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Abmahnung Porsche AG Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen


Abmahnung Porsche AG © Henri FRONTIER - Fotolia.com

Die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lässt derzeit über die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Betroffen ist das Marktsegment Autozubehör.

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des unerlaubten Verkaufs und des unerlaubten Vertriebs von Zubehörteilen geltend gemacht, da diese Zubehörteile u.a. mit dem Porsche-Schriftzug, dem Porsche-Wappen, „911“, "CaymanS" oder „Carrera“ gekennzeichnet sind und dem Abmahnschreiben der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG nach nicht von der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG stammen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 130.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.980,40 EUR.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

Update: 
Uns geht eine weitere Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner zu. In der Abmahnung der wird ausgeführt, dass die Porsche AG feststellen musste, dass der Empfänger der Abmahnung der Porsche AG bei eBay Porsche PIWIS Diagnosetester angeboten hätte. Auf diesen befand sich nach Angaben in der Abmahnung eine Raubkopie der Software, an der der Porsche AG alle Nutzungsrechte zustehen würde. Durch Angebot und Vertrieb von Raubkopien würde das Urheberrecht der Porsche AG, die Inhaberin der Verwertungsrechte sei,  verletzt, so dass der Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung verpflichtet sind (§§ 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG).

Außerdem würden hierdurch die Kennzeichenrechte der Porsche AG, deren Name firmen- und markenrechtlich geschützt ist (§§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 3, 15 Abs. 2, 3 MarkenG), verletzt, so dass unter diesem Gesichtspunkt ein Unterlassungsgrund besteht (§§ 14 Abs. 6, 15Abs. 5 MarkenG).

Sodann fordert die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner im Auftrag der Porsche AG zur Unterlassung auf.

Weiter ist in dem Abmahnschreiben zu lesen:

„Außerdem sind Sie zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen (§§ 97 Abs.1 UrhG, 14 Abs. 7, 15 Abs. 6 MarkenG) verpflichtet, unserer Mandantin Auskunft darüber zu geben und Rechnung zu legen über die Geschäfte, die Sie mit den bezeichneten Produkten getätigt haben. Wir fordern Sie daher auf, in zeitlich gegliederter Form Stückzahl, Zeitpunkt und Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Name und Adresse Ihrer gewerblicher Abnehmer, Ihre Einstandskosten und Lieferanten anzugeben. Der Name Ihres Lieferanten und die Adresse sind ebenso anzugeben, wie Name und  Adresse von Vorlieferanten und Hersteller. Für die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht setzen wir Ihnen ebenfalls die obige Frist.

Weiterhin wird gegen Sie ein Vernichtungsanspruch zu (§§ 98 UrhG, 18 MarkenG) geltend gemacht. Sie sind daher verpflichtet, die etwa in Ihrem Besitz befindlichen Exemplare der PIWIS Software zu unseren Händen zum Zwecke der Vernichtung herauszugeben. Auch hierfür gilt die oben genannte Frist. 

Unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes, aber auch der Geschäftsführung ohne Auftrag, sind Sie verpflichtet, die Kosten unserer Inanspruchnahme für diese Abmahnung gemäß beiliegender Kostenrechnung zu erstatten. Auch hierfür gilt die oben genannte Frist.“

Sodann ist der Abmahnung der Porsche AG eine Kostenaufstellung beigefügt, die direkt an den Empfänger der Abmahnung adressiert ist und einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.980,40 EUR ausweis (Gegenstandswert 130.000 EUR 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale).

UPDATE 11/2015: Weitere Abmahnung
Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, vertreten durch ihre Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei, vor. 

Mit der Abmahnung lässt die Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG das Angebot und die Bewerbung von Schildern mit dem Namen Porsche, 911 und dem Porsche-Wappen über die Handelsplattform eBay beanstanden. Die beworbenen Schilder seien aber weder von der Porsche AG noch mit ihrer Zustimmung hergestellt worden, so der Vorwurf der Abmahnung weiter.

In der Abmahnung wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Ferner wird zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen Auskunft über die Verletzungshandlung gefordert.

Betroffen ist diesmal ein eBay-Händler, der sich als "Privatverkäufer" bezeichnet.

UPDATE 09/2017: Weitere Abmahnung der Firma Porsche
Uns liegt eine weitere markenrechtliche Abmahnung der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70432 Stuttgart, vor. Mit dieser Abmahnung der Firma Porsche  werden Aufkleber beanstandet, die mit den Zeichen PORSCHE, CAYMAN, 911, CARRERA, GT3, RS und BOXSTER gekennzeichnet sind und nicht aus dem Hause Porsche stammen.

Insofern fordert die Firma Porsche auf, die Nutzung vorgenannter Marken umgehend einzustellen - sei es im Internet oder "offline", und auch zukünftig keine entsprechend gekennzeichneten bzw. ausgelobten Artikel mehr anzubieten. So soll der Abgemahnte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichnen und diese sodann an Porsche zurückzuschicken.

Zudem fordert die Firma Porsche zur Berechnung etwaiger Schadensersatzansprüche auf, Auskunft darüber zu erteilen und Rechnung zu legen über die Geschäfte, die mit den bezeichneten Produkten getätigt wurden. So sollen in zeitlich gegliederter Form Stückzahl, Zeitpunkt und Einnahmen jedes Verkaufsgeschäfts unter Angabe von Name und Adresse der gewerblichen Abnehmer, der Einstandskosten und Lieferanten angegeben werden.
Die Abmahnung wird von der Firma Porsche selbst ausgesprochen.


Ihr Ansprechpartner

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