Abmahnung Primis GmbH
Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Primis GmbH, Unnauer Weg 7 A, 50767 Köln, vertreten durch die Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss, vor.
Der Empfänger der Abmahnung ist ein eBay-Händler, der Kosmetikprodukte und dabei u.a. Eau De Toilettes verkauft.
Dem abgemahnten eBay-Händler wird vorgeworfen, ein Parfüm/Eau de Toilette angeboten und verkauft zu haben, das den inzwischen verbotenen Inhaltsstoff „Lilial“ enthalte.
Diese Abmahnung erinnert dabei stark an die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die die MEDIUS Rechtsanwälte Anfang des Jahres 2024 ursprünglich noch im Namen der Firma Primis SFF Handels GmbH & Co. KG ausgesprochen hat (wir berichteten).
Hintergrund des Vorwurfs der Abmahnung durch die Firma Primis GmbH
Kosmetika und kosmetische Mittel, die die Stoffe „Lyral“ oder „Lilial“ enthalten, dürfen wegen des Verdachts auf gesundheitsschädigende und krebserregende Wirkung nicht mehr vertrieben werden. Diese Duftstoffe, wie „Lyral“ oder „Lilial“, sind oft in Parfums, Eau de Toilettes, Deodorants, After Shaves und parfümierten Pflegeprodukten wie Seifen, Cremes oder Duschgels zu finden. Hydroxyisohexyl-3-cyclohexene carboxaldehyde (HICC, auch Lyral) ist aufgrund seines starken allergenen Potentials bis hin zu entzündlichen Reaktionen verboten. Produkte mit diesem Inhaltsstoff dürfen seit dem 23.08.2021 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt, also vertrieben, werden. Ebenso wurde der Duftstoff Butylphenyl Methylpropional (Lilial) aufgrund seiner Einstufung als krebserzeugend, erbgutschädigend und fortpflanzungsgefährdend am 01.03.2022 verboten.
Ein Gutachten, das der Abmahnung der Firma Primis GmbH beiliegt, habe bestätigt, dass das vom abgemahnten eBay-Händler verkaufte Eau De Toilette weiterhin Lilial enthalte, was gegen das Verbot gemäß Art. 15 Abs. 2 S. 1 der sog. CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 und Anhang der Verordnung (EU) 2021/1902) verstoße.
Der Empfänger der Abmahnung soll nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Primis GmbH abgeben. Darüber hinaus werden Abmahnkosten auf Basis eines Streitwerts von 25.000,00 € gefordert, die an die Medius Rechtsanwälte zu zahlen seien. Zudem wird die Erstattung von Gutachterkosten in Höhe weiterer 580,00 € gefordert.
Sollte die Abmahnung der Primis GmbH inhaltlich berechtigt sein, stellt sich für den abgemahnten Händler insbesondere die Frage nach der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es muss sorgfältig geprüft und abgewogen werden, ob und in welcher Form eine solche Erklärung abgegeben werden kann und sollte. Das hat den Hintergrund, dass strafbewehrte Unterlassungserklärungen in rechtlicher Hinsicht wie Verträge anzusehen sind, die zeitlich unbefristet (lebenslänglich) gültig bleiben.
Brisant ist dabei insbesondere, dass künftige Verstöße gegen die Unterlassungserklärung dazu führen können, dass die abmahnende Firma Primis GmbH Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro pro Verstoß fordert. Die Besonderheit in dem uns vorliegenden Fall liegt allerdings darin, dass die Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes nicht (wie allgemein üblich) an die abmahnende Firma gezahlt werden soll. Stattdessen soll in der uns vorliegenden Sache die Vertragsstrafe für künftige Verstöße an die Stiftung Deutsche Krebshilfe, Buschstr. 32, 53113 Bonn, gezahlt werden.
Das ändert aber letztlich nichts daran, dass Vertragsstrafen gezahlt werden müssen, sollte es in Zukunft zu Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungserklärung kommen. Vor diesem Hintergrund sollte das Hauptaugenmerk auch im Falle einer begründeten/berechtigten Abmahnung immer auch in der Frage nach dem Umgang mit der strafbewehrten Unterlassungserklärung liegen. Hier lohnt es sich definitiv, genauer hinzuschauen und alle Handlungsoptionen zu beleuchten, damit anschließend eine unter Risiko- und Taktikgesichtspunkten sinnvolle Vorgehensweise eingeschlagen wird. Abgemahnten wird daher dringend empfohlen, sofort fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen, um den Inhalt der strafbewehrten Unterlassungserklärung sorgfältig zu prüfen und, wenn möglich, auf ein Minimum zu beschränken. Es sollte auch taktisch geprüft werden, ob es Alternativen gibt, die eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überflüssig machen könnten.
Falls auch Sie eine Abmahnung der Firma Primis GmbH bzw. von der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, können Sie sich im Rahmen eines für Sie unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats gern auch an uns wenden.