Abmahnung Playboy Enterprise International Inc
Die Firma Playboy Enterprises International Inc., vertreten durch die Stuttgarter Kanzlei der Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner, lässt einen eBay-Händler wegen des widerrechtlichen Angebots und Verkaufs eines Artikels abmahnen und geht dabei gegen die Verwendung des sog. Playboy-Hasen („Häschenkopf“) vor.
Durch die Verwendung des Playboy-Hasen bzw. des Häschenkopfes sollen die Markenrechte der Firma Playboy Enterprises International Inc. verletzt worden sein, sodass entsprechende Unterlassungsansprüche gegenüber dem eBay-Händler bestünden.
Weiter werden in der Abmahnung markenrechtliche Ansprüche auf Auskunft und Vernichtung geltend gemacht.
Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr wird der Empfänger der Abmahnung sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der Firma Playboy Enterprises International Inc. aufgefordert. Im Weiteren werden noch Ansprüche auf Abmahnkostenerstattung geltend gemacht.
Auch wenn es sich bei dieser Abmahnung nicht um einen Einzelfall handelt, dürfen derartige Abmahnungen der Firma Playboy Enterprises International Inc. keinesfalls als Abzocke oder rechtsmissbräuchliche Mehrfachabmahnungen abgetan werden. Die finanziellen Nachteile, die sich aus einer unzureichenden Verteidigung gegen eine solche Abmahnung ergeben, sind gewaltig und können im schlimmsten Fall auch existenzbedrohend sein.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Firma Playboy Enterprises International Inc. erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend an einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um so die mit der Abmahnung und der geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung einhergehenden Risiken von vornherein zu vermeiden.
Natürlich stehen auch wir Ihnen als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz gern im Rahmen eines unverbindlichen Orientierungsgesprächs zur Verfügung.