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Abmahnung ProfiDog GbR

Abmahnung der Firma ProfiDog GbR, Lars Köhle und Tim Schmutzler


Abmahnung ProfiDog GbR durch die Rechtsanwälte Bartholomé

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma ProfiDog GbR, Lars Köhle und Tim Schmutzler, Sümbergstraße 13, 58730 Fröndenberg, durch die Rechtsanwälte Bartholomé und Goosmann, Dortmund, vor. Die Firma ProfiDog GbR handelt selbst auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „ProfiDog Hundeshop“ mit Tierbedarf.

Gegenstand der Abmahnung der Firma ProfiDog GbR ist die angeblich rechtswidrige Werbung mit „TÜV geprüft“ in einem Angebot eines Mitbewerbers. Zu den Fallstricken in Bezug auf die Werbung mit einem "TÜV- und GS-Prüfzertifikat" haben wir in der Vergangenheit bereits mehrfach ausgeführt.

Nach den Ausführungen der Firma ProfiDog GbR wird in der beanstandeten Werbung nicht deutlich, welche konkrete TÜV-Stelle in welchem Umfang eine solche Prüfung vorgenommen hat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die ProfiDog GbR durch die Rechtsanwälte Bartholomé und Goosmann die Begleichung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 EUR.

In dem uns vorliegenden Abmahnverfahren können wir nicht anraten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Modifikationen zur Unterschrift zu bringen. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass der der Abmahnung beigefügte Entwurf einer Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafenhöhe von über 5.000 EUR vorsieht.

Auch sollte sich der Empfänger der Abmahnung der Firma ProfiDog GbR immer vor Augen halten, dass durch die unveränderte Unterschrift der Unterlassungserklärung sofort ein Vertrag mit der Firma ProfiDog GbR zu Stande kommt, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Die Gefahren aus einer solchen Unterlassungserklärung sind hierbei kaum zu übersehen.


UPDATE 27.02.2014: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma ProfiDog GbR, vertreten durch die Rechtsanwälte Bartholome & Goosmann vor, mit der die angeblich unzulässige Werbung mit Garantien beanstandet wird.

Neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 15.000,00 € gezahlt werden.


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