigt, sowie die deutsche Wortmarke mit dem Wortbestandteil „La Martina” verletzt.

Zunächst fordert die Quilate Services SA mit dieser Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die der Abmahnung der Quilate Services SA beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht neben der Pflicht zur Unterlassung weitere Ansprüche auf Auskunftserteilung, zur Erstattung von Schadenersatz und zur Tragung der Rechtsanwaltskosten vor.

Die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000 EUR eingefordert. In der Summe sind dies 2.948,90 EUR.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Quilate Services SA die Verletzung der Marke „LA MARTINA“ erhalten haben sollten, sprechen Sie uns an. In jedem Fall sollte bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aller größte Vorsicht walten. So muss bedacht werden, dass durch die Unterzeichnung der mit der Abmahnung vorgelegten Unterlassungserklärung ohne jegliche Änderungen ein Vertrag zustande kommen kann, der ein Leben lang Wirksamkeit erlangt. Die seitens der Quilate Services SA mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung stellt dabei lediglich einen Vertragsentwurf der Quilate Services SA dar, der unserer Ansicht zu Gunsten der Quilate Services SA formuliert ist.


Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland